Fristen im öffentlichen Recht

Fristen, Fristberechnungen, Probleme, Klausurtips im Öffentlichen Recht.

Datum
Rechtsgebiet Öffentliches Recht
Ø Lesezeit 5 Minuten
Foto: Valery Evlakhov/Shutterstock.com

Die Berechnung von Fristen ist so gut wie in jeder Klausur des öffentlichen Rechts gefragt. Auf den ersten Blick oft einfach – in der Klausurhektik ein Stolperstein, da Fehler selten verziehen werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich bei Fristen in zwei Schritten vorzugehen. Als erstes muss das fristauslösende Ereignis festgestellt werden, als zweites die konkrete Fristberechnung durchgeführt werden.

Die zitierten Normen des VwZG (Sartorius 110) müssen ggf. durch die landesspezifischen Normen (z.B. VwZVG in Bayern, ThürVwZVG) ersetzt werden.

1. Schritt: Bestimmung des fristauslösenden Ereignisses

Grundsätzlich ist die Klagefrist in § 74 VwGO geregelt. § 74 I VwGO regelt die Frist für die Erhebung einer Anfechtungsklage. Nach § 74 II VwGO ist § 74 I VwGO auch auf die Verpflichtungsklage anwendbar.

Fristauslösendes Ereignis ist nach § 74 I VwGO entweder die Zustellung des Widerspruchsbescheids oder die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

a. Regelungen, wann ein Widerspruch zugestellt ist, finden sich in § 73 III S. 2 VwGO i.V.m. dem VwZG.

b. Die Bekanntgabe des VA ist in § 41 VwVfG geregelt. § 41 VwVfG geht dabei von dem Grundfall der Übermittlung des VA durch einfachen Brief aus. Ein VA kann aber zum Beispiel auch per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde übermittelt werden. Nach § 41 V VwVfG ist für diese Fälle das VwZG anwendbar.

Jura Individuell-Hinweis: Welche Art der Zustellung in der Klausur vorliegt, lässt sich stets dem Sachverhalt entnehmen.

aa. Nach § 41 II S. 1 VwVfG gilt für einem mit einfachem Brief durch die Post übermittelten VA die sog. „3-Tages-Fiktion“. Danach gilt der VA grundsätzlich als am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugestellt, unabhängig vom tatsächlichen Zugang. Das heißt, dass ein früherer Zeitpunkt des Zugangs (beispielsweise ein Tag nach Aufgabe zur Post) unerheblich ist, es gilt die Fiktion des dritten Tages.

Eine Ausnahme von der „3-Tages-Fiktion“ besteht jedoch dann, wenn der VA nicht innerhalb von den drei Tagen zugeht, sondern später, dann gilt der tatsächliche Zugang. Das heißt, dass ein VA, der erst am fünften Tag nach Aufgabe zur Post zugeht, auch erst zu diesem Zeitpunkt bekanntgegeben wird.

Jura Individuell-Hinweis: Fällt der Zugang nach der „3-Tages-Fiktion“ auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist – wenn der tatsächliche Zugang innerhalb der ersten 3 Tage nach Postaufgabe erfolgt – dieser Tag maßgeblich! § 222 II ZPO ist auf die „3-Tages-Fiktion“ nicht anwendbar (§ 222 ZPO ist nur für ein Fristende maßgeblich, die „3-Tages-Fiktion“ wirkt sich aber gerade nur auf den Fristbeginn aus).

bb. Das VwVfG sieht zur Zustellung mehrere Varianten vor. (Wie oben bereits ausgeführt verweist § 41 V VwVfG in das VwZG.)

(1) Zustellung mittels Zustellungsurkunde (PZU) nach § 3 VwZG

Bei Zustellung durch die Post mittels PZU gilt als fristauslösendes Ereignis der Tag der Zustellung. In diesem Fall übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einem vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde, vgl. § 3 I VwZG. Das Dokument wird dann entweder vom Postboten persönlich übergeben oder im Wege der Ersatzzustellung nach § 3 II S. 1 VwZG i.V.m. §§ 177 ff. ZPO z.B. in den Briefkasten eingelegt oder am Arbeitsplatz übergeben. Das Datum der Zustellung wird auf einem entsprechenden Feld auf der Zustellungsurkunde notiert.

