Durchgefallen – Masterplan für letzten Versuch

Tipps, Ratschläge und Entscheidungshilfen für den Fall der Fälle: Was tut man, wenn man tatsächlich im Jura Examen durchgefallen ist? Masterplan

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 11 Minuten
Foto: tomertu/Shutterstock.com

Durchgefallen. Das Undenkbare ist geschehen: Trotz aller Mühen hat es nicht geklappt. Durchgefallen! Der Versuch, das Examen zu bestehen, ist gescheitert. Ein Tiefschlag, keine Frage – aber nicht das Ende, sofern es nicht der letztmögliche Versuch war. Und obwohl man sich jetzt wie eine völlige Niete fühlen wird, heißt das nicht, dass man auch eine ist. Jura ist nicht irgendeine Ausbildung, sondern einer der härtesten und herausforderndsten Studiengänge überhaupt. Auch weil die Chance, beim Examen durchzufallen, nicht wie bei manch anderen hochqualifizierenden Studiengängen eher vernachlässigbar ist.

Ein Beispiel:

Die Mediziner stöhnen seit Jahren unter (nach ihrem Verständnis) exorbitanten Durchfallquoten von 5-10%, während bei den Juristen die Durchfallquote im ersten Staatsexamen im Jahr 2006 je nach Bundesland zwischen 19,9% und 54,8% schwankten (Mittelwert um 30%). Und auch im zweiten Staatsexamen liegen die Quoten immer noch zwischen 10% bis 30% (Mittelwert um 15%). Auch die Benotung ist im Vergleich mit anderen Studiengängen absolut verheerend. Denn sogenannte Prädikatsexamina (Note „Voll befriedigend“ oder besser), die einem Juristen auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen verschaffen, erhalten lediglich zwischen 5% und 25% (1. Examen) bzw. 5% und 36% (2. Examen). Jedes der beiden Examina ist also überall ein knallharter Ausleseprozess. Und das Risiko durchzufallen ist durchaus realistisch.

Es stellt sich dennoch die Frage: wie geht es nun weiter? Für das, was nun kommt, braucht man einen Plan – am besten einen Masterplan.

Zur Ruhe kommen und klar weiterdenken

Zuallererst gilt es, sich von dem entsetzlichen Ballast, den ein misslungener Anlauf zum Staatsexamen mit sich bringt, wieder freizumachen. Man hat jahrelange Arbeit und monatelange Vorbereitung aufgewendet. Und alles, was man dafür bekommt, ist scheinbar ein mürrisches „war mies, durchgefallen“. Das ist reines Gift für das Selbstbewusstsein. Und mancher wird sich fragen, ob es nach so einem niederschmetternden Erlebnis überhaupt Zweck hat, es noch einmal zu versuchen. Diese Frage stellt sich zwar in der Tat, jedoch anders, als es einem das überreizte Nervensystem zunächst vorgaukeln mag.

Abstand gewinnen

Auf gar keinen Fall sollte man sich nach dieser Tortur auch noch selbst fertigmachen. Der Misserfolg wird schon für mehr als genug Seelenpein sorgen. Stattdessen kommt es jetzt darauf an, erst einmal etwas Abstand zu gewinnen und sich dann darüber klar zu werden, wie es weitergehen soll. Erst einmal etwas völlig anderes machen, die Seele baumeln lassen und zur Ruhe kommen. Vielleicht auch einen heben, um die Nebel zu vertreiben, die einen die nächsten Tage voraussichtlich völlig lähmen werden, sodass man nicht mehr klar denken kann. Doch Vorsicht: Es hat keinen Zweck, die Sorgen in Alkohol ertränken zu wollen. Denn Sorgen können bekanntlich ausgezeichnet schwimmen.

Keine Selbstzweifel

Noch etwas: Ob man ein guter Jurist ist oder nicht, hat nur am Rande etwas mit Intelligenz zu tun – dass man den Anlauf zum Examen nicht bestanden hat oder sich mit der Rechtswissenschaft schwertut, heißt nicht, dass man dumm oder begriffsstutzig ist. Die besondere und hochspezialisierte Denkstruktur, die ein Jurist sich aneignen muss, ist keine leichte Sache. Doch können auch sonst eher beschränkte Intelligenzen sie erlernen und damit brillieren. Das klassische Vorurteil vom Einserjuristen als Fachidioten ist durchaus nicht ganz unbegründet. Nicht jeder, der die juristische Denkweise ausgezeichnet beherrscht und bei den Prüfungen, die oft genug einem enormen russischen Roulette gleichen, gut abschneidet, ist notwendigerweise auch ein kluger Kopf.

