Juraexamen durchgefallen – 2. Versuch?
Durchgefallen durch das erste Examen; Lösungsmöglichkeiten, alternative Wege und das weitere Vorgehen, Reflektion, Planung des 2. Versuchs
Der folgende Artikel richtet sich an all jenen, die durch ihr Erstes Juristisches Staatsexamen durchgefallen sind und nun nicht wissen, wie es weitergehen soll. Gleichzeitig kann dieser Artikel aber auch all denen helfen, die sich nicht trauen die erste Prüfung abzulegen, aus Angst vor dem Versagen und davor, was dann passiert.
Nach einem langen Studium hat man sich nichts weiter gesehnt, als das Jurastudium endlich zu beenden. Aus diesem Grund hat man sich endlich zum Examen angemeldet und dann kommt der große Tag. Die Klausuren werden geschrieben und die Klausurzeit geht schneller vorbei, als man sich vorher erträumt hätte. Nachdem der ganze Prüfungsstress nachlässt und man sich entspannen kann, fängt man wieder an, sich auf die bevorstehende mündliche Prüfung vorzubereiten. Mit einem komischen Gefühl, dass die Klausuren nicht so gut verliefen, wie man sich das erhofft hatte, redet man sich ständig ein, dass es für das Bestehen schon gereicht haben wird. Schließlich haben schon ganz Andere diese Prüfung bestanden. Während Kommilitonen bereits voller Freude über die zugestellten Ergebnisse in einem kleinen, weißen Umschlag berichten, wächst in einem immer mehr das ungute Gefühl, dass man vielleicht doch nicht bestanden haben könnte. Selbstverständlich verwirft man diesen Gedanken schnell und redet sich weiter ein, dass die Ergebnisse bestimmt bald im Briefkasten landen werden. Und dann ist es soweit: eines Tages geht man an den Briefkasten, öffnet ihn und man sieht einen dicken, gelben A4-Umschlag mit der Absenderanschrift des Landesjustizprüfungsamtes. Obwohl man nun eigentlich weiß, was das bedeutet, versucht man es weiter zu verdrängen; doch dann öffnet man den Umschlag. Man nimmt die Unterlagen heraus und findet das Anschreiben des Prüfungsamtes mit der Mitteilung über die Prüfungsnoten, die Aussage, dass man die Prüfung nicht bestanden hat und gleichzeitig werden alle eingereichten Unterlagen zurückgesandt. …. Das war’s. …. Auf einmal stürzt eine Welt ein. Man hat sich so fest eingeredet, dass man die Prüfung schon bestehen wird, dass man selbst daran geglaubt hat. Und nun steht auf einmal schwarz auf weiß geschrieben, dass man das Examen nicht bestanden haben soll? Dass man versagt hat? Der erste Schock ist fürchterlich und es ist ganz natürlich, dass einem eine solche Nachricht den Boden unter den Füßen wegzieht. Es ist nicht einfach zu verstehen, dass die gesamte Arbeit der letzten Jahre vergeblich sein soll. Und niemand ist wirklich da, um einem zu helfen und eine Lösung bietet. Wenn man in dieser Situation ist, dann sollte man sich auf jeden Fall ein paar Tage Zeit nehmen und diese Nachricht verarbeiten. Denn je nach Lebenslage ist diese kurze Nachricht von Prüfungsamt lebensverändernd. Wenn man den ersten Schreck überwunden hat, dann wird man sich allmählich fragen, wie es weitergehen soll und ob es überhaupt noch weitergehen kann. Und auch, wenn man es zu diesem Zeitpunkt nicht glauben kann und es alles andere als ein Trost ist: es wird weitergehen! Und es kann auch erfolgreich weitergehen, die Frage ist nur, wie man weitermachen sollte.
Der erste Schritt: das Verarbeiten
Als aller erstes sollte man Ruhe bewahren und erst einmal wissen, dass man nicht persönlich versagt, sondern dass man eine Prüfung nicht bestanden hat. Viele Eltern, Freunde, der Partner oder man selbst haben in den letzten Jahren so viel von einem erwartet, dass man ganz vergessen hat, die Objektivität zu wahren und sich selbst einzuschätzen. Das Jurastudium ist nicht leicht und vor allem nicht die erste Staatsprüfung. Es ist ärgerlich, dass in Jura die Abschlussprüfung so losgelöst dasteht und die Frage ob man Abiturient oder Diplomjurist ist, eigentlich nur von einer Prüfung abhängt. Aber das ist nun mal Gott gegeben und als Prüfungskandidat kann man diesen Umstand nicht ändern. Aber ganz gleich, was man von sich selbst oder andere von einem erwartet haben, im Ergebnis ist man diesen Ansprüchen nicht gerecht geworden. Das bedeutet aber nicht, dass man dumm ist, zu nichts taugt oder gar zu faul ist. Auch, wenn man die juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben sollte, kann man trotzdem ein wundervoller Mensch sein, ehrgeizig, fleißig und vor allem auch intelligent. Wenn man sich diesen Fakt – so banal er auch klingen mag – klar gemacht hat, dann kann man weitermachen!
