Klausur Gesellschaftsrecht
Eine Klausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht mit klassischen Problemen und Bezügen zum Schuldrecht in der ersten juristischen Prüfung
Beitrag lesen →Eine Klausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht mit klassischen Problemen und Bezügen zum Schuldrecht in der ersten juristischen Prüfung
Beitrag lesen →Anspruchsgrundlagen in Bezug auf GbR; OHG; KG; GmbH u. Co. KG; GmbH; AG
Beitrag lesen →Jeder Jurist wird sich früher oder später mit der Frage der Spezialisierung beschäftigen. Bereits während des Studiums muss man in der Regel einen Schwerpunktbereich wählen. Je nachdem, an welcher Uni man studiert, werden verschiedenste Bereiche angeboten. Ein Schwerpunktbereich, der dabei nicht all zu häufig anzutreffen ist, ist das Medizinrecht oder zumindest ein Teilbereiche dessen.
Beitrag lesen →Das Gesellschaftsrecht ist im Rahmen der juristischen Ausbildung nicht zu vernachlässigen. Auch wenn das Recht der Aktiengesellschaften nicht zu den absoluten Klassikern gehört, so ist es dennoch wichtig, einen gewissen Überblick im Gesellschaftsrecht zu haben und die Unterschiede zu kennen.
Beitrag lesen →Die Abgrenzung der verschiedenen Gesellschaften ist vor allem deshalb wichtig, weil je nach Einordnung unterschiedliche gesetzliche Grundlagen Anwendung finden.
Beitrag lesen →Das Wissen rund um die Thematik des Rechtsgeschäftes ist für das Beherrschen juristischer Problemkreise essentiell. Ein solides Grundwissen und eine Arbeit mit dem Gesetz sind auf diesem Gebiet deshalb unverzichtbar.
Beitrag lesen →Beim Verbrauchsgüterkauf ist es dem Verkäufer nach § 476 I 1 BGB nicht möglich, die Gewährleistung - abgesehen von Schadensersatz - vertraglich auszuschließen. Da der Unternehmer, der an den Verbraucher verkauft, das letzte Glied der Lieferantenkette ist, trägt dieser das volle Risiko, noch dazu, wenn in seinen eigenen Lieferantenverträgen ebenfalls Haftungsausschlüsse enthalten sind.
Beitrag lesen →Das Beherrschen der Problemkreise rund um die Thematik der Willensklärung ist für eine gute Klausurlösung essentiell. Deshalb sollte hier in keinem Fall auf Lücke gesetzt werden.
Beitrag lesen →Geht es in einer handelsrechtlichen Klausur um eine Kommanditgesellschaft (KG), so ist Gegenstand der Klausur meist die Haftung des Kommanditisten. Diese ist für den Klausursteller wesentlich interessanter als die des Komplementärs.
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