Das illustriert das alte Bonmot des Schriftstellers Ludwig Thoma, der selbst Jurist war. Er wusste wohl, wovon er sprach, als er in seiner Geschichte Der Vertrag einen Einserjuristen folgendermaßen beschrieb: „Der kö­nig­li­che Land­ge­richts­rat Alois Eschen­ber­ger war ein gu­ter Ju­rist und auch sonst von mä­ßi­gem Ver­stand.“

Also zweifelt nicht an euch, nur weil ihr durchgefallen seid – das kommt in den besten Familien vor! Hinfallen ist keine Schande, aber Liegenbleiben schon.

Neuer Anlauf – Pro und Contra

Jetzt ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme. Wie geht es weiter? Soll man es noch einmal versuchen? Was kann man aus dem gescheiterten Versuch lernen? Kann, will und soll man sich noch einmal da durchquälen? Wäre es nicht vielleicht besser, etwas anderes zu machen? All diese Fragen muss man so nüchtern wie möglich betrachten und beantworten, wobei man einige wichtige Elemente keinesfalls mit einbeziehen darf:

  • falschverstandenen Stolz (jetzt erst recht auf Biegen und Brechen, auch wenn alles dagegen spricht),
  • Gefallsucht (Eltern/Familie/Kumpels erwarten ein bestandenes Examen),
  • Panikmache (schaff ich ja eh nicht).

Hier ein paar Argumentationshilfen für beide Entscheidungsmöglichkeiten.

Pro:

Es gibt einige gute Gründe für einen weiteren Versuch. Insbesondere ist die benötigte Zeit für einen zweiten Anlauf erheblich geringer als der zeitliche Aufwand für ein völlig anderes Studium (falls gewünscht). Im Gegenteil ist der Zeitplan meist recht knapp bemessen und wird von den Prüfungsämtern bestimmt. Außerdem hat man im ersten Durchgang auf jeden Fall schon Erfahrungen sammeln können und kann hoffentlich etwas daraus lernen. Und wem es im ersten Durchgang an Motivation mangelte, der kann es mit einem Misserfolg im Nacken vielleicht jetzt endlich packen.

Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Kraft, die einem zufließen kann, wenn aus dem Horror des Durchgefallenseins finstere Entschlossenheit wird, es trotzdem zu schaffen. Oft sind die Ausbildungsbedingungen für Wiederholer auch etwas besser: ich selbst verdanke meinen Volljuristenstatus ganz wesentlich dem Umstand, dass die Ausbilder in der Repetenten-AG für das zweite Staatsexamen am LG Münster ihren Vorgängern im ersten Durchgang in jeder Beziehung um Lichtjahre voraus waren – und ärgerte mich maßlos, dass wir erst gute Lehrer bekamen, als das Kind schon im Brunnen lag. Mein besonderer Dank gilt hier meinem Zivilrechtsausbilder Herrn Uwe Liebheit. Ohne diesen ausgezeichneten Lehrer hätte ich es nicht geschafft!

Contra:

Auch die Entscheidung gegen einen neuen Anlauf hat ihren Reiz. Das Jurastudium ist in puncto Benotung und positives Feedback meist eine äußerst undankbare Angelegenheit. Denn man reißt sich oft buchstäblich den Allerwertesten auf und bekommt dafür meist keinerlei Lob oder Ermunterung. Dazu kommt, dass nicht nur das Studium und die Vorbereitung, sondern auch die Prüfung selbst eine ganz erhebliche psychische Belastung darstellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies nicht wie so oft durch einfache Unfähigkeit zustande kommt. Vielmehr dürfte der psychische Stress mit voller Absicht geschürt werden, um eine weitere Hürde vor dem Eintritt in die heiligen Hallen der Justitia zu bilden. Wessen Herz nicht an der Juristerei hängt, und wer es nicht um jeden Preis noch einmal versuchen möchte, der sollte vielleicht besser die Finger davon lassen.

Möglichkeit 1: Auf ein Neues!

Wenn man sich entschließt, es noch einmal zu versuchen, dann sollte man mit Schwung und Entschiedenheit daran gehen. Immerhin hat man oft nur noch einen, bestenfalls zwei Versuche übrig. Und da Vorbereitung und Prüfung in jedem Fall anstrengend und kräftezehrend sein werden, sollte man besser Nägel mit Köpfen machen und keine Mühen scheuen. Vielleicht weiß man ja schon das ein oder andere, was beim letzten Mal verkehrt gelaufen ist, und kann sich daran machen, die Scharte auszuwetzen. Die Fertigkeiten, die man für die Examina beherrschen sollte, bleiben auch beim zweiten Versuch die gleichen wie beim ersten. Aber vielleicht kann man diese Fertigkeiten nun besser anwenden.

Möglichkeit 2: Auf zu neuen Ufern!