Die Möglichkeit der Ersatzzustellung ist in Klausuren oft als kleineres Problem eingebaut: Beispielsweise legt der Postbote den Brief in den Briefkasten, da der Empfänger nicht zu Hause ist, obwohl er ihn eigentlich hätte übergeben müssen. Hier gilt es die entsprechende Anwendung der §§ 177 ff. ZPO über die Verweisung im VwVG zu erkennen!

Jura Individuell-Hinweis: Eine Zustellung per PZU ist den Behörden vorbehalten! Im Übrigen kann die Zustellung per PZU vom Empfänger nicht verweigert werden, weshalb z.B. die Gerichte ihre Ladungen stets per PZU verschicken.

(2) Zustellung mittels Einschreiben nach § 4 VwZG

Die Zustellung mittels Einschreiben kann auf drei Arten erfolgen, wovon jedoch nur zwei in § 4 I VwZG gesetzlich geregelt sind: Das Einschreiben mittels Übergabe und das Einschreiben mittels Rückschein. Das häufig in der Praxis verwendete Einwurfeinschreiben ist gesetzlich nicht normiert.

Beim Einschreiben mittels Übergabe gilt zur Bestimmung des fristauslösenden Ereignisses nach § 4 II S. 2 VwZG wieder die „3-Tages-Fiktion“.

Bei Einschreiben mit Rückschein ist der Tag maßgeblich, der auf dem Rückschein als Tag der Zustellung vermerkt ist, vgl. § 4 II S. 1 VwZG.

Das gesetzlich nicht geregelte Einwurfeinschreiben wird wie ein einfacher Brief behandelt.

(3) Zustellung mittels Empfangsbekenntnis nach § 5 VwZG

Bei Zustellung mittels Empfangsbekenntnis wird in der Regel dem Empfänger das Dokument persönlich ausgehändigt. Dieser hat ein mit Datum versehenes Empfangsbekenntnis zu unterschreiben.

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Als fristauslösendes Ereignis gilt das Datum des Empfangsbekenntnis.

Auch hier gelten über § 5 II S. 1 VwZG die Regelungen über die Ersatzzustellung nach §§ 177 ff. ZPO.

2. Schritt: Konkrete Fristberechnung

Nach § 57 I VwGO beginnt die Frist mit der Zustellung zu laufen. § 57 II VwGO verweist über § 222 I ZPO in die §§ 187 ff. BGB.

a. Fristbeginn

Nach § 57 II VwGO i.V.m. § 222 I ZPO, § 187 I BGB wird, da es sich bei der Frist um eine Ereignisfrist handelt, zur Bestimmung des Fristbeginns der Tag nicht mitgezählt, in den das Ereignis fällt.

b. Fristende

Das Fristende bestimmt sich nach § 57 II VwGO i.V.m. § 222 I ZPO, § 188 II BGB (meist Monatsfrist nach § 74 I S. 2 VwGO).

Beispiel (Monatsfrist): Bekanntgabe des VA am 01.07.2013, Fristbeginn demnach 02.07.2013 um 0.00 Uhr, Fristende am 01.08.2013 um 24.00 Uhr.

c. Verschiebung Fristende

Nach § 222 II ZPO verschiebt sich das Fristenden auf den nächsten Werktag, wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. § 222 II ZPO ist wieder über § 57 II VwGO  anwendbar.

Jura Individuell- Hinweis: Achtung! § 222 II ZPO ist lex specialis gegenüber § 193 BGB. Kommt man in die ZPO, hat § 222 II ZPO Vorrang und es ist nicht auf § 193 BGB abzustellen.

Beispiel (Monatsfrist): Bekanntgabe des VA am 01.08.2013, Fristbeginn demnach 02.08.2013 um 0.00 Uhr, Fristende eigentlich Sonntag 01.09.2013 um 24.00 Uhr, somit tatsächlich 02.09.2013 um 24.00 Uhr wegen § 222 II ZPO.

Jura Individuell-Hinweise: Bei den Klausuren ist es wichtig, die genaue Uhrzeit mit zu zitieren!

Bezüglich der Verschiebung des Fristendes nach § 222 II ZPO findet sich in Klausuren die beliebte Konstellation des Fristendes am Karfreitag. Fristende ist dann immer erst der Dienstag nach Ostern!

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