Das Referendariat mit Kind (Jura)
Das Rechtsreferendariat mit Kind. Ein Beitrag mit vielen Tipps und persönlichen Erfahrungswerten, das Referendariat mit Kind zu meistern.
Im Rechtsreferendariat ein Kind zu bekommen, ist leider nach wie vor nicht besonders verbreitet. Akademikerinnen werden immer älter und die Risiken in der Schwangerschaft steigen mit dem Alter. Gerade mit dem Jurastudium scheint die Option, jung Mama zu werden, schon von Anfang an ausgeschlossen. Im folgenden Artikel möchte ich meine Erfahrungen mit Kind im Referendariat teilen.
1. Langes Studium und Einstieg in die Arbeitswelt
Das Jurastudium ist einer der längsten deutschen Studiengänge. Je nach Bundesland beginnt man das Studium mit achtzehn, neunzehn oder auch später, wenn man sich für ein Orientierungsjahr nach dem Abitur entscheidet oder über den zweiten Bildungsweg geht. Die Regelstudienzeit liegt zwischen 8 und 12 Semestern. Und danach folgen zwei Jahre Referendariat. Bis das Arbeitsleben dann endgültig beginnt, ist man schon gute Mitte/Ende zwanzig oder auch Anfang dreißig, je nachdem, ob man sich noch für diverse Auslandsaufenthalte oder Wiederholungen von Scheinen oder Staatsexamina entschieden hat.
Auch ist es bei den Bewerbungsgesprächen nicht immer leicht von seinen Qualitäten zu überzeugen, wenn es im gleichen Alter auch noch einen genauso guten männlichen Bewerber gibt. Denn obwohl ja die „Familienplanungsfrage“ tabu ist, ist es doch jedem Arbeitgeber bewusst, dass Frauen nur ein gewisses Zeitfenster zum Kinderkriegen haben. Das ist nun einmal die Realität. Da zwischenzeitlich über 70 % der Absolventen weiblich sind, wird sich da in Zukunft zwar viel ändern müssen. Allerdings ist das Thema trotz alledem noch gegenwärtig.
Warum also nicht schon ein Kind im Referendariat bekommen?
Es müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen gegeben sein.
Ich persönlich habe mein erstes Kind im Referendariat bekommen. War es einfach? NEIN. Habe ich das Examen mit der Note bestanden, die ich mir auch ohne Kind gewünscht hätte? JA. War ich die Einzige, die ihr Kind im Referendariat bekommen hat? NEIN
Leider gibt es bezüglich Schwangerschaft oder Referendariat mit Kind nicht viel Infomaterial. Weder im Netz noch bei Gericht wird man besonders schlau. Eigentlich muss man sich alles irgendwie mit Durchfragen und Durchsuchen selbst zusammenstellen. Dabei kommt es manchmal vor, dass man sich im Bürokratiedschungel verirrt.
2. Mut und Unterstützung
Ein Kind ist, was das 2. Staatsexamen angeht, kein Hindernis. Allerdings gibt es gerade in Sachen Vorbereitungen auf das 2. Staatsexamen einiges zu beachten. Das Referendariat mit Kind ist kein Zuckerschlecken und nichts für schwache Nerven oder Waschlappen. Es gehört eine ordentliche Portion Selbstvertrauen in sein juristisches Können dazu und das Wichtigste ist Mut!
Mut nicht alles zu lernen, sich gegen etwaige dumme Sprüche der anderen Referendare zur Wehr zu setzen. Mut an sich und sein Können zu glauben, auch wenn man nichts mehr wiederholen konnte. Bei mir war es beispielsweise der Mut auch ohne eine einzige Probeklausur geschrieben zu haben in das Examen zu gehen und sein Bestes zu geben.
Die mir bekannten Fälle, in denen Referendarinnen Kinder bekommen haben, fanden alle ein glückliches Ende. Alle haben das Staatsexamen bestanden. Freunde von mir waren sogar beide Referendare bei ihrem ersten Kind. Sie konnten sich mit dem Lernen abwechseln und haben es so geschafft.
