Die Urteilsklausur – Zivilstation
Aufbau eines zivilrechtlichen Urteils
Im Zivilrecht gibt es verglichen mit den anderen Rechtsgebieten nur wenige Variationsmöglichkeiten für Klausuren. Beginnen wir mit den Standardfall: der Urteilsklausur.
A. Blickwinkel
Sie übernehmen die Rolle des Richters und sind aufgefordert, zum gegebenen Fall ein Urteil zu schreiben.
B. Struktur
Zur Wiederholung: eine Urteilsklausur besteht aus den folgenden Bestandteilen.
I. Rubrum
Aktenzeichen, Überschrift, Termin der letzten mündlichen Verhandlung, Bezeichnung der Parteien mit ladungsfähiger Adresse, Bezeichnung des Urteils.
II. Tenor
Wird der Klage stattgegeben? Falls ja, inwieweit? Oder wird sie abgewiesen?
Zum Tenor gehören folgende Elemente:
1. Sachentscheidung (ggf. plus Zinsentscheidung)
Es muss über JEDEN Punkt des Klagantrags entschieden werden. Bei nicht vollständiger Gewährung ist die Klage im Übrigen abzuweisen. Es darf nichts zugesprochen werden, was nicht beantragt wurde.
2. Kostenentscheidung
Die unterlegene Partei trägt die Kosten.
3. Vorläufige Vollstreckbarkeit
Geregelt in §§ 708 ff ZPO. Liegt keine Ausnahme vor, sind Urteile vorläufig vollstreckbar.
III. Tatbestand
Sachverhalt, wie er sich nach Ansicht des Gerichts darstellt und der dem Urteil zugrundeliegt.
Gliederung:
1. Einleitungssatz
2. Unstreitiges Vorbringen von Kläger und Beklagtem
3. Streitiges Klägervorbringen
4. Antrag des Klägers
5. Klageabweisungsantrag des Beklagten
6. Streitiges Beklagtenvorbringen
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8. Bezugnahme auf Schriftsätze
IV. Entscheidungsgründe
Begründung des Urteils im URTEILSSTIL. Ggf. ist auch auf Beweislast und Beweise einzugehen.
1. Einleitung
2. Ggf. Zulässigkeit
3. Begründetheit: Ergebnis und vorgestellte Anspruchsnorm ((+) oder (-))
4. Anspruchsnorm subsumieren
5. Bei Abweisung/Teilabweisung: ggf. andere Anspruchsnormen (wie 3. und 4.)
6. Begründen:
a) Zinsentscheidung
b) Kostenentscheidung
c) Vorläufige Vollstreckbarkeit
V. Unterschrift/en
Unterschrift des bzw. der Richter.
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