Scheinklausuren, Zwischenprüfungen und Abschlussklausuren

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Zwischenprüfungsklausuren, Abschlussklausuren und Scheinklausuren

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 6 Minuten
Foto: patpitchaya/Shutterstock.com

Wer kennt das nicht? Man kommt frisch aus der geordneten Schule an die Universität. Alles ist neu, alles ist viel größer, alles ist viel unübersichtlicher. Meist kommt dazu, dass man alleine an die Universität geht und auch niemanden aus den höheren Semestern kennt, der einem zur Seite steht. Als neuer Studierender erhält man seinen Vorlesungsplan, der in den ersten Semestern meist sehr vollgestopft ist. Danach rennt man von einer Einführungsveranstaltung zur anderen und bei diesen fliegen einem dann Klausurnamen wie die Zwischenprüfungs-, die Abschluss– und die Scheinklausuren um die Ohren, die am Ende des ersten und zweiten Semesters geschrieben werden müssen. Als Studienanfänger fragt man sich dann: was ist der Unterschied zwischen diesen Klausurarten? Handelt es sich jeweils um den gleichen Klausurtyp mit lediglich verschiedenen Namen oder gibt es Unterschiede?

Der folgende Artikel soll sich daher mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Zwischenprüfungs-, Abschluss- und Scheinklausuren befassen.

Allgemeines

Bei den Zwischenprüfungs-, Abschluss– und Scheinklausuren gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Grundsätzlich muss, um eine Differenzierung der drei Klausurarten vornehmen zu können, zwischen Grund- und Hauptstudium unterschieden werden. Das Grundstudium umfasst an den meisten Universitäten das erste bis vierte Semester und das Hauptstudium die Semester fünf bis sieben. Das achte und neunte Semester wird dann zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen sowie die Ablegung des Examens genutzt.

Im Grundstudium werden zwei Systeme angewandt. Das eine System besteht darin drei Scheine anzufertigen. Diese drei Scheine werden im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erworben und umfassen zu jedem Rechtsgebiet eine Hausarbeit und eine Klausur. Die Klausuren sind in diesem Fall zugleich Zwischenprüfungsklausur.

Das andere System, welches im Grundstudium Anwendung findet, besteht aus Abschlussklausuren, die zu den jeweiligen Vorlesungen geschrieben werden sowie einer Hausarbeit. Jeweils eine Klausur im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Zivilrecht stellt dann die drei Zwischenprüfungsklausuren dar.

Im Hauptstudium kommt an den meisten Universitäten ein Scheinsystem zur Anwendung. Je nach Universitätsprüfungsordnung müssen dann alle Abschlussklausuren sowie die Hausarbeit oder alle drei Scheine des Grundstudiums vorhanden sein oder an manchen Universitäten reicht es auch aus, dass man auf dem jeweiligen Rechtsgebiet die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat. Das Scheinsystem des Hauptstudiums wird auch als der Große Schein bezeichnet und beinhaltet auf den drei Rechtsgebieten des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit.

Abschlussklausuren

Wie bereits erläutert werden die Abschlussklausuren im Grundstudium geschrieben. Abschlussklausuren sind Klausuren, die am Ende des Semesters zu dem jeweiligen Vorlesungsthema angeboten werden. Man hat in jedem Rechtsgebiet eine gewisse Anzahl an Abschlussklausuren zu bestehen, um dann ins Hauptstudium zu gelangen. In den meisten Fällen werden im Zivilrecht drei bestandene Klausuren verlangt, im Öffentlichen Recht und Strafrecht jeweils zwei. Die Abschlussklausuren können bei Nichtbestehen oder zu Verbesserungversuchen unbegrenzt wiederholt werden. Meist sind am Ende des zweiten Semesters die Abschlussklausuren zugleich Zwischenprüfungsklausuren und können je nach Prüfungssystem ein- oder zweimal wiederholt werden.

Sind alle Abschlussklausuren und die Hausarbeit des Grundstudiums angefertigt worden, so hat man die Voraussetzungen erreicht, um das Hauptstudium zu beginnen. Im Hauptstudium wird an fast allen Universitäten das Scheinsystem der Fortgeschrittenen Übung angewandt. Es ist daher auf den drei Rechtsgebieten jeweils ein Schein, welcher sich aus einer oder zwei Klausuren und einer Hausarbeit zusammensetzt, anzufertigen. (Näheres sogleich unter Scheinklausuren.)

Scheinklausuren

Die Scheinklausuren werden bei manchen Universitäten im Grundstudium als sogenannte Anfänger Übung und im Hauptstudium als sogenannte Fortgeschrittenen Übung (Großer Schein) angeboten. Die Scheinklausuren im Grundstudium kann man in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht meist am Ende des zweiten Semesters schreiben. Dabei ist zu beachten, dass die Scheinklausuren zugleich Zwischenprüfungsklausuren sind und deswegen je nach Rechtssystem nur ein- oder zweimal wiederholt werden können. Um die drei Scheine der Anfängerübung zu erhalten, ist neben der Klausur auch noch eine Hausarbeit anzufertigen. Diese Hausarbeit wird dann meist in den Semesterferien erstellt.  Manche Universitäten bieten aber auch während der Vorlesungszeit Hausarbeiten an. Die Hausarbeit kann bei Nichtbestehen oder bei einem Verbessungsversuch unbegrenzt oft angefertigt werden.

Hat der Studierende die Scheine der Anfängerübungen bestanden, kann er dann die Scheinklausuren der Fortgeschrittenen Übung zu schreiben beginnen. Auch hier müssen zu den jeweils drei Rechtsgebieten  eine oder zwei Klausuren und eine Hausarbeit bestanden werden. Zu den Fortgeschrittenen Übungen gibt es jeweils eine Vorlesung. In dieser Vorlesung werden innerhalb der Vorlesungszeit je nach Studienordnung zwei bis drei Klausuren angeboten. Von den Klausuren müssen je nach Studiensystem ein oder zwei bestanden werden, wobei die Klausuren unbegrenzt wiederholt werden können. Die drei Scheine der Fortgeschrittenen Übung sind Grundvoraussetzung zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.

Zwischenprüfungsklausuren

Der Studierende muss im Grundstudium vier Zwischenprüfungsklausuren ablegen. Diese sind Grundvoraussetzungen zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen. Am Ende des ersten Semesters wird an den meisten Universitäten das Grundlagenfach geprüft (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie). Im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht wird dann am Ende des zweiten Semesters die Zwischenprüfung abgelegt. Dabei hat jeder Studierende je nach der Prüfungsordnung der Fakultät ein- oder zweimal die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen.

Wie bereits erläutert worden ist, gibt es im Grundstudium zwei Systeme. Zum einen das Scheinsystem und das Abschlussklausurensystem. Je nach System ist die eine Abschlussklausur oder Scheinklausur dann zugleich Zwischenprüfungsklausur.

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