Das Referendariat (NRW)

Wegweiser durch das Referendariat: Überblick von der Bewerbung, über die verschiedenen Stationen und deren Inhalte. Bewerbung, Wartezeiten, Ausbildung.

Datum
Rechtsgebiet Rechtsreferendariat
Ø Lesezeit 7 Minuten
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Hier ein Formular, dort eine Unterschrift, diese Unterlagen und jene Urkunden – gleich zu Beginn des Referendariats kommt man so in Berührung mit der Bürokratie, dass einem schwindelig wird. Das ganze Anmeldeprocedere ist schon ein einziger Hürdenlauf und dann soll man sich auch noch um seine Stationen kümmern, die jedes Mal für sich genommen einen Bewerbungsmarathon darstellen? Was sind das für Aussichten? Schöne, wenn man sich denn darauf einlässt.

Im Referendariat kann man Weichen stellen und Wege beschreiten, die man selbst nie für Möglich gehalten hat; seinen Interessen nachgehen, Einblicke in Berufsfelder und -tätigkeiten erhalten, in die man sonst nicht so schnell rein schnuppern kann. Doch dafür braucht es Planung und Organisation.

Die Bewerbung

Am Anfang steht erst mal die Bewerbung – ja, richtig gelesen, die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis erfolgt aufgrund schriftlicher Bewerbung. Diese ist an das jeweilige Oberlandesgericht zu richten, gespickt mit zahlreichen Unterlagen. Das genaue Bewerbungsverfahren kann man bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte erfragen, die in der Regel eine Referendarabteilung haben. Beim Oberlandesgerichtsbezirk Köln waren es im Wesentlichen folgende Unterlagen:

Zuerst natürlich das Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung in öffentlich beglaubigter Ablichtung. Dazu gehört ein tabellarischer und mit Unterlagen versehener Lebenslauf, der zum Glück nicht handschriftlich sein muss. Dann braucht es noch einer Geburtsurkunde – zumindest eine standesamtlich beglaubigte Ablichtung und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde mit allem was dazu gehört, wie zum Beispiel Nachweis der Namensführung oder, falls Kinder vorhanden sind, auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Vier Lichtbilder müssen beigelegt werden, eine Erklärung über den Gesundheitszustand sowie eine Versicherung über Vorstrafen und Schulden. Zudem muss ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister beantragt werden. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. Wichtig sind hierbei einige Fristen, die es zu beachten gilt, denn das Zeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein und nicht früher als 3 Monate vor Abgabe der Bewerbung ausgestellt worden sein.

Ja, hier ist er, der Bürokratiehürdenlauf. Und es empfiehlt sich, die Anforderung genau zu lesen und zu befolgen, andernfalls stellt man sich selbst ein Bein und die Bearbeitung und Einstellung in den Referendarsdienst dauert noch länger.

Die Einstellungen im Oberlandesgerichtsbezirk in Köln erfolgen regelmäßig zu jedem Monatsersten. Es gibt die Möglichkeit Terminwünsche anzugeben, aber auch hierbei gibt es Spielregeln. So kann zum Beispiel der Wunschtermin während des laufenden Bewerbungsverfahrens geändert werden, aber nur dann, wenn nicht schon ein konkreter Ausbildungsplatz angeboten wurde.

Nach dem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen landet man auf eine Warteliste, die sich ausschließlich an der zeitlichen Reihenfolge der Anträge orientiert. Sollte man also ein Angebot ablehnen, wird man ab diesem Zeitpunkt mit dem Datum der Ablehnung in dieser Liste geführt und rückt so wieder nach hinten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Landgerichtsbezirk gibt es (leider) nicht.

In der Regel sollte man sich auf eine Wartezeit von etwa drei Monaten einstellen, die zwischen Abgabe der Bewerbung und Ausbildungsplatzangebot vergehen können.

Die Wartezeit

Während der Bewerbungsphase und der Wartezeit hat man genügend Zeit sich mit der praktischen Ausbildung zu beschäftigen. Das heißt mit dem Ablauf der Stationen, den Arbeitsgemeinschaften, den Ausbildungslehrgängen, den Pflichtarbeiten und Klausuren, den Stationszeugnissen, dem Prüfungsverfahren und nicht zu vergessen mit den Urlaubsansprüchen.

Da es unzählige tolle Möglichkeiten gibt, seine Stationen je nach Interessenlage zu absolvieren, empfiehlt es sich, frühstmöglich sich auf die Stellen zu bewerben. Stellen bei den Bundes- und Landesministerien sowie den Botschaften und ausländischen Handelskammern sind sehr begehrt und meistens existieren Warteliste. Hier sollte man sich so früh wie möglich organisieren.

Bestens gewappnet und informiert kann dann die praktische Ausbildung beginnen.

Die praktische Ausbildung

In Köln dauert die Ausbildung 24 Monate. Davon sind abzuleisten:

1. Fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

Hier kann man sich zuweisen lassen oder selber einen Richter oder eine Abteilung aussuchen.

