Ablauf des jur. Staatsexamens in Sachsen-Anhalt
Darstellung des Ablaufs einer schriftlichen Examensprüfung - Tipps zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung
Die Klausuren des staatlichen Pflichtfachbereichs bestehen in Sachsen-Anhalt aus 6 Aufsichtsarbeiten, welche jeweils eine Bearbeitungsdauer von 5 Stunden haben. Die 6 Klausuren werden innerhalb von 2 Wochen geschrieben und machen von der Gesamtnote des staatlichen Pflichtfachbereichs 60 % aus.
Die letzten drei Tage vor der Klausur
In den letzten drei Tagen vor der Prüfung steigt die Anspannung. Man sollte in dieser Zeit versuchen nochmals in aller Ruhe Examensfälle durchzugehen und sich selbst prüfen, ob alle Probleme bekannt sind. Wenn noch Lücken vorhanden sind, sollten diese geschlossen werden. Weiterhin ist es ratsam nochmals die Theorienstreitigkeiten und Probleme in den einzelnen Skripten durchzugehen.
Außerdem ist es wichtig, dass man sich die im Anhang der Ladung befindlichen Merkblätter und Hilfsmittelhinweise gründlichst durchliest. In den Merkblättern wird nochmals genauestens ausgeführt wie man sich am Prüfungstag verhalten sollte.
Man sollte weiterhin kontrollieren, dass alle Gesetzestexte nur zugelassene Kommentierungen enthalten (was zugelassen ist und was nicht steht in den Merkblättern des Prüfungsamtes), dass die Gesetzestexte die neueste Auflage haben und dass der Gesetzestext überhaupt zugelassen ist (welcher Gesetzestext zugelassen ist, steht in der Hilfsmittelverordnung, die an die Ladung des Prüfungsamtes beifügt wird).
Ratsam ist es auch sich eine Uhr zu besorgen, damit man sich die Zeit für die Klausur genau einplanen kann.
Man sollte sich erkundigen, wo sich genau der Prüfungsort befindet, damit man nicht am Prüfungstag noch eine solche Suche vornehmen muss.
Des weiteren sollte geprüft werden, ob das Verkehrsmittel, welches mich zur Prüfung bringen soll, auch pünktlich ist, denn bei einer Verspätung wird keine Rücksicht genommen. Die Aufsichtsperson setzt die Anfangszeit fest und die Prüflinge haben 5 Stunden Zeit zur Bearbeitung. Wer nach Bearbeitungsbeginn kommt, muss die Arbeit auch in dem selben Zeitraum absolvieren, wie die anderen Bearbeiter der Klausur.
Tag der Klausur
Am Morgen der Klausur
Wie bereits ausgeführt sollte am Morgen der Klausur sichergestellt sein, dass man pünktlich am Klausurort ankommt. Meist wird in den Ladungen darauf hingewiesen, dass der Prüfling 15 min vor Bearbeitungsbeginn da sein muss, damit ein Ablauf ohne Verzögerungen gewährleistet werden kann.
Außerdem sollte man nochmals prüfen, ob man alle Gesetzestexte, die Uhr, die Ladung, den Personalausweis, das Schreibzeug sowie die Verpflegung eingepackt hat. Man sollte auch alle zugelassenen Gesetzestexte dabei haben, da man in den einzelnen Gebieten nie weiß, ob vielleicht die Prüfung aus einem anderen Bereich vorgenommen werden muss.
Es ist nicht nötig Reinschrift- oder Konzeptpapier mitzubringen. Das Reinschrift- und Konzeptpapier erhält man mit dem Sachverhalt in einem Mantelbogen. Ist nicht genügend Papier im Mantelbogen vorhanden, liegt am Platz der Aufsichtsperson noch weiteres Papier.
Am Prüfungsort
Vor Klausurbeginn
Wenn man am Prüfungsort angelangt ist, sollte man seine Ladung sowie den Personalausweis bereit halten, denn vor dem Prüfungssaal wird eine Kontrolle vorgenommen.
Nach der Kontrolle der Ladung und des Personalausweises ist der Sitzplan des Prüfungssaales zu suchen. Das Landesjustizprüfungsamt hat jeder Person einen Sitzplatz zugeteilt. Der zugeteilte Sitzplatz ist dann an allen 6 Prüfungstagen einzunehmen.
Hat man seinen Sitzplatz gefunden, sollten die zugelassenen Hilfsmittel (Gesetzestexte), die Uhr, Schreibzeug, die Verpflegung, aber auch der Personalausweis und die Ladung auf dem Tisch abgelegt werden. Alle sonstigen Sachen, dass heißt Jacken, Rucksäcke, Koffer, Portemonnaies, Schlüssel und Mobiltelefone (unbedingt ausschalten) sind zur Garderobe zu bringen.
Danach sollte man sich zum Sitzplatz begeben und warten bis die Aufsichtsperson mit der Begrüßung beginnt.
Nach der Begrüßung wird die Aufsichtsperson eine Belehrung vornehmen und auf Besonderheiten hinweisen. (Belehrung entspricht dem der Ladung beigefügten Merkblätter)
Nachdem der Aufseher die Belehrung abgeschlossen hat, wird die Klausur ausgegeben. Die Klausur befindet sich in einem Mantelbogen, in dem sich auch Reinschrift- und Konzeptpapier befindet. Dabei ist der Personalausweis bereit zu halten. Jeder Prüfling wird einzeln aufgerufen. Der Examensschreiber muss seinen Personalausweis vorzeigen und unterzeichnen, dass er den Mantelbogen mit der Klausur erhalten hat. Danach begibt man sich wieder auf seinen Platz und öffnet noch nicht den Mantelbogen, in welchen sich die Klausur befindet.
