Abschlussverfügung Bayern
Einstellungsverfügung nach § 170 II StPO; Anklageschrift Bayern,; Formulierungsbespiele Einstellungsverfügung, abtrakter und konkreter Anklagesatz
Abschlussverfügung- Klausurkonstellation Bayern
A. Besonderheit der Aufgabenstellung in Bayern
Im Folgenden wird die Strafrechtsklausurvariante „die Abschlussverfügung“ dargestellt. Diese gilt hauptsächlich für Referendare aus Bayern. In anderen Bundesländern wird meist eine „Anklage“ geschrieben, der eine gutachterliche Prüfung vorausgeht. Dieses Gutachten ist dann nach dem Bearbeitervermerk Hauptbestandteil der zu erstellenden Lösung.
In Bayern lautet der Bearbeitervermerk meistens: „Die abschließende(n) Verfügung(en) der Staatsanwaltschaft ist (sind) vollständig zu entwerfen.“ Dies bedeutet, dass eine Verfügung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen ist, an welche die Anklageschrift als gesonderter Entwurf beigefügt wird (es ist also die Abschlußverfügung plus Anklageschrift zu entwerfen). Das komplette Gutachten ist dabei eine Vorarbeit für den Bearbeiter, es fließt dann nur insoweit in die Abschlussverfügung ein, wie es für eine Einstellung oder Anklage relevant ist. Der Rest des Gutachtens wird dann in einem angefügten Hilfsgutachten verarbeitet. Bayerisches Referendare sollten sich „ihren“ Aufbau daher vor Augen halten, damit sie bei einem Blick in bundeseinheitliche Lehrbücher nicht verwirrt werden.
Die Abschlussverfügung setzt dann das Ergebnis des erstellten Gutachtens in ein praxisgerechtes Ergebnis. Bei der Klausurkonstellation der Abschlussverfügung liegen die Schwerpunkte im materiellen Strafrecht. Zwar müssen die Formalien und der Aufbau geübt werden, die Abschlussverfügung an sich ist aber vielmehr eine StGB als eine StPO Klausur.
Zur Übersichtlichkeit des Artikels wird zusätzlich auf folgende Kurzschemata hingewiesen: Schema- Abschlussverfügung Teileinstellung und Schema Anklageschrift.
B. Vorgehensweise im Einzelnen
Eine Abschlussverfügung kann aus einer Einstellung/en und einer Anklageschrift oder Anklageschriften zusammengesetzt sein. Zu einer Einstellung kommt es, wenn nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht (§ 170 I,II StPO). Bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte wird Anklage erhoben. Anstelle einer Anklage kann auch als besondere Verfahrensart ein Strafbefehl erhoben werden. Ein Strafbefehlsverfahren kommt aber nur bei Vergehen (§ 12 II StGB) in Betracht. In der Praxis werden Strafbefehle bei Bagatelldelikten erhoben. In Klausuren ist oft schon im Bearbeitervermerk ein Hinweis, dass das Strafbefehlsverfahren ausgeschlossen ist. Auch ohne Hinweis ist in den Klausuren regelmäßig das Strafbefehlsverfahren kein Thema und sollte vermieden werden.
I. Einstellung, § 170 II StPO
Eine Einstellung ist eine komplette Verfügung im Ermittlungsverfahren.
Eine Einstellungsverfügung besteht aus dem Rubrum und den Gründen und weiteren formellen Verfügungen. Ein Muster dieser Formalia findet sich in der Formularsammlung Kroiß/Neurauter Nr. 32, welche im bayerischen Staatsexamen verwendet werden darf.
a. Rubrum
Das Rubrum enthält den Absender der Anklageschrift (die zuständige Staatsanwaltschaft nach § 141 ff GVG) und das Aktenzeichen.
b. Verfügung und Gründe
Es folgen zunächst die persönlichen Angaben des Beschuldigten, der Hinweis, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind (§ 169 a StPO) die eingestellte Strafvorschrift und nach welcher Vorschrift eingestellt wird (meist nach § 170 II StPO).