Der zweite Schritt: die Recherche
Nun kann man mit dem zweiten Schritt beginnen: der Recherche und Datensicherung. Bevor man überhaupt irgendetwas beurteilen kann, sollte man sich einen Termin beim Prüfungsamt machen und so schnell wie möglich Einsicht in die Klausuren nehmen. Dadurch, dass man die schriftlichen Klausuren nicht bestanden hat und die mündliche Prüfung gar nicht mehr angetreten werden muss, ist das Prüfungsverfahren in diesem Fall bereits beendet und dem Prüfling ist es zu diesem Zeitpunkt gestattet, Einsicht in seine Klausuren zu nehmen. Bevor man allerdings zum Prüfungsamt fährt, sollte man sich informieren, inwieweit man Kopien anfertigen darf. Während manche Prüfungsämter einem das Fotografieren der Klausuren ohne Sachverhalte erlaubt, ist es in anderen Prüfungsämtern lediglich erlaubt Kopien anzufertigen. Egal, was erlaubt ist: es sollte unbedingt wahrgenommen werden. Denn auch wenn man nun nicht wirklich objektiv die Arbeiten beurteilen kann, sind sie für die weitere Arbeit unglaublich wichtig. Wenn man nun die Kopien oder Fotos gemacht hat, dann sollten diese zu Hause gut sortiert und weggeheftet werden.
Der dritte Schritt: die Analyse
Wenn man das erste juristische Staatsexamen nicht bestanden hat, kann das unglaublich viele Gründe haben. Zunächst glaubt man vielleicht, dass die Prüfer völlig unfair und ungerecht waren und man doch eigentlich alles richtig gemacht hat. Dann verfällt man vielleicht in den Glauben, dass ohnehin alles und vor allem das gesamte Jurastudium sowieso viel zu schwer und ungerecht sei und man doch gar nichts hätte anders machen können. STOPP! An dieser Stelle sollte man sich einmal ganz bewusst die Zeit nehmen und sich von alle diesen Vorurteilen und Gefühlen frei machen! Es mag wirklich sein, dass an all diesen Gedanken und Beschuldigungen etwas dran sein mag, aber im Ergebnis hilft es uns in der konkreten Situation nicht weiter. Viel wichtiger ist, dass man die Situation objektiv betrachtet und auswertet. Anderenfalls würde man den Kopf nur in den Sand stecken und aufgeben müssen. Als aller erstes sollte man sich die geschriebenen Klausuren und die zugehörigen Gutachten der Prüfer genau durchlesen. Die Sachverhalte werden einem entweder noch präsent sein oder schnell ins Gedächtnis zurückkehren, sobald man das eigene geschriebene Gutachten liest. Man sollte sich ausreichend Zeit nehmen, denn es besteht überhaupt keine Eile. Die Randkorrektoren der Prüfer sollten ganz genau gelesen und nachvollzogen und eventuell die Kernaussagen und Kritiken auf einem separaten Zettel notiert werden. Nun kann man die gesamten Aussagen entweder alleine oder aber mithilfe eines Außenstehenden versuchen nachzuvollziehen. Meistens werden in den Examensklausuren des ersten Staatsexamens immer wieder die gleichen Dinge moniert. Im Öffentlichen Recht sind die Ermessensprüfung oder die Verhältnismäßigkeitsprüfung unsauber oder die Ermächtigungsgrundlage nicht richtig geprüft worden. Im Zivilrecht liegen meistens grundlegende Probleme im Schuldrecht vor, die zu einer unschlüssigen oder unsauberen Prüfung im gesamten Zivilrecht führen. Manchmal werden aber auch einfach die Geschäftsführung ohne Auftrag unterschätzt und nicht geprüft. Im Strafrecht werden häufig die unsaubere Lösung und die fehlende Einteilung in Tatkomplexe moniert, sowie eine unsaubere Prüfung von Täterschaft und Teilnahme. Nun sollte man diese gesamte Kritik der eigenen Klausuren auf sich wirken lassen. Auch wenn es sicherlich Ungerechtigkeiten bei Korrekturen gibt so sind die meisten Examensklausuren grundsätzlich richtig und ordentlich korrigiert und die Kritik ist berechtigt. Diese Einsicht ist sehr hart für jemanden, der jahrelang studiert, fleißig gelernt und sich auf die große Endprüfung vorbereitet hat. Nun muss man diese Kritik aber verstehen und nachvollziehen, warum es soweit kommen konnte.
