Jura-Studium – Universität Bayreuth

Alles zum Jura-Studium in Bayreuth: Die Stadt, die Fakultät und zum Aufbau des Studiums.

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 16 Minuten
Foto: Andrija Petrovic/Shutterstock.com

Viele Studierende fragen sich zum Ende der Schulzeit: was mache ich nach dem Abitur, was soll ich studieren? Einige Studierende entscheiden sich für ein Jura-Studium. Dann stellt sich aber sofort die nächste Frage: wo soll ich studieren? Die Universität Bayreuth mit ihrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bietet ein gut organisiertes und leistungsorientiertes Jura-Studium.

Dieser Aritkel soll daher einen Überblick über das Jura-Studium an der Universität Bayreuth geben.

I. Die Universitätsstadt Bayreuth

Die Universitätsstadt Bayreuth liegt im Norden des Freistaates Bayern im Bezirk Oberfranken und ist deren Verwaltungssitz. Die Stadt Bayreuth ist sehr gut zu erreichen. Sie liegt an den Autobahnen A9 und A70 und mit dem Zug ist eine gute Anbindung gegeben. In Bayreuth leben 73.000 Einwohner. Eine kleine Stadt, die ruhig gelegen ist und viele Natur in ihrem Umland zu bieten hat. Für viele Studierende mag das jetzt langweilig anmuten, da es sich nicht nach Diskotheken und Partys anhört, doch Bayreuth hat kleinere Clubs und viele Bars, in denen man den Abend oder auch die Nacht verbringen kann. Dass Bayreuth nicht so eine Partymetropole wie Frankfurt oder München ist, hat den Vorteil, dass man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann, nämlich auf das Jura-Studium. Die Stadt verfügt über ein Einkaufzentrum und mehrere kleine Boutiquen.

Einzig der Wohnungsmarkt in Bayreuth ist sehr problematisch. Aufgrund der Fülle von Studenten, die jedes Jahr neu in die Stadt kommen, wurde noch keine Lösung gefunden, für jeden eine Unterkunft zu garantieren. Die Wohnungspreise hingegen sind sehr human und für einen Studenten erschwinglich.

Weltbekannt ist Bayreuth für seine Richard-Wagner-Festspiele. Jedes Jahr im Sommer erwacht die Stadt durch die Festspiele zum Leben. Zur Eröffnung der Festspiele kommt dann in das ruhige Städtchen allerhand Prominenz und die ganze Stadt wird herausgeputzt.

II. Die Studienbedingungen

Die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth genießt trotz des Guttenberg-Skandals einen exzellenten Ruf bei der Ausbildung von Juristen. Die Fakultät ist sehr auf die Studierenden Bedacht. So gibt es keine Vorlesungen, bei denen Studierenden auf Treppen vorlieb nehmen müssen, weil diese vollkommen überfüllt sind. Weiterhin werden die Studierenden in den ersten Semestern an die rechtliche Materie mit einem dreigliedrigen System herangeführt. Die Studierende bekommen den prüfungsrelvanten Lehrstoff in der Vorlesung durch einen Professor vermittelt. Zu jeder Vorlesung gibt es propädeutische Übungen, die ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der juristischen Lehrstühle betreut und den Lehrstoff durch die Anwendung von Fallbeispielen vertieft. Neben den propädeutischen Übungen gibt es zu den Vorlesungen auch noch Tutorien. Bei diesen Tutorien wird durch einen Studenten der höheren Semester ebenfalls der Stoff nochmals vertieft und anhand von Fällen die juristische Materie angewandt. Diese Übungen und Tutorien sind für die Studierenden sehr wichtig, denn hier wird in einem kleiner Kreis (propädeutische Übung bis 40 Leute, Tutorium bis 15) nochmal das Wichtigste vermittelt. Viele trauen sich in einer Vorlesung von 200 oder mehr Studierenden nicht ihre Fragen zu stellen, sodass hier die Hemmschwelle niedriger ist und man die Möglichkeit hat, sich nochmals Probleme erläutern zu lassen. Durch dieses dreigliedrige System muss zwar immer noch ein Eigenstudium vorgenommen werden, aber die wichtigsten Grundzüge der einzelnen rechtlichen Probleme werden durch diese drei Veranstaltungen zu jedem Rechtsgebiet sehr gut vermittelt. Durch die Tutorien und propeädeutischen Übungen ist auch eine gute Betreuung der Studierenden gegeben, denn man kann auch nach der jeweiligen Veranstaltung zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Tutoren gehen und seine Fragen und Probleme erläutern.

