Lernplan Jura – Das erste Semester
Artikel über die Fülle des Jura-Lern-Stoffes in dem ersten Semester. Hilfreiche Übersicht und Tipps zur Bewältigung.
Das erste Semester im Jura-Studium ist eines der Wichtigsten, denn in diesem werden die Grundlagen für das gesamte Studium gelegt. Wer in dieser Zeit das Lernen nicht so ernst nimmt, wird im Verlauf des Studiums große Schwierigkeiten bekommen. Dieser Artikel soll sich daher mit der ordentlichen Vorbereitung im ersten Semester auf Klausuren und Hausarbeiten beschäftigen. Es wird darauf eingegangen, wozu ein Lernplan nötig ist, wie ich einen solchen erstelle und was man bei Problemen bei Aufstellung beziehungsweise Ausführung des Lernplanes machen kann.
I. Warum brauche ich einen Lernplan?
Den meisten Studierenden stellt sich nun die Frage: Brauche ich einen solchen Lernplan oder geht es auch ohne? Für eine gute Vorbereitung, ohne in zeitliche Probleme zu geraten, ist ein Lernplan von großer Bedeutung. Das Studium unterscheidet sich sehr von den Abläufen, die man noch aus der Schulzeit gewöhnt ist. Denn für den Studierenden wird zwar zu Beginn des ersten Semesters ein Stundenplan ausgegeben, aber auf Grund der akademischen Freiheit muss er nicht zu den einzelnen Vorlesungen gehen und kann seinen Tagesablauf so gestalten, wie er es für richtig hält. Dies bedeutet am Ende viel Freiraum, der für den Einzelnen aber auch große Probleme mit sich bringen kann. Die Klausuren werden meist erst am Ende des ersten Semesters geschrieben. Sollte es sich um ein Prüfungssystem, bei welchem in der Grundphase, wie im Hauptstudium Scheine geschrieben werden, so ist im ersten Semester lediglich die Klausur im Grundlagenfach zu schreiben (meist ist das Grundlagenfach Rechtsgeschichte, an manchen Universitäten werden aber auch wirtschaftswissenschaftliche oder rechtssoziologische Grundlagenfächer angeboten) und in der semesterfreien Zeit eine Hausarbeit. Eine richtige Klausur, bei welcher materielles und prozessuales Recht geprüft wird, sind dann erst die Zwischenprüfungsklausuren am Ende des zweiten Semesters. In der Folge heißt das, dass man ein beziehungsweise zwei Semester Zeit hat, bis der Stoff das erste Mal geprüft wird. Viele, die durch ständige schriftliche und mündlichen Prüfungen ihre Motivation zum Lernen gefunden haben, werden es schwer haben, sich bei der langen Vorbereitungszeit zu motivieren. Die meisten Studierende denken, dass die Klausur weit weg ist und es genügend Zeit zur Vorbereitung gibt. Was die meisten aber vergessen, dass die Fülle an Stoff, welcher in einer Klausur verlangt wird, viel umfangreicher ist, als der Stoff einer Schulklausur. Der Lernplan hilft nicht den Anschluss zu verlieren und gibt eine gute zeitliche Planung zur Vorbereitung auf eine Klausur. Wenn der Plan eingehalten wird, hat man eine gute Grundlage und muss nicht vor einer Klausur einen Crashkurs besuchen, welcher den ganzen Stoff innerhalb kürzester Zeit vermittelt.
Auch muss man bedenken, dass der Stundenplan beim Studium viel umfangreicher ist als zur Schulzeit. Die meisten Universitäten bieten in den ersten Semestern zu jedem Themengebiet drei Veranstaltungen an. Zum einen die Vorlesung, bei welcher ein Professor den Stoff vermittelt, dann propädeutische Übungen, bei welchen ein wissenschaftlicher Mitarbeiter die Materie anhand eines Falles darstellt und schlussendlich gibt es auch noch die Tutorien, welche von Studenten geleitet werden und ebenfalls die einzelnen Problematiken anhand von Fallbeispielen erläutern. Viele Studierende besuchen all diese Veranstaltungen und denken, dass dieses umfangreiche Pensum ausreicht, um sich auf die bevorstehende Klausur vorzubereiten. Aber in den eben genannten Veranstaltungen werden lediglich Grundlagen vermittelt. Die Vertiefung des Stoffes und der einzelnen Problematiken muss jeder Studierende selbst durch Lehr- und Fallbücher vornehmen. Es ist auch deshalb wichtig einen Lernplan zu erstellen, denn den meisten Studierenden des ersten Semesters fehlt die Motivation nach dem Pensum der Vorlesungen, propädeutischen Übungen und Tutorien sich noch in die Bibliothek zu setzen und zu lernen. Daher kann der Lernplan eine gute Motivationshilfe sein, um zu zeigen, was man als Studierender jeden Tag schaffen muss, um gut auf die einzelnen Prüfungen vorbereitet zu sein.