a.) Äußere Umstände
Einer der Gründe, der aber doch recht selten vorkommt, sind die äußeren Umstände in der Prüfungsphase. Man hat sich ausgerechnet zum Klausurzeitraum eine Grippe eingefangen und war dadurch geschwächt. Oder neben den Prüfungsräumen wurden Bauarbeiten durchgeführt, die die Konzentration geschwächt haben.
b.) Private Gründe
Auch menschliche Gründe können das Ergebnis beeinflusst haben, wie eine Trennung vom Partner, eine Scheidung, eine Beerdigung oder gar eine Schwangerschaft. Diese Kategorie von Gründen sind für Außenstehende häufig selten nachvollziehbar. Sollte einer dieser Gründe vor dem unmittelbaren schriftlichen Examen vorgelegen und man selbst unter diesen Auswirkungen gelitten haben, dann kann man einen Großteil des eigenen Prüfungsversagens daran festmachen. Diese Kategorie von Gründen ist vor allem sehr oft recht langwierig und kann einen selbst völlig aus den Konzept werfen. Wenn das Examen dann nicht mehr verschiebbar ist und man die Prüfung antreten musste, dann kann ein Erfolg gar nicht mehr garantiert sein.
c.) Schlechte Korrektur
Sicherlich gibt es auch immer wieder Fälle, in denen eine Klausur nicht richtig korrigiert wurde. Dann sollte man sich aber ganz objektiv fragen, ob diese eine Klausur das Ergebnis wirklich und tatsächlich verändert hätte oder ob die Grundkritik nicht vielleicht doch angemessen ist. Außerdem schreibt man nicht nur eine, sondern grundsätzlich mindestens sechs Klausuren im Examen. Eine Klausur geht also auch lediglich zu 1/6 in die schriftliche Note ein und ist daher gar nicht so ausschlaggebend für das Bestehen.
d.) Eigene Fehler
Das, was man in dieser Situation am wenigsten hören und vor allem nur ganz schwer einsehen möchte, sind die eigenen Fehler. Wenn die Kritiken der Prüfer teilweise vernichtend sind, dann fragt man sich wieso man das nicht schon zuvor gemerkt hat. Die Prüfungsvoraussetzungen hat man doch auch erfüllt, sonst hätte man sich schließlich gar nicht zur Prüfung anmelden können. Bisher wurde eine solche Kritik nicht geäußert, warum soll man also plötzlich so schlecht sein? Wenn man an der Uni Fälle gelöst hat, haben einem die AG-Leiter unter Umständen auch nicht darauf hingewiesen, dass man die Verhältnismäßigkeit nicht richtig prüfe. Leider sind die Gutachten meistens aber trotzdem richtig. Während man an der Universität grundsätzlich von wissenschaftlichen Mitarbeitern korrigiert wird, erfolgt die Korrektur im Examen von Professoren, Richtern, Anwälten, Staatsanwälten und anderen in der Juristerei verankerten Personen. Diese Gutachter legen sehr viel Wert auf die Korrekturen und die Richtigkeit der Lösungen. Problematisch ist jedoch, dass vielen Studenten tatsächlich niemals die genaue Prüfung, beispielsweise der Verhältnismäßigkeit, erklärt wurde, da die wissenschaftlichen Mitarbeiter in der AG oder in der Klausurkorrektur an der Universität entweder die Zeit für eine ausführliche Korrektur nicht haben oder aber noch gar nicht den Erfahrungsschatz. Wie soll ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der gerade selbst erst das Examen bestanden hat, einen Studenten auf einem Gebiet korrigieren mit dem er sich noch gar nicht ausführlicher als zu der eigenen Examensvorbereitung beschäftigen konnte? Ein Professor oder Richter hingegen arbeiten in den Bereichen, haben einen großen Erfahrungsschatz durch die eigene Praxis am Gericht oder durch das Halten von Vorlesungen oder die eigene Forschungstätigkeit, sodass für die Gutachter der Fall aus einem ganz anderen Blickwinkel zu lösen ist. Gerade dies und die genaue und ausführliche Korrektur einer Examensklausur führt jedoch nun dazu, dass Probleme eines Studenten aufgezeigt werden, die zuvor niemals kritisiert wurden, obwohl sie eigentlich die ganze Zeit bestanden.