Sind alle Klausuren ausgeben, wird die Aufsichtsperson nochmals fragen, ob jeder einen Mantelbogen hat.
Nach Klausurbeginn
Der Mantelbogen darf geöffnet werden, wenn der Aufseher die Anfangszeit festsetzt und den Beginn der Klausur bekannt gibt. Hat er den Beginn bekanntgeben, ist auf dem Mantelbogen die Startzeit sowie die Kennzahl (jeder Prüfling bekommt vom Landesjustizprüfungsamt eine Kennzahl zugewiesen, welche durch die Ladung dem Examenskandidat bekannt gegeben wird) einzutragen.
In der Folge öffnet man den Mantelbogen und prüft, ob der Sachverhalt vorhanden ist und ob er vollständig (alle Seiten) vorhanden ist. Ist der Sachverhalt nicht gegeben oder nicht vollständig gegeben oder fehlt es an Reinschrift- und Konzeptpapier, so ist dies sofort gegenüber der Aufsichtsperson zu rügen.
Sollte der Sachverhalt sowie die Reinschrift- und Konzeptpapier gegeben sein, sollte man mit der Bearbeitung des Sachverhaltes beginnen, dass heißt der Sachverhalt muss gründlich und wenn zeitlich möglich mehrmals gelesen werden. Sollten im Sachverhalt Unstimmigkeiten auftreten, sind diese gegenüber der Aufsichtsperson ebenfalls zu rügen.
Falls Mehrpersonenverhältnisse gegeben sind, sollten zur Vereinfachung Personenskizzen angefertigt werden. Bei sehr vielen Zeitangaben, sollte ein Zeitstrahl angefertigt werden.
Hat man den Sachverhalt und die Fragestellung verstanden, beginnt man mit der Erstellung einer Lösungsskizze. Für das Erstellen dieser Lösungsskizze sollten man circa 30 bis 60 Minuten verwenden.
Ist die Lösungsskizze fertiggestellt wurden, beginnt man mit der Reinschrift. Zu beachten ist, das auf dem Reinschriftpapier auf jeder Seite die laufender Seitenzahl sowie die Kennzahl notiert werden muss.
Während der Klausur
Störungen jeglicher Art, welche während der Klausur auftreten, müssen sofort gerügt werden.
Wenn das Raumklima nicht in Ordnung ist, ist auch dies zu rügen.
Weiterhin muss man sich als Prüfling so verhalten, dass man nicht stört und man darf auch nicht gegen die Vorschriften der Prüfungsordnung (z.B. Täuschungsversuch) verstoßen.
Auf die Toilette darf während der Bearbeitungszeit nur ein Mann und eine Frau gleichzeitig. Es ist zu beachten, dass derjenige der die Toilette aufsuchen will, mit dem Personalausweis zur Aufsichtsperson gehen muss, damit dieser den Vorgang im Protokoll vermerken kann. Der Prüfling nimmt nach der Abgabe des Personalausweises die auf dem Tisch der Aufsichtsperson befindliche Toilettenmarke und geht auf Toilette. Danach gibt er die Toilettenmarke wieder ab und bekommt seinen Personalausweis wieder und setzt seine Klausurarbeit fort.
Raucherpausen werden nicht gestattet.
Das Ende der Bearbeitungszeit
Die Aufsichtsperson kündigt die letzten 10 Minuten der Bearbeitungszeit an. Nach dieser Ankündigung darf die Klausur erst mit dem Ende der Bearbeitung abgegeben werden. Wer früher fertig ist, kann selbstverständlich auch schon eher abgeben. Ratsam ist es aber, wenn man am Ende noch Zeit hat, nochmals das Gutachten zu prüfen.
Gibt der Aufseher das Zeichen für das Ende der Bearbeitungszeit, muss auch sofort mit der Bearbeitung aufgehört werden. Hört man nicht mit der Bearbeitung auf, wird dies vom Aufseher im Protokoll notiert und die Arbeit wird mit 0 Notenpunkten bewertet.
Wichtig ist, dass am Ende des Gutachtens der Vermerk „Ende der Bearbeitung“ versehen wird und dass der Prüfling die Arbeit mit der Kennzahl unterschreibt und nicht mit der gewöhnlichen handschriftlichen Unterschrift.
Danach ist nochmals zu prüfen, ob alle Seiten mit der laufenden Nummer versehen sind und ob alle Seiten mit der Kennzahl gekennzeichnet sind.
Dann werden alle Blätter, die bei der Bearbeitung genutzt (Gutachten, Lösungsskizze, Sachverhalt) oder auch nicht genutzt (unbeschriebenes Reinschrift- und Konzeptpapier) worden sind, in den Mantelbogen getan und auf dem Mantelbogen notiert der Prüfling die Zeit für das Ende der Bearbeitung.
Jeder Prüfling bleibt dann auf dem Platz sitzen und warte bis die Aufsichtsperson jeden Mantelbogen eingesammelt hat. Erst danach darf der Prüfungssaal verlassen werden.
Sonstiges
Krankheit des Prüflings
Ist der Prüfling erkrankt, so muss er die Krankheit bei einem Amtsarzt feststellen lassen und dies umgehend dem Landesjustizsprüfungsamt mitteilen.
Wenn der Prüfling auch nur einem Prüfungstag fehlt, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden, dass heißt alle 6 Klausuren müssen nochmals angefertigt werden
Nichterscheinen zum Prüfungstermin
Erscheint der Prüfling ohne Entschuldigung nicht zum Prüfungstermin, so wird seine Arbeit mit 0 Notenpunkten bewertet.
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siehe auch: Jura-Studium – Universität Trier; Jura-Studium- Universität Bayreuth
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