Weiterhin verfügt die juristische Fakultät über eine hervorragende Bibliothek. An nur wenigen Universitäten ist an einer rechtswissenschaftlichen Fakultäten eine so große Vielfalt an neuen Auflagen und studienrelevanten Bücher gegeben wie in Bayreuth. Die Bibliothek wurde in den letzten Jahren auch erweitert. Weiterhin wurden eine Vielzahl an Gruppenarbeiträumen, in welchen man sich alleine oder mit Kommilitonen auf Klausuren und Hausarbeiten vorbereiten kann, geschaffen.

Außerdem verfügt die juristische Fakultät über angesehene Wissenschaftler, die sehr bestrebt sind, den Studierenden in ihren einzelnen Vorlesungen den Lehrstoff bestmöglich zu vermitteln.

Auch ist das Umfeld, in welchem sich die Fakultät befindet, sehr angenehm. Es handelt bei der Universität Bayreuth um eine Campus-Universität, die in den 1970er Jahren errichtet worden ist. Alle Wege zwischen den einzelnen Hörsälen und der Mensa sind innerhalb kürzester Zeit zu erreichen. Weiterhin wurde die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in den letzten zwei Jahren modernisiert und erweitert. Daher sind die Räume sehr hell, freundlich und lichtdurchflutet gestaltet, sodass man sich bei den Vorlesungen, in den Pausen und beim Lernen sehr wohlfühlen kann. Weiterhin verfügt die Fakultät auch über zwei Cafébars, in welchen man die Pausen verbringen kann.

III. Das Studium

1. Allgemein

Das Jura-Studium an der Universität Bayreuth kann man sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester beginnen. Spezifisch für das Studium ist es, dass es sehr Wirtschaftsorientiert ausgerichtet ist und daher neben dem normalen Studium der Rechtswissenschaft auch noch die Möglichkeit besteht, eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung vorzunehmen und so den Titel Wirtschaftsjurist (Uni-Bayreuth) zu erlangen. Eine weitere Besonderheit des Studium ist es, dass im Grundstudium Abschlussklausuren geschrieben werden und nur eine Hausarbeit anstatt dem klassischen Scheinsystem der Anfängerübungen. Das Studium gliedert sich in eine Grundphase, eine Mittelphase sowie eine Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Weiterhin sollte während der Mittelphase ein Seminar und die Vorlesung zum jeweiligen Schwerpunktbereich absolviert werden.

2. Grundphase

In der Grundphase müssen das Grundlagenfach, die Zwischenprüfungen, die Abschlussklausuren und eine Hausarbeit abgelegt werden. Die Grundphase erstreckt sich bei einem normalen Ablauf auf die Semester 1 bis 3.

Am Ende des ersten Semesters muss der Studierende die Klausur im Grundlagenfach schreiben, welche zugleich auch Zwischenprüfungsklausur ist (näheres zu den Zwischenprüfungsklausuren weiter unten). Das Grundlagenfach kann in Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtssoziologie, Allgemeine Staatslehre sowie den wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen des Rechts abgelegt werden.

Die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth hat 2008 das Scheinsystem der Anfängerübungen gegen ein Abschlussklausurensystem ausgetauscht. Das alte Scheinsystem beinhaltete zu den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit. Das neue Abschlussklausurensystem in Bayreuth ist so ausgelegt, dass der Studierende nach jeder Veranstaltung der ersten drei Semester eine Abschlussklausur schreiben kann.