Das bestehende System lässt sich nicht ohne weiteres ändern. Man kann sich sicherlich über die mangelhafte Korrektur von Klausuren und die teilweise recht oberflächliche Ausbildung an der Universität beschweren, doch wird man auch dadurch nicht die Klausuren bestehen.
Der vierte Schritt: die Entscheidung
Wenn man die eigenen Klausuren nun ganz objektiv und sachlich analysiert hat und weiß, dass die Korrektur angemessen ist, dann ist in einem weiteren Schritt zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
a.) Aufgeben
Die erste Möglichkeit ist einfach: man hat die erste juristische Staatsprüfung nicht bestanden und wirft nun das Handtuch, vergräbt den Kopf in den Sand und überlässt Jura in Zukunft anderen. Diese Lösung bietet sich aber nur dann an, wenn man seit Jahren ohnehin schon keine Lust auf Jura hatte, das Studium mit größten Quälereien verbunden war und man sich dies nicht eingestehen wollte.
b) Kämpfen
Sollte dies aber nicht der Fall sein, sondern man Spaß an Jura empfindet, dann sollte man kämpfen. Die „Trauerphase“ über den misslungenen Versuch sollte abgebrochen werden. Anstatt deprimiert in der Ecke des Sofas zu sitzen und den Kopf hängen zu lassen, während man sich weiterhin einredet, dass man ohnehin viel zu dumm sei und die Prüfer total doof und ungerecht, sollte man aufstehen, duschen, sich ankleiden und dann einen Plan machen. Das Leben geht weiter und der zweite Versuch kann kommen!
Der fünfte Schritt: die Möglichkeiten
Allerdings bringt es gar nichts, wenn man schnell eine Nachricht und alle Unterlagen für das Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und sich für den nächsten Versuch meldet. Dieser Ehrgeiz ist zwar sehr schön, aber eventuell unangebracht. Zunächst sollte man sich verdeutlichen, dass der folgende Versuch, sofern man nicht einen Freiversuch hatte, der letzte Versuch ist. Besteht man diesen nicht, so ist die juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden und weitere Möglichkeiten sind nicht vorhanden. Dann muss man sich tatsächlich neuorientieren und andere Wege finden. Aber soweit soll es nicht kommen, sodass man sich ein wenig Zeit nehmen sollte. Obwohl man nun die Klausuren des Examens analysiert hat, sollte man dies noch ein weiteres Mal tun, um wirklich sicher zu sein, in welchen Bereichen man noch schwerwiegende Fehler macht. Danach sollte man reflektieren, wie die erste Examensvorbereitung ablief und den nächsten Versuch anders vorbereiten. Hat man also zum ersten Versuch alleine gelernt, sollte man nun überlegen einen Repetitor aufzusuchen oder eine Lerngruppe zu finden. War man hingegen zuvor bei einem kommerziellen Repetitorium, so kommt nun die Einzelvorbereitung in Betracht, die eventuell durch einen kostenpflichtigen Tutor unterstützt werden kann, der der Kontrolle dient. Wichtig ist nur, dass man sich anders vorbereitet, da sich die erste Lerntechnik offensichtlich als fehlerhaft herausgestellt hat.
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Bei Amazon kaufenDer sechste Schritt: der zweite Versuch
Wenn alle diese Punkte geklärt sind, sollte man sich an die Vorbereitung des zweiten und damit letzten Versuchs machen. Man sollte sich ca. ein halbes Jahr bis eineinhalb Jahre für die erneute Vorbereitung Zeit nehmen. Sicherlich gibt es auch immer wieder Personen, die gleich in den nächsten Prüfungsgang gehen und diesen bestehen. Aber das Risiko ist recht hoch. Auf der anderen Seite sollte man auch nicht zu lange mit der Anmeldung warten, weil sonst ein Angstgefühl entwickelt werden könnte, das einen am zweiten Versuch innerlich hindert und blockiert. Anschließend sollte man sich gewissenhaft vorbereiten und die in den Examensgutachten monierten Fehler und Bereiche aufarbeiten. Auch die Bereiche, die man nicht so gerne mag, sollte man noch einmal ausführlich bearbeiten. Wenn man meint, die Grundlagen und die Systematik verstanden zu haben, ist es Zeit für den zweiten Versuch! Und auch, wenn man Jura unendlich lange vorbereiten könnte, wird dieser Zeitpunkt kommen. Wichtig ist nur, dass man zu sich selbst ehrlich und für die Leistung objektiv ist.
Ich wünsche allen für ihren zweiten Versuch viel Kraft, Erfolg und Durchhaltevermögen!
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