Der anwaltliche Schriftsatz – Klageerwiderung (Bayern)
Klageerwiderung, Beklagtenvertreter, Beweislage, Rechtsbehelf, mögliche Fehlerquellen, Bayern, Sachverhaltsdarstellung, Mandantenschreiben
Im Folgenden wird der Klausurtyp des anwaltlichen Schriftsatzes des Beklagtenvertreters (Klageerwiderungsschrift) dargestellt und erläutert. Oftmals wird im Bearbeitervermerk zusätzlich verlangt, ein Mandantenschreiben zu fertigen und soweit ein Eingehen auf alle berührten Rechtsfragen im Schriftsatz und dem Mandantenschreiben nicht erforderlich, erscheint gegebenenfalls ein Hilfsgutachten.
Bei der Klageerwiderung handelt es sich um die Antwort auf eine Klageschrift. Zusätzlich für allgemeine Hinweise wird daher auf den Artikel „Der anwaltliche Schriftsatz – Klageerhebung“ verwiesen.
Rein klausurtechnisch ist es erforderlich, ein Gutachten (sämtliche materielle und prozessuale Probleme) zu erstellen auf dem der Schriftsatz aufgebaut wird. Erst dann kann die Klausur in den Schriftsatz, das Mandantenschreiben und evtl. in ein Hilfsgutachten unterteilt werden.
Folgende nicht kursiv dargestellte Wörter und Sätze können in der Klausur so übernommen werden.
A. Schriftsatz an das Gericht
(In Bayern stellt der Schriftsatz an das Gericht, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, den Schwerpunkt der Klausur dar. Die rechtlichen Erwägungen sind hier im Schriftsatz mit aufzunehmen. Siehe Punkt II. in der Begründung.
1. Mit Rechtsbehelf
(dieser Punkt entfällt, wenn der Mandant eine ihm zugestellte Klage innerhalb der Frist nach § 276 I1 ZPO – innerhalb von zwei Wochen Verteidigungsbereitschaft anzeigen – vorlegt, dann lediglich Klageerwiderung).
Wenn bei Klausuren zunächst ein Rechtsbehelf einzulegen ist, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Mandant versäumt Frist nach § 276 I ZPO (unproblematisch, solange kein Versäumnisurteil erlassen worden ist)
- Mandant wehrt sich gegen schon vorhandenen Titel (Einspruch gegen VU §§ 338 ff. ZPO, Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid §§ 700 I, 338 ff. ZPO)
Bei Rechtsbehelf ist dann anstelle der Überschrift „Klageerwiderung“ z.B. die Überschrift „Einspruch“ zu wählen.
2. Klageerwiderung
(Mandant versäumt die Frist nach § 276 I ZPO nicht)
Im Briefkopf soll folgendes enthalten sein:
- Das Datum
- Name des Beklagtenvertreters/der Beklagtenvertreter, darunter der Titel: Rechtsanwalt/Rechtsanwälte
- Die Adresse des Rechtsanwalts
Dann folgt die Gerichtsadresse:
- Amtsgericht/Landgericht XX
- Zivilabteilung/Zivilkammer
Einführung:
In Sachen
Kläger XX/Beklagter XX
wegen bsp. Forderung
Az: XCXXX/XX
Zeige ich unter Vollmachtsvorlage an, dass ich den Beklagten vertrete.
Ich werde beantragen:
Die Klage wird abgewiesen.
Evtl. Vorsorglich erbitte ich Vollstreckungsschutz gemäß § 712 I Satz 2 ZPO.
Begründung:
I. In tatsächlicher Hinsicht trage ich vor:
- Unstreitiges entweder gar nicht oder mit einem Satz (bsp. „Zutreffend schildert die Klageschrift folgenden Sachverhalt…) bringen. In keinem Fall das Unstreitige ausführlich wiederholen.
Zeitform: Imperfekt
- Das Streitige mit den Beweisangeboten geordnet vortragen: bsp. Entgegen den Ausführungen des Klägers trage ich vor:
Zeitform: Imperfekt
- Prozessuale Gestaltungsrechte des Beklagten wie Einreden müssen von ihm ausdrücklich geltend gemacht werden. Daher müssen Tatsachen, die z.B. eine Einrede ergeben genau im Sachvortrag vorgetragen werden.
Beweisangebote – folgende Beweismittel kommen in Betracht:
- Augenschein (§ 371 ff. ZPO)
„Beweis: Augenschein oder Inaugenscheinnahme“
- Zeugen (§ 373 ff. ZPO)
„Beweis: XY wohnhaft in XX als Zeuge/Zeugin oder N.N. als Zeuge/Zeugin“ (Identität ist bekannt, Namen aber noch nicht benannt)
- Sachverständigengutachten (§ 402 ff. ZPO)
„Beweis: Sachverständigengutachten oder gerichtliches Gutachten“
- Urkunden (§ 415 ff. ZPO)
„Beweis: Auftragsbestätigung, Kaufvertrag, Mietvertrag“
- Parteivernehmung (§ 445 ff. ZPO)
„Beweis: Hans Mayer, wohnhaft in XX“
- Amtliche Auskunft
II. In rechtlicher Hinsicht trage ich vor
- Urteilsstil
Zeitform: Präsens
Unterschrift – Am Ende muss unbedingt das Wort Unterschrift stehen.