Formulierungsbeispiel:
I. Die Ermittlungen sind abgeschlossen (§169 a StPO).
II. Herrrn / Frau Abteilungsleiter(in) mit der Bitte Um Kenntnisnahme. (Ob Ziffer II zitiert werden muss richtet sich nach der Dienstanweisung. Eine Vorlagepflicht an den Abteilungsleiter kommt bei bedeutenden Verfahren oder bei Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO in Betracht).
III. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Maier wegen Diebstahls wird gemäß § 170 II StPO eingestellt.
Die Einstellung muss begründet werden.In den Gründen wird dargestellt, warum das Verfahren eingestellt wird. Zunächst wird die Tat angegeben, die dem Beschuldigten zur Last lag.
Formulierungsbeispiele für einzelne Delikte:
1. Formulierungsbeispiel für Diebstahl: Dem Beschuldigten Maier lag zur Last am …um…Uhr (oder zwischen…Uhr und…Uhr) in der …straße Nr…., 55444 X-Stadt, in der Gaststätte … die Tasche der XY entwendet zu haben, um diese an sich zu nehmen und zu behalten.
2. Formulierungsbeispiel für Diebstahl in Mittäterschaft: Dem Beschuldigten Maier lag zur Last am…um ….Uhr in der …straße Nr…, 55444 X-Stadt, in der Gaststätte… aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses mit YY die Tasche der XY entwendet zu haben, um diese an sich zu nehmen und zu behalten.
3. Formulierungsbeispiel Körperverletzung: Dem Beschuldigten Maier lag zur Last …..den XY verletzt zu haben, indem er mit der geballten Faust gegen die Schulter des XY schlug.
Wichtig bei den Formulierungen ist es, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht wörtlich genannt, sondern umschrieben werden. In der Praxis gibt es typische Standardformulierungen, die von Praktikern dann auch gerne so bei der Korrektur in der Klausur gesehen werden.
Das Verfahren kann aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eingestellt werden. Das Verfahren wird aus tatsächlichen Gründen eingestellt, wenn die Voraussetzungen des Tatbestandes nicht festgestellt werden können.
Aus rechtlichen Gründen wird das Verfahren eingestellt, wenn das Handeln des Beschuldigten keinen Straftatbestand erfüllt.
c. Weitere Verfügungen
Aus formellen Gründen muss die Staatsanwaltschaft weitere Verfügungen veranlassen.
IV. Mitteilung von Ziffer III. ohne Gründe an den Beschuldigten Maier.
V. Mitteilung mit Abdruck von Ziffer III an den Anzeigeerstatter.
VI. Zählkarte abtragen
Jura Individuell- Hinweis: Der Punkt „Zählkarte abtragen“ ist in der Praxis wichtig und möchte daher vom Korrektor auch in der Klausur gesehen werden. Abtragen bedeutet, dass die Zählkarte bei der Justizstatistik erledigt ist.
Weiterhin muss noch angegeben werden, nach welcher Vorschrift abgeschlossen wurde.
Einstellung gemäß § 170 II StPO ( siehe Musternummer 32 Kroiß/ Neurauter)
- weil Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar sind oder die Tat unter keinen Straftatbestand fällt.
- weil Verschulden fehlt oder nicht nachweisbar ist, etc.
- wegen eines Verfahrenshindernisses oder mangelnder Verfahrensvoraussetzungen
VII. Evtl. Asservate (z.B Rückgabe des Führerscheins oder Rückgabe von Bargeld. Betäubungsmittel nach dem BtmG werden als Asservaten einbehalten)
VIII. Evtl. MiStra Nr…. An.. (z.B MiStra Nr. 11 an die Polizei, MiStra Nr. 42 bei ausländischen Staatsangehörigen)
Jura Individuell- Hinweis: Der Abdruck der MiStra, d.h. Anordnung für Mitteilungen in Strafsachen ist im StPO Kommentar Meyer- Goßner Anhang Rn. 13 zu finden.