Weiterer Vorteil eines solchen Lernplans ist, dass man immer auf dem laufenden Stand ist und folglich genügend wissen hat, um in den Vorlesungen, propädeutischen Übungen und Tutorien mitzuarbeiten.
Zusammenfassend empfiehlt es sich einen Lernplan zu erstellen, um sich zu motivieren, ohne Stress auf die Klausur vorzubereiten, aktiv in den Vorlesungen mitarbeiten zu können und die wichtigen Grundlagen des ersten Semesters schnell und intensiv verinnerlichen zu können.
II. Wie erstelle ich einen Lernplan?
Nachdem man sich entschieden hat einen solchen Lernplan zur Vorbereitung auf die Klausuren zu nutzen, muss man zuerst die Themengebiete des ersten Semesters heraussuchen. Auch wenn man am Ende des ersten Semesters nur die Klausur im Grundlagenfach schreibt, sollte man sich nicht nur auf dieses vorbereiten, sondern auf alle Rechtsgebiete die im ersten Semester gelehrt werden, um nicht den Anschluss zu verlieren. Ebenfalls sollte man beachten, wenn man ausschließlich das Grundlagenfach am Ende des ersten Semesters schreibt, dass in der vorlesungsfreien Zeit die erste Hausarbeit ansteht und ohne die notwendigen Grundlagen wird man zum einen sehr lange brauchen, um die Hausarbeit zu schreiben und zum anderen wird man es sehr schwer haben, diese Hausarbeit auch zu bestehen. Für die Studierenden die am Ende des ersten Semesters nicht nur das Grundlagenfach, sondern auch drei Abschlussklausuren in den drei großen Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht schreiben, ist eine gute Vorbereitung umso wichtiger.
1. Die Themengebiete des ersten Semesters
Die Rechtsgebiete, welche in den Vorlesungen gelehrt worden sind, sind zugleich die Themengebiete, welche in den Klausuren beherrscht und folglich auch gelernt werden müssen. Im ersten Semester wird an fast allen Universitäten im Zivilrecht mit dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches begonnen und im Strafrecht mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Ausschließlich im Öffentlichen Recht gibt es Unterschiede. Manche Universitäten beginnen im ersten Semester mit den Grundrechten und andere wiederum mit dem Staatsorganisationsrecht. Zu beachten ist aber, dass das Öffentliche Recht, egal ob Grundrechte oder das Staatsorganisationsrecht die Themen des ersten Semesters sind, immer auch Verfassungsprozessrecht vermittelt. Welches der Themengebiete gelehrt wird, kann man ganz einfach mit einem Blick auf den Vorlesungsplan erfahren. Weiterhin wird im ersten Semester noch das Grundlagenfach gelehrt. Die allermeisten Universitäten bieten Rechtsgeschichte als Grundlagenfach an. An vielen Unis werden aber auch weitere Grundlagenfächer im wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtssoziologischen Bereich angeboten. Welche Grundlagenfächer angeboten werden, kann man ebenfalls durch den Vorlesungsplan erfahren.