B. Mandantenschreiben
Im Briefkopf soll folgendes enthalten sein:
- das Datum
- Name des Beklagtenvertreters/der Beklagtenvertreter
- Der Titel: Rechtsanwalt/Rechtsanwälte
- Adresse
Dann folgt die Anschrift an den Mandanten:
- Herr/Frau
- Name
- Adresse
Rechtsstreit gegen XXX
Anlage: Klageerwiderung
Sehr geehrte/r Frau/Herr XX,
Einleitungssatz und Dank für die Übertragung des Mandats, z. B. :
Für die Erteilung des Mandats in dieser Sache darf ich mich bei Ihnen herzlich bedanken.
Beiliegend habe ich Ihnen eine Kopie der von mir verfassten Klageschrift hinzugefügt.
1. prozessuale Anmerkungen
z. B.: Wer wird verklagt (nur ein Klagegegner oder kommen mehrere in Betracht, Streitgenossenschaft), Wo wird verklagt
Bsp. Einleitungssatz: Zur prozessualen Situation darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
z.B. wenn ein Versäumnisurteil vorliegt und der Anwalt einen Einspruch vorbereitet; zusätzlich eine Erläuterung der Kosten
Zeitform: Wenn ein Vorgehen des Gerichts/Gegners dem Mandanten erläutert wird Perfekt, ansonsten bei Ratschlägen und (auch verpassten) Möglichkeiten des Mandanten ist Konjunktiv in Vergangenheitsform („ …hätten Sie anzeigen müssen…“) oder Zukunftsform („…rate ich Ihnen… zu tun…“) zu wählen
2. Beweislage
z. B.: vollständige Zeugenanschrift erfragen,
3. materiellrechtliche Anmerkungen
z. B. : Gutachterkosten, Schadenshöhe
4. Sonstiges
Wenn z.B. eine Streitverkündung vorliegt, sollte diese dem Mandanten näher erläutert werden, denn dieser ist ein juristischer Laie und versteht oftmals den Sinn und Zweck des anwaltlichen Vorgehens nicht.
C. gegebenenfalls Hilfsgutachten
Soweit im Bearbeitervermerk auf die Möglichkeit eines Hilfsgutachtens verwiesen wird, können rechtliche Erwägungen, die über den Schriftsatz hinausgehen, im Hilfsgutachten erörtert werden. Dies sind oftmals Aspekte im Sachverhalt, auf die es weder im Schriftsatz, noch im Mandantenschreiben ankommt.
Das Hilfsgutachten wird üblicherweise in 1) materielle Rechtslage und 2) prozessuale Fragen unterteilt.
Unterschrift – Am Ende muss unbedingt das Wort Unterschrift stehen.
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Es empfiehlt sich beim Klausurtyp der Klageerwiderung nach dem Bearbeitervermerk zuerst den Schriftsatz des Gegners die Klageschrift durchzulesen. Viele Fragen des Mandanten oder aus dem Sachverhalt ergeben erst einen Sinn, wenn man due Klageschrift liest.
Im Schriftsatz ist beim Sachvortrag das unstreitige nicht nochmal darzustellen. (Dies kann mit einem Satz geschehen: (Bsp.) In tatsächlicher Hinsicht trage ich vor: in der Sache ist zunächst darzustellen, dass die vom Kläger vorgebrachten Fakten hinsichtlich des Vertragsschlusses am 10.02.2013 korrekt sind). Wichtig ist, dass in der Klageerwiderung dargestellt wird was bestritten wird, eigene Beweise geboten werden oder auch Gegenbeweise. Es empfiehlt sich daher ein Relationsblatt anzulegen. Dabei wird in Spalten der Klagevortrag dem von dem Mandanten vorgetragene Sachverhalt gegenübergestellt und herausgearbeitet, was an Sachverhalt neu und streitig ist.
Nur für den Mandanten günstige Rechtsansichten sind vorzutragen. Dabei sind eigene Argumente anzubringen und nicht die Rechtsansichten des Klägers zu bestreiten. Kommen mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, sollten alle abgearbeitet werden.
An prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten wie eine Widerklage oder eine Aufrechnung oder sofortiges Anerkenntnis (bei schlechter Rechtsposition des Beklagten) denken! Dies kann dann im Mandantenschreiben oder im Hilfsgutachten näher ausgeführt werden.
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