Familiäre Unterstützung
Ich hatte die unermüdliche Unterstützung meines Mannes und meiner Familie, v.a. meiner Mama und meines Bruders. Ohne Unterstützung dürfte es wohl sehr schwierig werden. Ich wüsste nicht wirklich, wie das funktionieren sollte. Mein Mann hatte sich insgesamt zwei Monate Elternzeit vor dem Examen genommen und dann nochmal drei Wochen Urlaub während des Examens. Doch auch wenn der Papa zu Hause ist, braucht das Baby vor allem nachts die Mama. Mein Baby hat während der Examenswochen extrem schlecht geschlafen. Hinzu kommt, dass ich teilweise noch sehr lange jeden Tag vor jeder Prüfung wiederholt habe, weil ich davor einfach nicht dazugekommen bin. Ich habe die zwei Wochen eigentlich fast gar nicht geschlafen. Irgendwie war ich durch das Adrenalin aber trotzdem während des Schreibens komplett da und es hat trotzdem geklappt. Klar war es sehr anstrengend. Aber ich wusste ja, es sind zwei Wochen – und die pack ich jetzt auch noch!
Würde ich es heute nochmal so machen?
Kurz nach dem Examen habe ich „nein“ gesagt. Einfach aus dem Grund, weil ich danach nur noch ein Wrack war. Gerade die letzten zwei Monate vor dem Examen waren extrem anstrengend. Denn diese zwei Monate waren letztlich alles, was ich zur Vorbereitung auf das Examen hatte. Ich bin davor einfach nicht dazu gekommen.
Meine Freundin war da um einiges konsequenter als ich und hatte wirklich jeden Abend, wenn das Baby schlief, noch stundenlang gelernt. Das habe ich nicht geschafft. Ich war nach den Stunden bei Gericht oder beim Anwalt meistens zu kaputt, um mich nochmal hinzusetzen, auch wenn abends das Baby schlief. Ob es an meiner Note etwas geändert hätte, bezweifle ich. Mir hätte es allerdings so manchen Zweifel und schlaflose Nächte unmittelbar vor dem Examen erspart, wenn ich nicht so ein schlechtes Gewissen gehabt hätte. Aber ich denke das geht auch Examenskandidaten ohne Kind so! Jura ist einfach unendlich. Man kann nicht alles können bzw. sich alles merken.
3. Vorbereitung für die 2. Juristische Staatsprüfung
Mein Timemanagement war eher unstrukturiert. Pläne wurden auf täglicher Basis über den Haufen geworfen. Mit Kind ist es einfach nicht immer möglich zu planen, vor allem wenn es noch ein Baby von einem halben Jahr bis ein Jahr ist. Mal hat man eine gute Nacht, mal eine schlechte, mal ist das Baby krank, mal springt der Babysitter ab etc. Das Referendariat mit Kind ist eine Ausnahmesituation, die alles andere als leicht für die ganze Familie ist.
Ich bin am Anfang der Verwaltungsstation in Elternzeit gegangen, hatte also bereits Zivil– und Strafrecht hinter mich gebracht. Vom Zeitpunkt her war das sehr gut. Denn nach der Elternzeit blieb mir genug Zeit, mich wieder einzuarbeiten und an alles zu gewöhnen. Und es stand nicht gleich ein paar Monate darauf schon das Examen vor der Tür. Ich stieg im Januar wieder ein und Ende November begann das Examen. Allerdings muss ich zugeben, dass ich auch keinen Monat länger mit der Doppelbelastung klargekommen wäre. Denn auf Dauer ist es einfach extrem anstrengend. Ich war so froh, als es endlich losging, auch wenn ich mich null vorbereitet fühlte.
Besuch von Veranstaltungen
Ich fand es extrem wichtig, zu allen Veranstaltungen und Lehrgängen zu gehen. Denn allein durchs Zuhören habe ich schon viel gelernt und mir die Ratschläge der AG-Leiter und Referenten zu Herzen genommen. Dadurch konnte ich auch wirklich die wichtigsten Themen für das Examen herausarbeiten. Zudem fand ich den Austausch mit den Kollegen sehr hilfreich, weil viele meist noch zusätzlich zu einem Privatrepetitorium gingen, um Crashkurse, Klausurenkurse, Vertiefungskurse etc. zu besuchen.
