Monatslernplan für die Examensvorbereitung

Ablauf der Vorbereitung auf das erste Examen. Exemplarischer Monatsplan als Hilfestellung für die Zeiteinteilung.

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 4 Minuten
Foto: Chutima Chaochaiya/Shutterstock.com

Die Zeit der Examensvorbereitung ist für die meisten Studenten sehr anstrengend. Die bereits im Studium zu Zeiten sehr hohe Arbeitsbelastung potenziert sich durch die vielen Wiederholungen und das unumgängliche Schreiben von Klausuren noch einmal. Und viele wissen bald nicht mehr, wo ihnen der Kopf steht. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich Strukturen wie einen Monatslernplan zu schaffen, an denen man sich mit minimalem Aufwand entlanghangeln kann.

Neben einem geregelten Tagesablauf gehört zu diesen auch ein strukturierter Lernplan. Nachdem wir bereits einen allgemeinen Lernplanbaukasten zur Examensvorbereitung und einen Tages- und Wochenlernplan vorgestellt haben, ist es an der Zeit, die letzte Lücke zu füllen und einen mittelfristigen Plan zu entwerfen – einen Monatslernplan.

Zerlegung des Gesamtlernplans in Module

Wie für so vieles im Leben gilt auch für die Komposition eines Lernplans der alte Grundsatz: die Dinge nicht unnötig kompliziert gestalten. Die Strukturierung des – zugegeben sehr umfangreichen – Lernstoffs in verschiedene Rechtsgebiete und Unterrechtsgebiete kommt einem dabei entgegen. Sie ermöglicht die Unterteilung in zeitlich fassbare und planbare Abschnitte (Module). Diese lassen sich fast beliebig kombinieren. Für die Planung der gesamten Vorbereitung kann es nicht schaden, eine allgemeine Marschroute vorzubereiten. So vergisst man nichts. Wie bereits im Artikel zum Lernplanbaukasten erwähnt, sollte die Dauer der Examensvorbereitung in der Regel zwischen sechs und neun Monate betragen. Das müsste genügen, um alles noch einmal Revue passieren lassen und – noch wichtiger – genügend Praxis beim Schreiben von Übungsklausuren zu sammeln. Diese Zeitspanne kann man in Module zu je einem Monat unterteilen. Ein Monatslernplan umfasst dabei jeweils vier Wochen.

Sechs bis neun Monate sind eine lange Zeit. Man darf hier daher auch ruhig bis zu drei oder vier Wochen Urlaub einplanen. Das kann ganz nach persönlichem Geschmack gehandhabt werden. Der eine bevorzugt mehrere Einzelpausen, der andere eine lange Monatspause.

Über den Gewichtungsschlüssel zur Aufteilung der Vorbereitungszeit wurde ebenfalls schon geschrieben. Allgemein kommt dem Zivilrecht aufgrund der Anzahl der Klausuren und der Weitläufigkeit des Rechtsgebietes die höchste Bedeutung zu. Danach folgen das Öffentliche Recht und das Strafrecht an. Das Schlusslicht bilden die sogenannten Nebengebiete.

Ein Beispiel:

In Nordrhein-Westfalen schreibt man drei Klausuren im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und nur eine im Strafrecht. Entsprechend sollte man dem Zivilrecht etwa die Hälfte der Zeit widmen, ein Drittel dem Öffentlichen Recht und ein Sechstel dem Strafrecht. Für die Nebengebiete sollte man etwa ein Zehntel bis ein Achtel der Gesamtzeit veranschlagen, das anteilig zu Lasten der restlichen Gebiete geht.

Das Monatsmodul

Ein Monatslernplan besteht aus vier Wochenmodulen. Jedes dieser Wochenmodule umfasst je nach Belastbarkeit, Ehrgeiz und Aufnahmefähigkeit vier bis sechs Arbeitstage zu zwei bis sechs Stunden. In jeder Woche ist ein Tag komplett arbeitsfrei zu halten, um ein Durchdrehen zu verhindern. Und in jeder Woche ist mindestens eine fünfstündige Übungsklausur zu schreiben.

Hier ein Vorschlag für ein einfaches Punktesystem zur richtigen Verteilung von Arbeit und Entlastung:

Die Monatsmodule sollten flexibel gestaltet werden. Denn nicht jede Eventualität oder Notwendigkeit ist im Vorfeld absehbar.

Für jeden Monatslernplan gelten eigene Regeln. Es ist wichtig, sich nicht für lange Zeit nur auf ein Rechtsgebiet zu stürzen. Denn sonst hält Monotonie Einzug und aus den nicht bedienten Gebieten gerät zu viel in Vergessenheit. Entsprechend müssen in jedem Monatsmodul mindestens zwei Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Innerhalb von zwei Monatsmodulen muss jedes Rechtsgebiet (sprich Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) mindestens einmal bearbeitet worden sein. Ausnahme dürfen allein die Nebengebiete sein.

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Grundsätzlich ist es wohl am besten, dem didaktischen Aufbau des Studiums und der Struktur der Gesetze zu folgen. D.h., man beginnt mit dem Grundsätzlichen und arbeitet sich dann zum Speziellen vor. So muss man keine eigene didaktische Struktur entwickeln, sondern kann die vorgegebenen Leitlinien nutzen. Das sorgt dafür, dass man die Grundlagen nicht vergisst und alles von A bis Z noch einmal an einem vorbeizieht.

Jetzt muss man nur noch die Bausteine zusammensetzen und nach den vorgegebenen Regeln die Wochenmodule kombinieren:

  • sechs bis neun Monatsmodule
  • mindestens zwei Rechtsgebiete pro Monatsmodul
  • in zwei Monatsmodulen MUSS jedes Rechtsgebiet mindestens einmal vorkommen
  • in jedem Wochenmodul mindestens eine Klausur
  • jede Woche vier bis sechs Arbeitstage, mindestens ein Tag ist für die Klausur reserviert
  • pro Tag zwischen zwei und sechs Stunden
  • ein Tag pro Woche ganz frei

Mit Hilfe dieser Maximen sollte es nicht allzu schwer fallen einen modularen Lernplan zu entwickeln, der innerhalb der vorgegebenen Zeit das Wiederholen des examensrelevanten Lernstoffs bei gleichzeitiger intensiver Klausurvorbereitung ermöglicht.

Und los gehts – Daumen gedrückt und frohes Schaffen!

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