Das Referendariat in Hessen
Kurze Übersicht über Bewerbung und Ablauf des Referendariats in Hessen
Endlich geschafft, aber wie geht’s weiter? Eben noch sonnte man sich im Erfolg des ersten Examens doch die neuen Herausforderungen lassen nicht lange auf sich warten. Damit ihr euch noch ein bisschen beruhigt zurücklehnen und das süße Nichtstun genießen könnt, will ich euch hier grob darauf vorbereiten, was euch die nächsten Wochen erwartet, wenn ihr in Hessen das Referendariat machen wollt.
I.) Die Bewerbung
In Hessen werden ab Januar alle zwei Monate neue Referendare eingestellt. Es gibt damit grundsätzlich keine Wartezeiten, allerdings muss man etwas flexibel sein, was die Stammdienststelle betrifft, da sich die meisten natürlich für das LG Frankfurt bewerben, Leute von außerhalb aber gerne auch in etwas weniger attraktive Landgerichtsbezirke geschickt werden. Dies muss nicht zwingend ein Nachteil sein, da gerade kleinere LG-Bezirke durch die individuellere Betreuung auch ihren Charme haben.
Die Liste mit den benötigten Bewerbungsunterlagen kann auf der Seite des OLG Frankfurt abgerufen werden, an welches die Bewerbung auch zu adressieren ist. Die Bewerbung muss immer spätestens 2 Monate vor dem Tag des gewünschten Dienstantritts beim OLG zugehen. Die Bewerbungsunterlagen sind größtenteils die gleichen wie in anderen Bundesländern, sprich Personalbogen, Erklärung zur Verfassungstreue, polizeiliches Führungszeugnis und natürlich das Examenszeugnis. Allerdings ist auch eine Geburtsurkunde erforderlich, die man ggf. früh genug beim zuständigen Standesamt beantragen sollte.
Ungefähr drei Wochen nach Ablauf der Frist erhält man eine Einladung zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst an einer hessischen Stammdienststelle. Man muss dann innerhalb von 10 Tagen den beigefügten Bogen, auf dem man ankreuzen kann, ob man den Dienst dort antreten möchte, an die jeweilige Dienststelle zurückschicken. Nach weiteren ca. 5 Wochen, also sehr kurz vor dem Tag des Dienstantritts erhält man dann Post von der jeweiligen Dienststelle mit genauen Uhrzeit- und Raumangaben für den ersten Tag, sowie weiteren Personalbögen, die ausgefüllt, mit Passfotos versehen, sowie mit der Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung und, soweit noch existent, einer Lohnsteuerkarte mitzubringen sind.
II.) Ablauf des Referendariats
Das Referendariat in Hessen dauert 24 Monate, wobei im 21. Monat das zweite Staatsexamen, bestehend aus 8 Klausuren geschrieben wird.
- 4 Monate Zivilrechtsstation (am LG oder AG)
- 4 Monate Strafrecht (Staatsanwaltschaft oder Richter)
- 4 Monate Verwaltungsstation (auf der Seite des OLG Frankfurt findet sich eine Liste mit allen anerkannten Behörden. Zudem besteht die Möglichkeit 2 Monate beim Verwaltungsgericht oder 2 Monate im Ausland zu arbeiten. Auch die deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist eine Alternative)
- 9 Monate Anwaltsstation
(auch hier besteht die Möglichkeit die Station zu splitten und 3 Monate im Ausland oder bei einem Notar bzw. in einem Unternehmen zu arbeiten)
- 3 Monate Wahlstation
(die Wahlstation kann grundsätzlich überall, in jedem Rechtsgebiet abgeleistet werden. Allerdings ist zu bedenken, dass sich der Inhalt des Aktenvortrags der mündlichen Prüfung nach dem, in der Wahlstation vertieften, Schwerpunkts richtet)
Im Hinblick auf die AG’s ist zu beachten, dass, abgesehen von den Einführungslehrgängen am Anfang einer jeden Station, in der Regel nur einmal in der Woche die Regel-AG stattfindet.
III.) Versicherung, Lohn, Urlaub und Nebentätigkeit
Rechtsreferendare in Hessen sind verpflichtet Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Grundsätzlich muss daher am Tag des Dienstantritts eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, behält es sich das Land vor eine bestimmte Krankenkasse zuzuweisen. Im Übrigen ist es möglich in den ersten Wochen Gespräche mit Vertretern gesetzlicher Krankenkassen zu führen, da diese zum Teil gezielt zu den AG-Zeiten erscheinen, um die Referendare zu informieren.
Die Vergütung beträgt 942 € brutto zuzüglich eventueller Zuschläge für Kinder oder Ehegatten. Die entsprechenden Formulare werden im letzten Schreiben der Stammdienststelle mitgeschickt.
Der Urlaubsanspruch besteht für unter 30 Jährige in Höhe von 26 Tagen und erhöht sich entsprechend auf 29 Tage.
Zu beachten ist, dass während der Einführungs-AGs kein Urlaub genommen werden darf.
Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig, so dass grundsätzlich vor deren Beginn ein entsprechender Antrag an das OLG Frankfurt zu stellen ist. Die Anzahl der genehmigungsfähigen Arbeitsstunden richtet sich nach der Note des ersten Staatsexamens. Das bedeutet, dass man ab 4-5 Punkten 25 Stunden pro Monat und entsprechend aufsteigend ab 7,41 Punkten bis zu 50 Stunden pro Monat genehmigen lassen kann.
Soweit das Wichtigste für einen guten Start!
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