a) Themen des Zivilrechts
Wie bereits erläutert, wird im ersten Semester im Zivilrecht der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches gelehrt. Die Problematiken des allgemeinen Teils des BGB sind:
- Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit, subjektives Recht
- Anspruch, Einwendung, Einrede, Verjährung
- Arten des Rechtsgeschäftes: einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (Abstraktionsprinzip)
- Die Willenserklärung: Bestandteile einer Willenserklärung, empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, Abgabe und Zugang von Willenserklärungen, Wirksamkeitsvoraussetzungen der Willenserklärung, Auslegung von Willenserklärungen (Bsp.: Schweigen als Willenserklärung)
- Vertragsschluss: Antrag, Annahme, inhaltliche Übereinstimmung, Rechtsfolgen des Vertragsschlusses (Bsp.: Online-Auktion)
- Bedingung und Befristung (Anwartschaftsrecht, Globalzession, Sicherungsübereignung)
- Andere rechtserhebliche Handlungen: Realakt, geschäftsähnliche Erklärung, Gefälligkeit
- Geschäfte nicht voll Geschäftsfähiger: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit (Bsp.: Neutrale Geschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen, GoA und Minderjährige),Teilgeschäftsfähigkeit
- Formnichtige Geschäfte
- Verbotene Rechtsgeschäfte
- Sittenwidrige Rechtsgeschäfte
- Anfechtung: bewusste Willensmängel, Erklärungs,-Inhalts- und Eigenschaftsirrtum, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung, Anfechtungsfrist, Anfechtungsform
- Stellvertretung
- Konkurrenzen BGB – Lösung vom Vertrag
- Anspruchskonkurrenzen BGB – Herausgabeanspruch
b) Themen des Strafrechts
Im Strafrecht wird im ersten Semester, wie ebenfalls schon dargestellt, der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches gelehrt. Die Problematiken sind daher:
- Kausalität
- objektive Zurechnung
- Vorsatz
- Rechtfertigungsgründe
- Schuld
- Der Versuch
- Fahrlässigkeitsdelikt
- Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Täterschaft und Teilnahme (Bsp.: Mittelbare Täterschaft, Täterschaft nach § 25 I 2.Alt. StGB – Willensherrschaft)
- Irrtümer (Bsp.: Die Putativnotwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum, Mittelbare Täterschaft – Verbotsirrtum § 17 StGB)
- Konkurrenzen
c) Themen des Öffentlichen Rechts
Im Öffentlichen Recht machen die Universitäten Unterschiede. Manche Uni beginnt mit den Grundrechten, andere mit dem Staatsorganisationsrecht. Im Öffentlichen Recht ist die Besonderheit, dass bereits ab dem ersten Semester auch das Prozessrecht bereits gekonnt werden muss.
Daher muss das Verfassungsprozessrecht beherrscht werden:
- Das Organstreitverfahren Art. 93 I Nr. 1 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2a GG
- Die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG
- Der Bund-Länder-Streit Art. 93 I Nr. 3 GG
- Die Verfassungsbeschwerde Art. 93 I Nr. 4a GG
- Die einstweilige Anordnung § 32 BVerfGG
Je nach Prüfungsordnung werden nun die Grundrechte geprüft, mit folgenden Problematiken:
- Systematische Stellung der Grundrechte
- Funktionen der Grundrechte und Grundrechtsinterpretation (Bsp.: praktische Konkordanz, Verfassungsimmanente Schranken)
- Grundrechte zum Schutz des Kerns der Persönlichkeit des Menschen
- Grundrechte zum erweiterten Schutz der Persönlichkeit
- Religions- und Gewissensfreiheit/ Kirche und Staat (Bsp.: Schächtungsfall – Eingriff in die Religionsfreiheit, Schulgebet)
- Kommunikationsgrundrechte
- Kultur und Erziehung (Bsp.: Eingriff in Art.5 GG)
- Grundrechte der Freiheit beruflicher und wirtschaftlicher Betätigung (Bsp.: Die Drei-Stufen-Theorie Art 12. GG, Prüfungsschema zu Art. 14 I 1 GG)
- Gleichheitsrechte
- Politische Beteiligungsrechte
oder das Staatsorganisationsrecht mit diesen Problematiken:
- Die Strukturprinzipen der Verfassung
- Staatszielbestimmungen
- Parteien
- Bundestag (Bsp.: Wahlgrundsätze)
- Bundesrat
- Gemeinsamer Ausschuss
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Gesetzgebungsverfahren
- Die Ausführung der Bundesgesetze
- Die Rechtsprechung
- Finanzwesen
- Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Verwirklichung der Europäischen Union
d) Grundlagenfach
Wie bereits erläutert, wird an nahezu allen Universitäten Rechtsgeschichte angeboten. Viele juristische Fakultäten haben Spezialisierungen auf verschiedenen Gebieten, sodass in den Spezialisierungsgebieten, wie beispielsweise den Wirtschaftswissenschaften, auch das Grundlagenfach absolviert werden kann. Bei den Grundlagenfächern wird zumeist zu Beginn der Vorlesung ein ausführliches Skript ausgegeben, sodass das Grundlagenfach relativ gut gemeistert werden kann.