IX. Handakte anlegen (für den Sitzungsvertreter).
X. Weglegen. (Oder Wiedervorlage, diese empfiehlt sich, wenn eine Beschwerdefrist abgewartet wird).
XI. Mit 1 Bd. Ermittlungsakten an das Gericht XY, bzw. stattdessen die Formulierung“ UmA“ (Urschrift mit Anlagen).
d. Ort, Datum
Unterschrift Staatsanwalt
II. Anklageschrift.
Die Anklageschrift besteht aus dem Rubrum und den Gründen und weiteren formellen Verfügungen. Ein Muster dieser Formalia findet sich in der Formularsammlung Kroiß/Neurauter Nr. 36, welche im bayerischen Staatsexamen verwendet werden darf.
a. Rubrum
Das Rubrum enthält den Absender der Anklageschrift (die zuständige Staatsanwaltschaft nach § 141 ff GVG) und das Aktenzeichen.
In Haftsachen (der Angeschuldigte ist in Untersuchungshaft oder in Haft wegen einer anderen Sache) ist es erforderlich, dass im Rubrum rechts außen das Wort Haft! steht (in der Praxis ist es ein Haft!– Stempel).
b. Anklageschrift (In der Klausur als Überschrift)
aa. Personalien
Näheres hierzu nach Nr. 110 IIa RiStBV
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Bei Amazon kaufenbb. Wahlverteidiger
Name und Anschrift des Wahlverteidigers (nur, wenn der Angeschuldigte bereits einen Verteidiger hat). Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt wird ein Pflichtverteidiger beantragt (siehe unten).
cc. Evtl.Haftsache
Bei einer Haftsache sind die Dauer der Haft, der Haftort und die Haftprüfungstermine zu vermerken. Weiterhin ist anzugeben, ob sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft oder Strafhaft befindet, dies ist dem Sachverhalt zu entnehmen.
dd. Konkreter und abstrakter Anklagesatz
aaa. Konkreter Anklagesatz
Der konkrete Anklagesatz konkretisiert die Tat, sämtliche Tatbestandsmerkmale werden mit den vorliegenden Tatsachen der Tat dargestellt ohne den genauen Gesetzeswortlaut wiederzugeben.
Einleitungssatz:
Die Staatsanwaltschaft legt auf Grund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
Ziel des konkreten Anklagesatzes in der Anklage ist es, dem Angeschuldigten in klaren Worten darüber zu informieren, was ihm vorgeworfen wird. Dabei müssen die gesetzlichen Merkmale des Tatbestandes des erfüllten Strafgesetzes genannt werden, denn nach § 265 I StPO darf der Angeklagte nicht auf Grund eines anderen als in der Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden.
Die Sachverhaltsdarstellung wird wie folgt aufgebaut:
- Tat die zur Last gelegt
- Ort und Zeit ihrer Begehung
- Alle objektiven und subjektiven Merkmale der Tat
- Umstände
- Tateinheit oder Tatmehrheit
- Strafantrag erforderlich?
Es ist daher sehr wichtig ein komplettes Gutachten in der Vorarbeit gefertigt zu haben, da in der Anklage nur die erfüllten Tatbestände aufgeführt werden. Nur durch ein vollständiges Gutachten kann die Anklage überhaupt aufgebaut werden, da ansonsten die erfüllten objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale nicht in die Anklage eingebaut werden können oder nach Tateinheit, Tatmehrheit unterschieden werden kann. In das Hilfsgutachten kommen dann die nicht verarbeiteten Delikte.
Formulierungsbeispiel Körperverletzung:
„Am 01.01.2014 gegen 02:30 Uhr verletzte der Angeschuldigte den gesondert Verfolgten Markus Müller in der Diskothek „Feuerwerk“ in Bergstadt ohne rechtfertigenden Grund mit einem Schlag in das Gesicht. Hierdurch erlitt der Geschädigte eine Schwellung am Auge, was der Angeschuldigte als Folge seiner Handlung zumindest für möglich gehalten und gebilligt hat.
Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.“
Erklärung zum Formulierungsbeispiel:
Zunächst sind Tatzeit und Tatort genannt. Dann werden die gesetzlichen Merkmale der Straftat (§ 200 I StPO) genannt, sowohl die objektiven als auch die subjektiven.
