Der Verbesserungsversuch – Pro und Contra
Voraussetzungen, Modalitäten, Vorteile & Nachteile des Notenverbesserungsversuchs im Staatsexamen. Für wen es sich lohnt & wer es lieber sein lassen sollte.
Jeder angehende Jurist weiß, dass im ersten und zweiten Staatsexamen die Möglichkeit besteht, einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen; sprich das erneute Ablegen des bereits bestandenen Staatsexamens mit der Absicht, eine bessere Note als im ersten Versuch zu erzielen.
Die Aussicht auf ein möglicherweise verbessertes Ergebnis ist im Zeitalter der Juristenschwemme selbstverständlich verlockend, doch sollte man sich darüber im Klaren sein, was diese Verlockung ansonsten an positiven und negativen Auswirkungen bereithält.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Notenverbesserungsversuch (so die offizielle Bezeichnung) sind rasch beschrieben und in allen Bundesländern ähnlich. Auch ist das Verfahren zum Notenverbesserungsversuch im ersten und zweiten Examen praktisch identisch. Der Proband muss das erste/zweite juristische Staatsexamen bereits erfolgreich abgelegt haben, und er muss dies im ersten Versuch geschafft haben – mit anderen Worten: Wiederholer können KEINEN Verbesserungsversuch durchführen. In vielen Bundesländern ist ein Verbesserungsversuch nur dann möglich, wenn der Kandidat den Freischuss in Anspruch genommen hat. Für die Wiederholung der Staatsprüfung ist ein Antrag zu stellen, oft wird eine Gebühr erhoben. Ein Verbesserungsversuch kann meist nur relativ kurze Zeit nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der bestandenen Staatsprüfung unternommen werden, einige Monate bis ein Jahr sind die Regel.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen der Staatsexamina inklusive der Voraussetzungen für Notenverbesserungsversuche findet ihr hier.
Modalitäten
Die Modalitäten des Verbesserungsversuches sind denkbar einfach. Die gesamte Prüfung wird wiederholt, Prüfungsleistungen aus dem ersten Versuch können NICHT übernommen werden. Mit anderen Worten: man macht wirklich alles noch mal von vorn. Eine Erleichterung gibt es allerdings: sollte man beim Verbesserungsversuch durchfallen oder eine schlechtere Note als bei der ersten Prüfung erzielen, gilt das zuvor erzielte Ergebnis weiterhin, sodass man nicht ganz ohne Examen dasteht, falls es nicht klappt.
Es ist stets nur EIN Verbesserungsversuch möglich.
Vorteile und Nachteile
Ein Verbesserungsversuch klingt zunächst wie eine ausgezeichnete Idee und die Chance auf verbesserte Noten ist in einer Branche, in der Arbeitgeber einander darin überbieten, wie hypnotisiert auf die Examensnoten zu starren, durchaus verlockend.
Die Vorteile sind offenkundig und rasch erzählt. Ein erneutes Ablegen der Prüfung bietet die Chance auf womöglich dramatisch verbesserte Noten, und mit den Erfahrungen des erfolgreichen ersten Versuches im Rücken sind die Aussichten auf solche verbesserten Zensuren in vielen Fällen durchaus nicht unrealistisch. Da der Schrecken des Neuen nun verflogen ist, sind viele Prüflinge beim zweiten Anlauf deutlich entspannter.
Doch es gibt auch Nachteile. Zunächst einmal wird die KOMPLETTE Prüfung wiederholt und es können keine Ergebnisse aus dem ersten Versuch übernommen werden. Zwar sind die meisten Prüflinge bei der eigentlichen Examensprüfung meist entspannter, aber die wenigsten können sich dem Examensstress an sich völlig entziehen. Für ein deutlich besseres Ergebnis muss in der Regel ein erneuter Lernaufwand betrieben werden. Für das meist anstehende (und anstrengende) Referendariat sollte man sich bewusst sein, dass es auch darum geht, seine Kräfte einzuteilen und sich nicht völlig auszupowern.
Da das Studium der Rechtswissenschaften einen äußerst brutalen Auslesewettbewerb darstellt und zum Aussieben der Schwachen wenigstens zum Teil bewusst auf das Schüren von Prüfungsangst und das Aufbauen von Furcht vor den alles entscheidenden Examina setzt, stellt sich oftmals die Frage, ob die Möglichkeit einer Notenverbesserung die Strapazen eines weiteren Examensdurchlaufs aufwiegt. Dabei ist auch die Unvorhersehbarkeit sowohl der Auswahl der Prüfungsthemen als auch die Undurchsichtigkeit der Bewertungskriterien in Rechnung zu stellen.
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Der Verbesserungsversuch ist ein Engel mit kleinen Tücken. Zwar ist die Aussicht auf bessere Noten äußerst verlockend, jedoch gibt es keinerlei Sicherheit, dass man tatsächlich ein besseres Ergebnis erhält oder den Verbesserungsversuch besteht.
Deshalb sollte man sich nur an den Verbesserungsversuch wagen, wenn man sich seiner Sache sicher und/oder ehrgeizig genug ist, die Strapazen noch einmal durchzumachen.
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