Privatrepetitor
Ich hatte mich schon zum Start des Studiums entschieden einen Privatrepetitor alle paar Monate zu engagieren. Dieser zeigte mir konkret meine Stärken, Schwächen und die wichtigsten Dinge der jeweiligen Themengebiete auf. Das ersparte mir zwar natürlich nicht das Lernen, aber ich sparte mir dadurch unendlich viel Zeit und Nerven, weil ich auf den Punkt lernen konnte. Die Kosten dafür hielten sich auch in Grenzen und waren jeden Cent wert.Einen Klausurenkurs oder Crashkurs habe ich nicht gemacht. Die angebotenen Klausuren im Referendariat habe ich soweit möglich mitgeschrieben und fand gerade die Verbesserungen sehr wichtig, um zu sehen, wie bestimmte Dinge bewertet werden. Gerade in den Verbesserungen konnte man schnell ein Muster erkennen und es wurde klar, dass auch hier die Basics am Wichtigsten sind.
Auf die Basics fokussieren
Während der ersten drei Stationen des Rechtsreferendariats habe ich versucht meine alten Unterlagen für das erste Staatsexamen aufzufrischen und zu verbessern. Ich hatte recht gute Übersichten über die verschiedenen Themengebiete und habe nur noch mit diesen gearbeitet. Alles andere hatte ich weggetan, sonst wäre ich wieder irgendwo in Details verschwunden. Ich habe mich wirklich nur auf die absoluten Basics fokussiert und alles andere versucht auszublenden. Denn es kommt einfach noch wahnsinnig viel Stoff dazu, den es ja auch noch zu komprimieren und lernen gilt.
4. Mutterschutz und Elternzeit
Bei mit trat der Mutterschutz gegen Ende der Strafrechtsstation ein. Ich hatte schon zeitig dafür gesorgt, dass ich alle Verpflichtungen wie die nötige Anzahl von Aktenbearbeitungen und Pflichtklausuren abgearbeitet hatte. Ich hatte lediglich ein paar Wochen Unterricht verpasst und mir insoweit einfach das entsprechende Material kopiert. Nach der Geburt war ich dann fünf Monate zu Hause. Danach habe ich dann mit dem Jahrgang, der zuvor eins hinter mir war, wieder angefangen. Die Dauer der Elternzeit hatte ich entsprechend danach gerichtet.
Es ist wichtig zu wissen, dass man in das Referendariat nicht einfach wieder einsteigen kann, wie man möchte. Man muss vielmehr genau da weitermachen, wo man aufgehört hat. Und die Stationen werden ja nicht beliebig angeboten. Man sollte sich daher am Besten zeitnah informieren, wann überhaupt die entsprechende Station wieder angeboten wird und den Elternzeitantrag dann entsprechend stellen. Ich bin schon sehr schnell wieder eingestiegen. Denn ich hatte Angst, ich könnte mich sonst gar nicht mehr motivieren, es durchzuziehen. Und für mich war es so auch rückblickend am Besten. Aber das ist Typsache. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit habe ich bewusst nicht gelernt, weil mir da die Zeit mit meinem Kind einfach zu wichtig war.
5. Gelder
a. Mutterschaftsgeld
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Mutterschutz eintritt, erhält man Mutterschaftsgeld. Ich habe in diesem Zeitraum denselben Betrag wie mein vorheriges Gehalt vom Arbeitgeber weiter bekommen. Dies is jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da müsst ihr euch gegebenenfalls bei eurer Krankenkasse erkundigen.
b. Elterngeld
Das Elterngeld richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate und muss spätestens drei Monate nach Geburt beansprucht werden. Ich finde es daher bei der Babyplanung durchaus sinnvoll mal zu überlegen, ob bei der Geburt des Kindes bereits zwölf Monate mit Einkommen vorliegen und ob das Geld entsprechend reicht etc. Wichtig in diesem Rahmen ist es dem Arbeitgeber die Geburtsurkunde zukommen zulassen. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld in voller Höhe angerechnet.