2. Die richtigen Lehrbücher, Fallbücher, Skripte
Nachdem man die Themengebiete gesammelt hat, welche im ersten Semester gelehrt werden, ist es zur Erstellung eines Lernplanes wichtig, dass man die richtigen Lehrbücher, Fallbücher und Skripte besorgt. Denn um eine realistische Planung vornehmen zu können, muss man wissen, wie viele Seiten das jeweilige Thema umfasst, um einschätzen zu können, wieviel Zeit man dafür benötigt. Wie viel Zeit pro Seite zur Ausarbeitung benötigt wird, ist sehr unterschiedlich und kommt auf den Typ an. Der eine braucht für die Ausarbeitungen etwas länger, der andere bekommt es schneller hin. Es kommt auch darauf an, ob man sich Notizen macht und diese aufschreibt (ist zu empfehlen, da man eigene Notizen besser zur Wiederholung vor der Klausur nutzen kann) oder ob man lediglich die wichtigsten Sachen mit Textmarker im Buch markiert. Ob ihr euch etwas notiert oder nur markiert und wie viel Zeit ihr dafür braucht, bekommt ihr am besten heraus, wenn ihr euch einfach ein Thema nehmt und es einfach mal ausarbeitet. Dann seht ihr, ob es besser ist, etwas zu notieren oder nicht und wie viel Zeit bei der Bearbeitung vergeht.
Wichtig ist aber auch, dass man sich die richtigen Bücher kauft beziehungsweise ausleiht. Jeder Professor gibt am Anfang seiner Vorlesung mehrere Lehr- und Fallbuchvorschläge. Diese notiert man sich, geht in die Bibliothek und ließ sich in ein paar Bücher ein, dann sieht man mit welchem Buch man am Besten zurechtkommt und nimmt dieses dann zur Bearbeitung.
Die Lehrbücher dienen bei der Vorbereitung der Verinnerlichung des Prüfungsstoffs und zum Lernen der Theorien. Die Fallbücher hingegen sollen die in den Lehrbüchern gelernte Theorien veranschaulichen und gleichzeitig aufzeigen, wie man eine Klausurlösung anfertigt.
Sehr hilfreich zur Vorbereitung und Wiederholung des Prüfungsstoffes sind Karteikarten. Auf diese Karteikarten schreibt man bei der Ausarbeitung des Stoffes die wichtigsten Probleme und Streitigkeiten. Diese Karteikarten kann man dann sehr gut nutzen, um kurz vor den Klausuren nochmals alle wichtigen Probleme durchzugehen und Lücken zu schließen. Wer nicht so viel Zeit zur Vorbereitung hat oder wem der Elan fehlt, solche Karten zu schreiben, kann diese vorgefertigt mit allen Problemen auch kaufen.
3. Die Erstellung eines Lernplans
Wenn man die Themen hat und auch weiß, wie lange man mit der Bearbeitung eines Themas beschäftigt ist, kann mit der Erstellung des Lernplanes begonnen werden.
Zu allererst muss man berechnen, wie viel Zeit man zur Vorbereitung auf Klausur hat. Folglich muss man herausbekommen, wann die Klausur ungefähr stattfinden wird. Meist kann dies am Anfang des Semesters noch nicht auf den Tag und die Stunde genau bestimmt werden, weil am Ende des Semesters alle Studiengänge ihre Klausuren schreiben und es daher immer Mangel an Prüfungssälen gibt. Eine ungefähre Einschätzung kann man aber trotzdem jedem Professor entlocken.