Der Studierende soll daher in den ersten drei Semestern zu den Vorlesungen folgende Abschlussklausuren ablegen:

Im Zivilrecht:

Im Strafrecht

  •  besonderer Teil des Strafgesetzbuches II (Eigentums- und Vermögensdelikte)

Im öffentlichen Recht

Von diesen Abschlussklausuren muss der Studierende, um das Grundstudium abzuschließen, im Zivilrecht 3 Klausuren und im Strafrecht sowie Öffentlichen Recht jeweils zwei Klausuren bestehen.

Weiterhin muss der Einzelne während dieser Grundphase eine Hausarbeit anfertigen. Diese eine Hausarbeit kann nach Wahl des Studierenden entweder im Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht absolviert werden.

Die Abschlussklausuren und die Hausarbeit können beliebig oft wiederholt werden und führen auch nach mehrmaligem Durchfallen in den jeweiligen Klausuren nicht zur Exmatrikulation.

Zu beachten ist aber, dass die Abschlussklausuren am Ende des zweiten Semesters zugleich Zwischenprüfungsklausuren sind. Zwischenprüfungen müssen in der Grundphase insgesamt 4 geschrieben werden, nämlich jeweils eine im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht sowie im Grundlagenfach. Bei den Zwischenprüfungen gelten verschärfte Bestimmungen. Bei den Zwischenprüfungsklausuren hat man nur zwei mal die Möglichkeit, diese zur wiederholen. Scheitert man beim dritten Anlauf einer Klausur, so führt dies zur Exmatrikulation des Studierenden.

Weiterhin sollte während der Grundphase, die zur Anmeldung zum Staatsexamen notwendigen vier Semesterwochen, fachspezifischer Fremdsprachenunterricht absolviert werden.

Das Grundstudium ist an der Universität Bayreuth sehr gut organisiert. In dieser Phase des Studiums wird man von Fakultät regelrecht an die Hand genommen, denn, wie bereits erläutert, gibt es zur Vertiefung, neben den Vorlesungen, auch noch propädeutische Übungen sowie Tutorien, um die juristische Materie zu erlernen und vor allem zu verstehen sowie anwenden zu können.

3. Mittelphase

Nachdem man die Leistungserfordernisse der Grundphase erfüllt hat, kann man dann die Mittelphase absolvieren. Diese Mittelphase sollte unter normalen Umständen das vierte bis sechste Semester umfassen.

In dieser Zeit sollen folgende Vorlesungen besucht werden:

im Zivilrecht

im Strafrecht

  • die Vertiefungveranstaltung

im Öffentlichen Recht

Weiterhin sollte in dieser Phase begonnen werden die Pflichtveranstaltungen der juristischen Schwerpunktbereiche zu besuchen und es soll zu dem jeweiligen Schwerpunktbereich eine Seminararbeit angefertigt werden (näheres dazu unter Seminar).

In dieser Mittelphase werden, anders als im Grundstudium, nicht zu jeder Vorlesungsveranstaltung Abschlussklausuren angeboten, sondern zu jedem der großen drei Rechtsgebiete eine sogenannte Übung für Fortgeschrittene. Es handelt sich dabei um ein Scheinsystem, welches im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht jeweils das Anfertigen einer Hausarbeit und einer Klausur zur Folge hat. Voraussetzung dafür, dass man diese Fortgeschrittenen Übungen absolvieren kann ist, dass die zum Abschluss der Grundphase erforderlichen Klausuren des jeweiligen Faches sowie eine Abschlusshausarbeit bestanden worden sind. Das heißt, wer beispielsweise an der Fortgeschrittenen Übung im Strafrecht teilnehmen will, muss die Hausarbeit der Grundphase sowie zwei strafrechtliche Abschlussklauren bestanden haben. Die Fortgeschrittenen Übungen werden während der Vorlesungszeit gehalten und zu jeder Veranstaltung werden während des Semesters 3 Klausuren zu der Übung angeboten. Die Hausarbeiten der Fortgeschrittenen Übungen werden in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Zu beachten ist aber, dass die Klausur nur in dem Semester geschrieben werden kann, das der Bearbeitung der Hausarbeit vorausgeht oder in dem Semester das nachfolgt. Wird in dem, der Bearbeitung der Hausarbeit nachfolgenden, Semester keine ausreichende Leistung erbracht, so kann die Klausur auch noch in dem unmittelbar darauffolgenden Semester geschrieben werden. Wird auch in diesem Semester keine ausreichende Leistung erbracht, so muss die Übung insgesamt wiederholt werden. Dies heißt wiederum, dass eine neue Hausarbeit angefertigt werden muss.