Jedes gesetzliche Merkmal des (äußeren und inneren) Tatbestandes wird mit dem entspr. (äußeren oder inneren) Vorgang oder Zustand belegt. Die Darstellung der Tat wird gestrafft (Meyer-Goßner § 200 Rn.8). Wichtig ist auch hier wieder, dass bei den Formulierungen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht wörtlich sondern umschrieben werden.
bbb. Abstrakter Anklagesatz
Der abstrakte Anklagesatz bezeichnet den gesetzlichen Tatbestand der angeklagten Delikte und wird mit den Worten des Gesetzes wiedergegeben. Dabei werden Täterschaftsformen angegeben und das Konkurrenzverhältnis der Delikte zueinander beachtet.
Formulierungsbeispiel Betrug (Konkreter und abstrakter Anklagesatz)
Am 09.02.2014 zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr erwarb der Angeschuldigte zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten Waren bei M- Markt, Steinbergstr. 4, Steiningen und am 12.02.2014 um 16:00 Uhr bei M- Markt, Waldstr. 5, Forstberg im Wert von 15,90 Euro, 12,90 Euro, 19,90 Euro und 15,90 Euro. Hierbei zahlte er jeweils mit seiner EC- Karte und erweckte auf diese Weise den Eindruck, sein Konto verfüge über eine entsprechende Deckung. Tatsächlich befand sich auf seinem Konto kein Guthaben, so dass die Beträge zurückgebucht wurden. Dies hatte der Angeschuldigte auch für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen. Hierdurch erlangte er, wie von ihm beabsichtigt, Waren im Wert von insgesamt 64,60 Euro, auf die er, wie er wusste keinen Anspruch hatte. Der M- Markt GmbH entstand ein entsprechender Schaden, was der Angeschuldigte zumindest billigte.
Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
in vier rechtlich selbständigen Fällen jeweils in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erschaffen das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum errregt hat
strafbar als
Betrug in vier tatmehrheitlichen Fällen gem. §§ 263 I, IV, 248a, 53 StGB
Erklärung zum Formulierungsbeispiel:
Das Beispiel zeigt nun zunächst den konkreten, die Tat eingearbeiteten Anklagesatz. Darauf folgt der abstrakte Anklagesatz, der den Tatbestand im Gesetzeswortlaut wiedergibt.
ee. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (kann nach dem Bearbeitervermerk auch erlassen sein).
Hier werden eventuelle Vorstrafen genannt, wenn beim Sachverhalt ein BZR- Auszug des Angeschuldigten mit angegeben wird.
Weiterhin eine eventuelle Einlassung des Angeschuldigten. Räumt der Angeschuldigte die Tat nicht folgt eine Beweiswürdigung der Tatumstände. An dieser Stelle spielen dann Beweisverwertungsverbote in der Klausur eine Rolle, diese müssen dann umfassend geprüft werden.
ff. Zuständiges Gericht, Anträge und Beweismittel
Nach § 200 I 2 StPO ist das zuständige Gericht in der Anklageschrift anzugeben.
Formulierungsbeispiel: Zur Aburteilung ist das nach §§ 7,8 StPO, 24 I Nr. 1 Nr. 1, 28 GVG das Amtsgericht- Schöffengericht- … zuständig.
Formulierungsbeispiel:
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage,
- das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht- Schöffengericht- … zuzulassen.
- die Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung
Wenn der Sachverhalt Hinweise darauf gibt, muss evtl. zusätzlich die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach §§ 140, 141 StPO oder eine Fortdauer der Untersuchungshaft nach § 207 IV StPO oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO oder eine evtl. Beiziehung einer anderen Verfahrensakte beantragt werden.
gg. Beweismittel
Die Beweismittel werden untereinander dargestellt, in der Reihenfolge: Einlassung/ Angaben des Angeschuldigten, Zeugen, Sachverständige, Urkunden (BZR- Auszug), Augenscheinobjekte mit dem Einstiegssatz:
„Als Beweismittel bezeichne ich:“
hh. „Mit Akten an das Landgericht…“
ii.Datum, Ort
Unterschrift des Staatsanwalts
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