Dann nimmt man sich einen Kalender und berechnet die Wochen. Da das erste Semester an den meisten Universitäten im Wintersemester beginnt, sollte man sich die Weihnachtszeit (20.12.-06.01.) frei halten und diese zur Entspannung und Erholung nutzen. Diese Zeit würde man eh nicht zum Lernen nutzen, da jeder weiß, wie stressig die Weihnachtszeit ist. Die 2,5 Wochen Weihnachtsurlaub rechnet man dann aus den verbleibenden Wochen bis zur Klausur heraus. Dann nimmt man sich seinen wöchentlichen Stundenplan und den Vorlesungsplan der vier Vorlesungen. Zuallererst schaut man an welchen Tagen man viele Vorlesungen, Repetitorien und Tutorien hat, welche Tage weniger umfangreich sind und welche Tage man frei hat. Die Tage mit vielen Veranstaltungen (4-6 Veranstaltungen) fallen für den Lernplan schon mal raus. An den Tagen in weniger Veranstaltungen (1-3 Veranstaltungen) sind, sollte man sich so viel Zeit für den Lernplan nehmen, wie man sich selber zutraut. Die freien Tage sollte man zum intensiven Lernen nutzen. Dabei ist wichtig, dass man an den freien Tagen maximal 8 h in den Lernplan einbaut, denn irgendwann ist die Aufnahmekraft des Menschen erschöpft. 8 h sind daher das maximale, was man an Lernzeit pro Tag aufwenden sollte. Auch sollte man den Samstag zum Lernen nutzen, aber 1-2 Samstage im Monat sollte man sich freihalten, um auch mal nach Hause fahren zu können oder um einfach zu entspannen und sich zu erholen. Den Sonntag sollte man sich immer als Ruhetag freihalten, denn wer sieben Tage die Woche nur lernt, wird sehr schnell ausgelaugt sein, wenn nicht sogar krank (Burnout) werden. Wichtig ist, sich nicht zu isolieren und nicht nur zu lernen. Das Studium soll die schönste Zeit des Lebens werden und daher sollte man sich viele Freiräume schaffen, viele Leute treffen, Feiern gehen und das Leben genießen.
Hat man nun die Tage, in denen man Zeit zum Lernen hat, herausbekommen, nimmt man sich die Lernunterlagen (Lehr- und Fallbücher) und macht einen Plan, wann man am Besten welches Thema behandelt. Wichtig ist dabei, dass man nicht blockweise lernt, also eine Woche Strafrecht, eine Woche Zivilrecht und so weiter, sondern dass man alle vier Rechtsgebiete in einer Woche abhandelt. Man sollte sich auch den Vorlesungsplan der einzelnen Vorlesungen zur Hand nehmen, damit man immer mit der Vorlesung lernt. Man sollte dabei beachten, dass man nicht zu weit hinter der Vorlesung herhinkt, aber auch nicht zu weit voraus ist. Wenn man nämlich zu weit hinterherhinkt, besteht die Gefahr, nicht alle Themengebiete rechtzeitig bis zur Klausur lernen zu können und wenn man zu weit voraus ist, besteht die Möglichkeit, dass man einige Sachgebiete nicht richtig versteht, da im ersten Semester noch das Gesamtverständnis für die juristische Materie fehlt.
Bei der Aufstellung des Lernplanes ist es auch immer wichtig, dass man sich nicht überschätzt und sich auch nicht zu viel zumutet. Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass man wirklich genügend Pausen einlegt, um den Kopf freizumachen, damit er dann wieder aufnahmefähig ist.
III. Probleme bei der Aufstellung des Lernplans
Den meisten Studierenden wächst im ersten Semester vieles über den Kopf, weil sie noch an das geregelte Leben in der Schulzeit gewöhnt sind. Eine neue Stadt, eine neue Universität, neue Leute und die vielen Information, die auf den Einzelnen einprasseln, machen es den neuen Studierenden nicht gerade leicht in den neuen Lebensabschnitt zu starten. Dann auch noch einen Lernplan, der zum Erfolg führt aufzustellen ist nicht einfach. Da es ohne Lernplan schwierig ist zum Erfolg zu kommen, sollte man sich kompetente Hilfe holen. Viele Repetitorien gehen individuell auf die Bedürfnisse des Einzelnen ein und erstellen dann einen Lernplan, der auf die Person abgestimmt ist. Dies hat den großen Vorteil, dass man von Experten, die Erfahrung mit der Vorbereitung auf Klausuren haben, eine gute Anleitung bekommt, welche nach ordentlichen Umsetzung zum Erfolg führt. Weiterhin hat es den Vorteil, dass der Studierende nicht allein dasteht und immer einen Ansprechpartner hat. Denn die Repetitoren stehen meist auch nach der Aufstellung des Lernplanes zur Verfügung, falls der Einzelne Fragen zu den Problematiken hat.