Die Nachweise über die Übungen für Fortgeschrittene sind Voraussetzungen zur Anmeldung der erste juristischen Staatsprüfung sowie Schwerpunktsbereichsprüfung.

4. Wiederholungs- und Vertiefungsphase

In dieser Phase soll der in der Grund- und Mittelphase vermittelte Lehrstoff wiederholt, vertieft und angewandt werden. Gerade das ständige Anfertigen von Examensklausuren ist in der Vorbereitungszeit sehr wichtig, um eine Routine beim Schreiben von Klausuren zu entwickeln.

Dazu hat die Universität Bayreuth ihr Examensvorbereitungsprogramm ausgebaut. Die juristische Fakultät bietet daher eine koordinierte Examensvorbereitung durch Repetitorien, Examensklausurenkurse, Crashkurse sowie Klausurencoaching für die Examenskandidaten an. Der Studierende, welcher kurz vor seinem Examen steht, sollte dieses Vorbereitungsprogramm nutzen und sich 1 bis 2 Semester auf den staatlichen Pflichtteilbereich vorbereiten.

Die großen privaten Repetitorien bieten natürlich auch in Bayreuth Kurse zur Vorbereitung an, welche in einer Gruppengröße von 20 bis 50 Personen absolviert werden.

Aber der Studierende sollte sich in dieser Phase die Frage stellen, ob er in einer großen Gruppe – wie es bei dem universitären und privaten Großgruppenrepetitorium der Fall ist – sich auf das Examen vorbereiten lässt oder sich lieber für ein privates Einzelrepetitorium entscheidet, bei welchem ein Repetitor für den Einzelnen einen Lernplan erstellt und ihn auf seine Bedürfnisse individuell vorbereitet. Dies hat den großen Vorteil, dass man bei den Sitzungen mit dem Repetitor immer mitarbeiten muss, weil man der einzige Teilnehmer dieser Veranstaltung ist und zugleich eine Lernmotivation hat, denn bei den ständigen Treffen mit dem Repetitor will man sich von seiner besten Seite zeigen.

Weiterhin ist es ratsam mit Kommilitonen, welche ungefähr denselben Wissenstand und dasselbe Aufnahmevermögen haben wie man selbst, eine Lerngruppe zu bilden. Dabei trifft man sich einmal in der Woche und bespricht mit seinen Kommilitonen ein Themengebiet. Dieses Themengebiet wird dann von allen Teilnehmer der Lerngruppe vorbereitet und in der Lerngruppe gemeinsam durchgearbeitet.

5. Seminar

Vorgesehen ist, dass man ab dem 5. Semester ein Seminar absolviert und dort eine Arbeit anfertigt und diese dann verteidigt. Die Seminare werden zu den jeweiligen Schwerpunkbereichen angeboten. Die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche an:

Internationales Recht mit den Vorlesungen: Völkerrecht I, Völkerrecht II, Europarecht (Vertiefung), Internationales Privatrecht I, Internationales Handelsrecht, Internationales Verfahrensrecht, Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution, Rechtsvergleichung; fakultativ: Internationales Privatrecht II, Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung in fremder Sprache, Grundzüge der Geschichte des europäischen Zivilrechts, Verbraucherkollisionsrecht, Internationales Steuerrecht, Recht der europäischen Beihilfen, Recht des internationalen Unternehmenskaufs (M&A), Konfliktmanagement in der Praxis.

Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht mit den Vorlesungen: Geschichte des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsverfahrensrecht, Einführung in die Rechtsvergleichung, Europarecht (Vertiefung); fakultativ: Internationales Privatrecht.

Unternehmens- und Steuerrecht mit den Vorlesungen: Handelsrecht mit Bilanzrecht, Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen einschließlich der Unternehmensnachfolge, (Unternehmens-) Steuerrecht, Internationales Steuerrecht, Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts, Einkommensteuerrecht; fakultativ: Konzernrecht.

Arbeits- und Unternehmensrecht mit den Vorlesungen: Recht der Koalitionen, Tarif- und Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht, Recht der Unternehmensmitbestimmung, Recht der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Kapitalgesellschaftsrecht, Personengesellschaftsrecht, Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen;

Öffentliches Wirtschaftsrecht mit den Vorlesungen: Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Wirtschaftsverfassung), Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirtschaftsaufsicht, Vergaberecht), Öffentliches Wirtschaftsrecht III (Regulierung), Europäisches Wirtschaftsrecht, Energierecht, Recht der Gesundheits- und Sozialwirtschaft; fakultativ: Medienrecht, Lebensmittelrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts.

Wirtschafts- , Medizin- und Steuerstrafrecht mit den Vorlesungen: Vertiefung und Ergänzung StGB, Insolvenzrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Vertiefung StPO (insb. Verteidigung), Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts, Medizinstrafrecht Allgemeiner Teil, Medizinstrafrecht Besondere Teil; fakultativ: Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Allgemeiner Teil, Internationales Steuerrecht, (Unternehmens-)Steuerrecht.

Verbraucherrecht mit den Vorlesungen: Verbraucherrecht II, Unlauterer Wettbewerb, Öffentliches Wirtschaftsrecht III (Regulierung), Einführung in die Rechtsvergleichung, Europarecht (Vertiefung), Verbraucherverfahrensrecht, Verbraucherkollisionsrecht, Recht der Finanzdienstleistungen; fakultativ: Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirtschaftsaufsicht, Vergaberecht); Energierecht, Lebensmittelrecht, Medienrecht, Recht der Gesundheit und Sozialwirtschaft, Moderne Vertragstypen, Wettbewerbsverfahrensrecht, Vertiefung und Ergänzung StGB.

Sportrecht mit den Vorlesungen: Unlauterer Wettbewerb, Markenrecht, Urheberrecht, Europäisches Kartellrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Vereinsrecht sowie zivilrechtliche Haftung im Sport, Sportrecht I (Grundlagen des Sportrechts), Sportrecht II (Sportsponsoring und -marketing) fakultativ: Rechtsvergleichung, Europarecht II.

Nach der Wahl des Schwerpunktbereich besucht man ein Seminar, fertig zu den Problematiken des Seminars eine Seminararbeit an und muss diese verteidigen. Weiterhin ist das bestehen der Seminararbeit Grundvoraussetzung um die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung anzufertigen.

Weiterhin sollte man die Vorlesungen zu dem Schwerpunktbereich besuchen, da die Problematiken dieser Vorlesungen Prüfungsgegenstand der universitären Schwerpunktsbereichsprüfung sein könnten.

IV. Die bayrische Erste Juristische Prüfung

Die erste juristische Prüfung setzt sich zusammen aus dem Schwerpunktbereich, welcher von der Universität geprüft wird und dem staatlichen Pflichtfachbereich, welcher vom Staat abgenommen wird. Dabei macht die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30 % der Gesamtnote aus und der staatliche Pflichtteilsbereich 70%.

1. Die universitäre Prüfung

Der universitäre Prüfungsteil kann in den oben genannten Schwerpunkten angefertigt werden. Dazu bietet die Universität in jedem Semester zu jedem Schwerpunktbereich jeweils ein Oberseminar an, zu welchem maximal 15 Personen zugelassen werden. In diesem Oberseminar fertigt man dann zu einem Thema einen Seminararbeit an, welches der Leiter des Oberseminares vorgibt. Zu der Anfertigung dieser Seminararbeit hat der Studierende 6 Wochen Zeit und die Arbeit darf einen maximalen Umfang von 85.000 Zeichen haben.