Und wenn man es nicht noch einmal wagen möchte – auch das ist keine Katastrophe. Ob man das Examen nun bestanden hat oder nicht, man hat auf jeden Fall etwas gelernt und Erfahrungen gesammelt, die einem auch in Zukunft nützlich sein werden. Auch Jurastudenten ohne Abschluss haben keine üblen Aussichten im Berufsleben. Und mancher wird feststellen, dass er etwas völlig anderes viel besser kann als die schöne, aber doch sehr oft nervtötende Wissenschaft vom Recht mit ihrer allzu oft schier wahnwitzigen Ausbildung.

Viele gescheiterte Juristen haben anderswo ihre wahre Berufung gefunden. Und da die Entscheidung, was man eigentlich mit seinem Leben anfangen soll, heutzutage oft schwieriger denn je erscheint, hat es keinen Sinn, dem Misserfolg hinterherzutrauern. Auch wenn es schmerzt, dass der Traum geplatzt ist, hat es doch keinen Zweck, zwischen den Trümmern sitzen zu bleiben und Trübsal zu blasen. Stattdessen sollte man lieber den Staub des Alten von seinen Schuhen schütteln und zu neuen Ufern aufbrechen. Denn wenn man der Juristerei den Rücken kehrt, gleich ob gezwungenermaßen oder nicht, gibt es keinen Grund mehr, an Justitias Gestaden zu verweilen.

Wofür immer man sich letztendlich auch entscheiden mag – entscheiden muss man sich. Denn ohne Entscheidung kommt man nicht vorwärts, sondern bleibt zurück. Entweder einen neuen Versuch wagen oder etwas Neues beginnen. Aber auf jeden Fall mit Volldampf!

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Der nächste Anlauf

Hat man sich für einen neuen Versuch entschieden, sollte man unverzüglich zur Tat schreiten. Die zu leistenden vorbereitenden Tätigkeiten sind dabei praktisch identisch mit denen für den vorherigen Versuch. Neu sind die Erkenntnisse, die aus der Analyse des fehlgeschlagenen Versuchs gewonnen werden können. Aufgrund der oftmals wenig hilfreichen Kommentare der Bearbeiter ist das leider gar nicht so einfach. Meistens sagen diese einem lediglich, was man hätte tun sollen, aber nicht, was man falsch gemacht hat. Daher sollte auf jeden Fall erneut das Schreiben von Klausuren trainiert werden, damit sich solche Fehler nicht mehr so leicht einschleichen.

Auf jeden Fall sollte man sich Hilfe suchen, um die anstehenden Probleme überwinden zu können. Wie diese aussehen soll, muss jeder Kandidat selbst wissen. Mancher braucht nur Gesellschaft. Andere wollen einen Einpeitscher, der sie antreibt. Wieder andere brauchen einen guten Lehrer. Durch die ungeheure psychische Belastung verfallen viele auch in Panik oder Depression. Und in diesem Falle empfehle ich dringend den Gang zum Arzt. Denn im Examen muss man seine Sinne beisammen haben. Und das geht nicht, wenn das Nervensystem die Last nicht mehr zu tragen vermag… ich weiß, wovon ich rede.

Die Prüfungsangst hinter sich lassen

Ein im Examen oft anzutreffendes Problem ist die weitverbreitete Prüfungsangst und die damit einhergehende Nervosität, die vermutlich sogar erwünschtes Prüfungsziel sind. Aus diesem Grund sollte man sich so weit wie möglich davon frei machen und versuchen, entspannt an die Prüfung heranzugehen. Das sagt sich einfach, ist aber in der Praxis oft ziemlich schwer. Da die Prüfungsangst oft eines der Haupthindernisse für ein erfolgreiches Examen darstellt, kann das Erlernen von Techniken, die den Umgang damit erleichtern helfen, von großer Wichtigkeit sein. Hier eine Auswahl von Artikeln zum Thema:

Oft ist man beim zweiten Versuch deutlich entspannter als beim ersten. Denn obwohl das Risiko des Scheiterns nach wie vor besteht und man oft genug nur noch diesen einen Versuch wagen kann, hat man all das doch schon einmal erlebt. Alles ist bekannt. Das beruhigt oft ungemein. Und vielleicht hilft es dabei, die unterschwellige Panik zu überwinden, sodass man sich der eigentlichen Aufgabe besser widmen kann. Ich selbst war beim zweiten Versuch jedenfalls deutlich optimistischer und fühlte mich ganz allgemein besser aufgestellt. Mit Recht, wie sich herausstellen sollte.

Viel Erfolg

Wer sich dafür entscheidet, trotz eines gescheiterten Anlaufs noch einmal durch die Hölle des Examens zu gehen, genießt meinen uneingeschränkten Respekt und kann sich auf seinen Mut etwas einbilden. Hoffentlich wird dieser Mut auch belohnt. Verdient hätten es sicher viele.

Viel Glück!

Anmerkungen

Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung  (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps  zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit  sowie Vorbreitungshilfestellungen für die mündiche Prüfung.

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung der  Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

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