c. Kindergeld
Der entsprechende Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Im öffentlichen Dienst wurde das Kindergeld früher regelmäßig mit dem Gehalt ausgezahlt. Dies war aus der Bezügemitteilung ersichtlich. Durch eine Gesetzesänderung ist es den Familienkassen der Länder zwischenzeitlich möglich, auf ihre Zuständigkeit zu verzichten und ihre Aufgabe an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Baden-Württemberg beispielsweise macht hiervon seit April 2022 Gebrauch. Sofern noch die Landesfamilienkasse zuständig ist, sollte man jedenfalls im Auge behalten, dass sich nach dem Referendariat die Zahlstelle ändern dürfte und somit ein Wechsel zur Familienkasse – auf Antrag- stattfinden muss.
d. Famlienzuschlag
Der Familienzuschlag von knapp einhundert Euro wird auf Antrag ausgezahlt. Soweit der Ehegatte auch im öffentlichen Dienst angestellt ist und sein Arbeitsverhältnis länger als dein Referendariat dauert, sollte jedoch er den Antrag stellen. Denn die Zuschläge werden nur einmal ausbezahlt.
6. Unterlagen für die Behörden
Die Referendarsabteilung benötigt möglichst schnell nach der Geburt die Geburtsurkunde. Auch sollte man nochmal klären, wie lang die Elternzeit dauert und sich zeitnah nochmal darum kümmern, ob alles mit dem Wiedereinstieg klappt. Zwar bekommt man auch kurz vor dem Wiedereinstieg eine schriftliche Mitteilung. Aber auch hier gab es nach meiner Erfahrung Missverständnisse. Auch wenn bei uns zwischen den Sekretariaten nicht alles rund lief, waren die Damen stets freundlich und bemüht. Und da es ja auch wirklich nur sehr wenige Informationen gab, konnte man es ihnen nicht verübeln.
Die Geburt muss beim Standesamt angezeigt werden, das einem dann auch automatisch die entsprechenden Kopien der Geburtsurkunde für die jeweilige Behörde mitgibt. Bei unverheirateten Paaren kommt zudem noch ein Gang zum Jugendamt hinzu, um die Vaterschaft anzuerkennen.
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Bei Amazon kaufen7. Station mit Baby
Ich hatte das Glück, meine Eltern vor Ort zu haben, die mir den Kleinen während der AG abgenommen haben. In der Verwaltungsstation haben sich die Pflichtveranstaltungen aber in Grenzen gehalten. Eigentlich war ich immer spätestens um halb zwei zu Hause. Ich war während meiner Verwaltungsrechtstation beim Bauamt und beim Jugendamt untergekommen. Auch hier hielten sich meine Anwesenheitspflichten in Grenzen. Die Akten konnte ich ohne Weiteres von zu Hause aus bearbeiten.
In der Anwaltsstation hatte ich mir bewusst eine kleine Kanzlei gesucht. Auch dort konnte ich viel Homeoffice machen. Wahnsinniges Glück hatte ich auch mit meiner neuen AG. Ich wurde sehr herzlich aufgenommen und habe mich dort deutlich wohler gefühlt als in meiner vorherigen AG.
Persönliches Fazit
Ich kann das Referendariat mit Kind nur empfehlen. Meine Erfahrungen hielten mich auch nicht davon ab, gleich nach dem schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens wieder schwanger zu werden. Bei der mündlichen Prüfung war ich dann im fünften Monat schwanger.
Natürlich ist die ganze Angelegenheit Typsache. Aber Angst davor zu haben braucht man sicherlich nicht. In Bezug auf das Lernen für das Examen würde ich sogar sagen, es hilft ungemein sich zu fokussieren und die Dinge nicht so an sich heranzulassen. Mit Kind(ern) ist Jura eben nicht mehr alles.
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