IV. Probleme bei der Einhaltung
Zwar ist es sehr gut, wenn man einen ordentlichen Lernplan hat, aber was nützt dieser, wenn einem die Motivation und Kraft fehlt diesen einzuhalten. Die Nichteinhaltung des Lernplanes kann zwei Gründe haben. Zum einen kann der Lernplan einfach falsch aufgestellt worden sein und der Studierende hat sich viel zu viel Stoff vorgenommen. In diesem Fall sollte man sich Hilfe holen und den Lernplan von Experten umstellen lassen, sodass die Materie, die vorgegeben ist, geschafft werden kann und der Einzelnen nicht mehr überfordert ist. Zum anderen und das ist in den meisten Fällen das größte Problem, fehlt es den Studierenden an der Motivation. Man stellt Mitte Oktober zum Beginn des Semesters den Lernplan auf und erst Mitte Februar sind die Klausuren. Für die neuen Studierenden ist die Zeit von Oktober bis Februar eine sehr lange. Das Problem ist häufig, dass nicht gesehen wird, dass das Lernpensum viel größer ist als in der Schule. Weiterhin gibt es auch viele Universitäten, bei denen am Ende des ersten Semesters nur das Grundlagenfach geprüft wird. Dies hat zur Folge, dass fast ein ganzes Jahr zur Vorbereitung auf die Klausur Zeit ist. Sich da zu motivieren und zu lernen fällt verständlicherweise sehr schwer.
Es gibt aber auch eine Lösung gegen die Nichteinhaltung des Lernplans. Auch hier bieten die Repetitoren Hilfe an. Nachdem der Studierende selbst oder durch einen Repetitor einen Lernplan aufgestellt hat, können Termine zur Überprüfung und Vertiefung des Stoffes genutzt werden. Der Studierende und der Repetitor treffen sich dann aller 2 bis 4 Wochen zu einem gemeinsamen Arbeitstermin. Der Studierende muss bis zu diesem Termin, den im Lernplan vorgesehen Stoff erarbeiten. Bei dem gemeinsamen Termin wird der Stoff durch die Lösung von kleinen Fällen bis hin zu Klausurfällen durchgesprochen. Diese Variante hat zum einen den Vorteil, dass der Studierende lernt wie man einen Fall richtig löst und zum anderen wird durch das Lernen mit dem Repetitor die Motivation hergestellt, denn die meisten Studierenden wollen sich nicht vor dem Repetitor blamieren und lernen daher den vorgegebenen Stoff. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass man ein Feedback bekommt, wo noch Verbesserungen bei der Lernarbeit vorgenommen werden müssen und welche Sachverhalte schon gut beherrscht werden.
V. Falsche zeitliche Planung
Ein weiteres großes Problem der Lernpläne ist die falsche zeitliche Einplanung des Stoffes. Vielen Studierenden des ersten Semesters fällt es schwer ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Themengebiete mehr Zeit beanspruchen und welche Themengebiete weniger Zeit beanspruchen. In manchen Fällen führt dies dazu, dass der Lernplan falsch strukturiert ist und der Stoff bis zur Klausur nicht geschafft werden kann. Wenn man dies rechtzeitig erkennt, sollte man den Lernplan selbst umstellen oder sich Hilfe bei der Umstellung des Lernplanes holen. Ist es aber der Fall, dass nur noch wenig Zeit bis zur Klausur ist und viel zu viel Stoff zu bewältigen ist, so kann man nur noch die Hilfe von Experten suchen. Diese haben für diese kurzfristige Vorbereitung Crashkurse entwickelt, die auf den Einzelnen abgestimmt werden können.
VI. Tipps zum Lernen
Um den Lernplan einhalten zu können, muss man sich selber motivieren. Ein wichtiges Kriterium beim Lernen ist der Ort, an welchem man sich die Materie zu Gemüte führt. Lernt man zu Hause fehlen nicht nur die nötigen Bücher, um etwas nachschlagen zu können, auch sind die Möglichkeiten abgelenkt zu werden riesig. Da sind die Mitbewohner der WG, die mal zum Quatschen vorbeikommen, da ist der Fernseher, in dem sich immer eine Sendung findet, die man schauen könnte und da ist auch der Laptop, welcher durch Facebook und Co. auch sehr von der Lernarbeit ablenkt. Es empfiehlt sich deshalb in der Uni zu lernen. In vielen Unis gibt es heutzutage sogar spezielle Räume, die dazu gedacht sind, dass die Studierenden in Ruhe lernen können. Aber auch die Bibliothek ist einer der besten Orte, an denen man lernen kann. In den meisten Bibliotheken ist es ruhig, man hat alle notwenigen Nachschlagewerke und man hat dort meist auch Kommilitonen, mit denen man Rücksprache über die einzelnen Problematiken halten kann.
Weitere Artikel zur Problematik des richtigen Lernens sind: „Jura Lernen“ und „Lernprobleme„
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siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier; Jura-Studium- Universität Bayreuth; Der Lernplan-Baukasten für die Examensvorbereitung
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