Zu beachten ist, dass zur Zulassung zum Oberseminar der Studierende die Zwischenprüfungen und alle Fortgeschrittenen Übungen bestanden sowie erfolgreich an einem Seminar teilgenommen haben muss. Des weiteren muss beachtet werden, dass die Studienarbeit vor Beginn des zwölften Fachsemesters und vor dem staatlichen Pflichtfachbereich angefertigt werden. Die Studienarbeit kann bei Nichtbestehen des ersten Versuches einmal wiederholt werden.

Wer die Studienarbeit abgegeben hat und zum staatlichen Pflichtfachsprüfung zugelassen worden ist, kann die mündliche Prüfung beantragen. In dieser werden die Problematiken des Schwerpunktbereiches geprüft. Diese mündliche Prüfung kann auch einmal wiederholt werden.

Die Gesamtnote der universitären Prüfung setzt sich zu 70% aus der Note der Studienarbeit und zu 30 % aus der Note der mündlichen Prüfung zusammen.

2. Die juristische Staatsprüfung

Die juristische Staatsprüfung besteht aus der Anfertigung von 6 Aufsichtsarbeiten und 3 mündlichen Prüfungen.

Die Studierenden haben für jede der sechs Aufsichtsarbeiten 5 Zeitstunden zur Bearbeitung. Von den 6 Klausuren werden 3 auf dem Gebiet des Zivilrechts, zwei auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und eine auf dem Gebiet des Strafrechts geschrieben. Zulassungsvoraussetzung zur juritsischen Staatsprüfung ist, dass der Studierende mindestens  3,5 Jahre, aber nicht länger als 12 Semster Jura studiert hat. Weiterhin müssen die drei Fortgeschrittenen Übung erfolgreich absolviert worden sein, die Praktische Studienzeit muss abgelegt worden sein sowie eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung besucht worden sein muss.

Die mündliche Prüfung besteht aus drei Prüfungen. Davon ist jeweils eine Prüfungs im Strafrecht, öffentlichen Recht oder Zivilrecht. Zu diesen mündlichen Prüfungen wird man zugelassen, wenn man in den Aufsichtsarbeiten mindestens 3,80 Notenpunkte erreicht und mindestens 3 Arbeiten bestanden hat.

Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn der Studierende insgesamt mindestens 4,00 Notenpunkte erreicht. Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus dem dreifachen Wert der Gesamtnote der Aufsichtsarbeiten und der Gesamtnote der mündlichen Prüfung geteilt durch 4.

V. Fazit

Die Universität Bayreuth bietet ein sehr studentenfreundliches, leistungsorientiertes Jura-Studium in einer erweiterten und modernisierten Fakultät an. Der Studierende wird in den ersten Semestern an der Uni an die Hand genommen und durch das Studium geführt. Die Klausuren und Hausarbeiten haben zwar ein sehr hohes Niveau, aber dadurch werden nur die juristischen Fähigkeiten des Einzelnen gestärkt und man wird gut auf die Realität im späteren Arbeitsleben vorbereitet.

Klausurtechnik Buchcover
Neu

Klausurtechnik

Eine Anleitung zur erfolgreichen Lösung juristischer Klausuren

In Jura ist die Frage, wo man etwas in der Klausur anbringt, mindestens so wichtig wie die abgefragten Rechtskenntnisse. Dieses Buch ist eine Anleitung, wie du juristische Klausuren erfolgreich löst.

Bei Amazon kaufen

VI. Anmerkungen

siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier

Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps  zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit  sowie Vorbreitungshilfestellungen für die mündiche Prüfung.

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung der  Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

Seal

All unsere Beiträge werden von Hand geschrieben und von einer Richterin regelmäßig überprüft. Wir setzen keine künstliche Intelligenz bei der Erstellung unserer Inhalte ein, da wir nur so die gewohnt hohe Qualität gewährleisten können.

Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.