Während dieser Zeit finden auch die begleitenden Arbeitsgemeinschaften statt, wobei im ersten Monat der Einführungslehrgang erfolgt und ab dem zweiten Monat ein AG-Tag pro Woche zu je 4 Unterrichtsstunden von 60 Minuten stattfindet. In den Arbeitsgemeinschaften fängt man auch schon an Klausuren zu schreiben und Aktenvorträge zu halten. Die Anzahl der Klausuren und der Aktenvorträge erhöht sich im Laufe der Zeit.

Vorarbeiten, Nacharbeiten, Mitarbeiten – was spießig klingt ist ein wirklich ernst zu nehmender Ratschlag. Am Anfang scheinen die zwei Jahre eine unglaublich lange Ausbildungszeit zu sein, doch das Examen rückt schneller näher als einem lieb ist. Es empfiehlt sich wirklich, die Klausuren mitzuschreiben – auch wenn es jedes Mal ein Kraftakt ist. Sie werden unter Examensbedingungen geschrieben und dauern 5 Stunden.

Übung macht bekanntlich den Meister. Timing und  Zeiteinteilung ist ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor für eine gute Klausur. Oftmals sind auch hier die 5 Stunden nicht ausreichend, um alles unterzubringen, was man möchte. Gerade im Strafrecht wird es oft eng.

2. Drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft oder, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht ausreichen, bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen

Es ist schon aus zwei Gründen ein unbedingtes Muss bei der Staatsanwaltschaft die Ausbildung zu absolvieren. Zum einen wird in den Examensklausuren immer noch zu einem großen Teil  eine Anklage oder staatsanwaltschaftliche Verfügung gefordert. Mehr noch als ein Strafurteil. Zum anderen ist man einmal im Leben Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wann hat man schon mal die Möglichkeit, eine Robe anzuziehen, Anklage zu erheben und ein Plädoyer zu halten? Zudem kann man sich die Abteilungen je nach Interessenschwerpunkt auswählen: Wirtschafskriminalität, Jugendkriminalität, Drogendelikte etc.

Auch sollte man, wenn man die Möglichkeit erhält, eine Polizeifahrt bei Nacht mitmachen, die häufig im Rahmen dieser Station angeboten wird. So erlebt man, dass die Arbeit der Polizei bei Nacht nicht immer nur mit Action zu tun hat, sondern auch, dass oftmals nachts um drei Uhr noch ein Einsatzbericht geschrieben werden muss. Zum Anfang dieser Station findet ein einwöchiger Einführungslehrgang statt. Danach geht es mit einem AG-Tag in der Woche mit 4 Unterrichtsstunden à 60 Minuten weiter.

3. Drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde

In dieser Station kann man nicht nur die Interessenschwerpunkte des öffentlichen Rechts verfolgen (ob Baurecht, Polizeirecht etc.), sondern auch einen Ortswechsel vornehmen, wie zB ins Ausland gehen. Eine Ausbildung an der DHV Speyer ist ebenfalls möglich. Die Stationsreihenfolge kann „bei Vorliegen vernünftiger Gründe“ geändert werden. Das bedeutet, dass man hier zum Beispiel eine dreimonatige Station in einem Unternehmen vorziehen kann. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht weiterlaufen, auch wenn man eine Zivilstage vorzieht. Hier finden die Arbeitsgemeinschaften bei der Bezirksregierung statt und werden von Beamten und Beamtinnen des höheren Dienstes abgehalten.

4. Zehn Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt; diese Ausbildung kann bis zu drei Monaten bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden

Ob Ausland, volle Anwaltsstation, Ausbildung bei einem Notar oder die Arbeit in einem Unternehmen – in dieser Phase kann man wirklich alles ausprobieren. Das Stundenpensum in den Arbeitsgemeinschaften steigt hier stark an und am Ende gibt es richtige Klausuren-Wochen. Zum Ende dieses Ausbildungsabschnittes geht es ins Examen. Hier werden in zwei Wochen die acht Klausuren geschrieben.

5. Drei Monate nach Wahl

In dieser Zeit finden keine Arbeitsgemeinschaften statt. Die meisten Referendare nutzen diesen Ausbildungsabschnitt, um ins Ausland zu gehen oder bei einer zukünftigen Kanzlei zu arbeiten. Vor Ablauf dieser Station erhält man meistens schon den Bescheid, ob man zur mündlichen Prüfung zugelassen ist oder nicht. In NRW kann man ab einem gewissen Zeitpunkt auf der Internetseite erfahren, wo die Kennziffern der Kandidaten aufgelistet sind, die es nicht geschafft haben.

Ab hier heißt es dann lernen für die mündliche Prüfung. Tipps, Ratschläge und Ablauf der mündlichen Prüfung finden sich bald in einem neuen Blogbeitrag.

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6. Anmerkungen

Zur Ergänzung siehe auch die übrigen, in den Kategorien Juristische Ausbildung und Examensvorbereitung, veröffentlichten Beiträge.

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