Kaufvertragliches Gewährleistungsrecht – Schadensersatz
Kommentiertes Prüfschema, Schadensersatz, Gewährleistungsrecht, §§ 280 I, III, 283, 281 I 1 Alt. 1, 2, 433, 439 I Alt. 1, 2, 437 Nr. 3 BGB, Verjährung
Beitrag lesen →Kommentiertes Prüfschema, Schadensersatz, Gewährleistungsrecht, §§ 280 I, III, 283, 281 I 1 Alt. 1, 2, 433, 439 I Alt. 1, 2, 437 Nr. 3 BGB, Verjährung
Beitrag lesen →Das kaufvertragliche Gewährleistungsrecht - vollständige Übersicht der Anspruchsgrundlagen und Gestaltungsrechte; Rechte des Käufers gem. § 437 BGB
Beitrag lesen →Prüfschema von Rücktritt und Schadensersatz im Gewährleistungsrecht, Prüfung und Verjährung von Mangelfolgeschäden, Verjährung des Rücktritts § 218 BGB.
Beitrag lesen →Rücktritt, §§ 346 I, 437 Nr.2 BGB, § 323 I BGB, § 326 V BGB, Prüfungsaufbau, Gewährleistungstheorie, Erfüllungstheorie, § 440 BGB, §§ 438, 218 BGB
Beitrag lesen →Übersichtlicher Prüfungsaufbau für Rücktritt im Gewährleistungsrecht, §§ 346 I, 437 Nr.2 BGB, 433, 439, 440 BGB, § 323 I BGB, § 326 V BGB
Beitrag lesen →Kürzlich wurden direkt zwei europäische Richtlinien umgesetzt, die Warenkaufrichtlinie (WKRL) sowie die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL).
Beitrag lesen →Das Handelsrecht ist vor allem im Hinblick auf die Examensvorbereitung von enormer Bedeutung. In fast jedem Rechtsgebiet gibt es hier einige Klassiker, bei denen ein Lernen auf Lücke nicht sinnvoll ist.
Beitrag lesen →Dieser Beitrag soll einen übersichtlichen Einstieg ins Mietrecht ermöglichen und dabei die wesentlichen Grundzüge dieses Rechtsgebietes darstellen.
Beitrag lesen →Beim Verbrauchsgüterkauf ist es dem Verkäufer nach § 476 I 1 BGB nicht möglich, die Gewährleistung - abgesehen von Schadensersatz - vertraglich auszuschließen. Da der Unternehmer, der an den Verbraucher verkauft, das letzte Glied der Lieferantenkette ist, trägt dieser das volle Risiko, noch dazu, wenn in seinen eigenen Lieferantenverträgen ebenfalls Haftungsausschlüsse enthalten sind.
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