Kurzschema § 123 VwGO
Kurzschema, einstweiliger Rechtsschutz nach §123 VwGO
Kurzschema einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 VwGO
A. Sachentscheidungsvoraussetzungen
I. Verwaltungsrechtsweg, § 40 VwGO
II. Zuständiges Gericht, §§ 123 II i.V.m. 45, 52 VwGO
III. Statthafte Antragsart
- Abgrenzung zu §§ 80, 80 a VwGO nach Rechtsbehelf in der Hauptsache: § 123 VwGO wenn in der Hauptsache andere Klageart als die Anfechtungsklage statthaft, vgl. § 123 V VwGO
- Abgrenzung innerhalb § 123 VwGO danach, ob Sicherungsanordnung („Erhaltung der Status Quo“) nach § 123 I S. 1 VwGO oder Regelungsanordnung („Erweiterung des Rechtskreises“) nach § 123 I S. 1 VwGO
IV. Antragsbefugnis, § 42 II VwGO analog Möglichkeit Anordungsanspruch (zu sichernder, bzw. regelnder materieller Anspruch) und Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit)
V. Rechtsschutzbedürfnis
- Fehlt i.d.R. ohne vorherigen Antrag bei der Behörde
- keine Vorwegnahme der Hauptsache, da einstweiliger RS nie weiter gehen darf als Hauptsache selbst
Ausnahme: Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 IV GG erfordert Vorwegnahme, wenn zu erwartende Nachteile unzumutbar sind oder die Hauptsacheentscheidung zu spät sein wird oder ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für Erfolg in der Hauptsache spricht.
VI. Übrige Sachentscheidungsvoraussetzungen: Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO)
B. Begründetheit
Obersatz: Der Antrag ist begründet, wenn er sich gegen den richtigen Antragsgegner wendet und Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund glaubhaft gemacht wurden.
I. Antragsgegner
II. Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs/ Summarische Prüfung Hauptsache Ein Anordnungsanspruch besteht, wenn der Antragsteller einen materiell- rechtlichen Anspruch auf Gewährung des Begehrens glaubhaft machen kann.
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Bei Amazon kaufenIII. Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes Die besondere Eilbedürftigkeit muss glaubhaft gemacht werden. Sie liegt vor, wenn dem Antragsteller ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung nicht zumutbar ist (in der Klausur meist gegeben).
Rechtsfolge: Ermessensentscheidung des Gerichts
Jura Individuell- Hinweis: Ein ausführlicher Artikel zu diesem Schema findet sich unter „Einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO“.
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