Jura durchgefallen – warum?

Analyse von Klausuren im ersten juristischen Staatsexamen

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 5 Minuten
Foto: Nadeene/Shutterstock.com

Es gibt mehrere Prüfungen während der juristischen Ausbildung, welche man nicht bestehen kann. Diese Beitragserie konzentriert sich auf die nicht bestandene Prüfung des ersten juristischen Staatsexamens. Woran hat es gelegen, daß man durchgefallen ist ? Erst wenn man das weiß, kann man sich gezielt auf den zweiten Versuch vorbereiten.

Erster Schritt: Fehlersuche

Die Suche nach den Gründen, warum die Examensklausuren so schlecht ausgefallen sind, kann sich nur aus den geschriebenen Klausuren selbst ergeben.

Analyse der geschriebenen Examensklausuren

Die geschriebenen Examensklausuren müssen analysiert werden um die gemachten Fehler zu finden. Erst dann kann ein Konzept für die Vorbereitung auf den zweiten Versuch im ersten juristischen Staatsexamen erstellt werden.

Wie komme ich an die Klausuren ?

Die Klausuren können bei einigen Prüfungsämtern als Kopien gegen Überweisung einer Bearbeitungsgebühr angefordert werden. In jedem Fall ist eine Einsichtnahme in die Klausuren beim Prüfungsamt selber möglich. Dort können die Klausuren im Regelfall auch kopiert werden. Ein Kopieren aller Klausuren ist ratsam, da die Klausuren dann zu Hause in Ruhe durchgeschaut werden können. Ob die Klausuren nur im Rahmen einer Widerspruchseinlegung oder auch ohne Einlegung eines Rechtsbehelfs kopiert werden können, muß beim jeweiligen Prüfungsamt erfragt werden.

Worauf soll ich beim Durchlesen der Prüferanmerkungen achten ?

Die Anmerkungen der Korrektoren sind genau durchzuarbeiten. Meistens beruhen die schlechten Benotungen der Klausuren auf folgenden Ursachen:

1. Sachverhalt

Ergibt eine Analyse der Kommentare der Korrektoren, daß der Sachverhalt nicht verwertet worden ist oder nicht mit dem Sachverhalt gearbeitet wurde, ist dies ein Hinweis darauf, daß man Schwächen bei der Erfassung komplexer Sachverhalte hat.

2. Fragestellung

Ergibt die Klausuranalyse, daß die Fragestellung nicht beachtet worden ist oder das Ansprüche oder Ansprüche von oder gegen Beteiligte geprüft wurden, welche nicht verlangt wurden, ist dies ein Zeichen dafür, daß man Schwächen dahingehend hat, die richtigen Ansprüche oder Anspruchsbeteiligten zu erkennen.

3.Anspruchsgrundlagen

Bemängeln die Korrektoren, daß man die einzelnen, für den Fall entscheidenden Anspruchsgrundlagen/Ermächtigungsgrundlagen oder Straftatbestände nicht geprüft hat, so ist dies ein Zeichen dafür, daß man Schwächen bei der Erkennung der einschlägigen Normen hat.

4. Tatbestände

Bemängeln die Korrektoren, daß die Ansprüche nicht vollständig geprüft wurden, oder das die falschen Tatbestandmerkmale vertieft oder die entscheidenden Tatbestandsmerkmale bei der Prüfung ausgelassen wurden, ist die ein Zeichen dafür, daß man Schwächen bei der Erkennung der für den Fall relevanten Tatbestandsmerkmale hat.

5. Zeiteinteilung

Ergeben die Korrekturbemerkungen, daß wesentliche Teile der Arbeit nicht behandelt wurden, zeigt dies, daß man mit der Zeiteinteilung nicht zurechtgekommen ist.

Zweiter Schritt: Konzept erstellen

Nachdem man seine Schwächen mit Hilfe der Korrekturanmerkungen in den Examensklausuren analysiert hat, geht es an die Erstellung eines Konzeptes für die Vorbereitung auf den zweiten Versuch. Dieses Konzept muß sich auch an den festgestellten Fehlern orientieren, damit diese im zweiten Versuch nicht wiederholt werden.

Zusammenfassung

Die Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung im ersten juristischen Staatsexamen beginnt mit der Analyse der bereits geschriebenen Examensklausuren. Die Klausuren sind im Prüfungsamt zu kopieren und dann auf folgende Fehler zu überprüfen:

  1. Habe ich den Sachverhalt nicht richtig erfasst ?
  2. Habe ich die Fragestellung nicht beachtet oder falsch ausgelegt ?
  3. Habe ich nicht die richtigen Anspruchsgrundlagen gesehen ?
  4. Habe ich nicht die richtigen Tatbestandsmerkmale gesehen ?

5.Habe ich mit der Zeiteinteilung Probleme gehabt ?

Die Erstellung eines Konzeptes zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung muß sich auch an den so festgestellten Fehlern orientieren.

Wie ein solches Konzept aussehen kann, wird im nächsten Beitrag vorgestellt.

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Anmerkungen

siehe auch: Psychische Probleme im Jura-Studium

Zur Ergänzung siehe auch die in den Kategorien Juristische Ausbildung und Examensvorbereitung veröffentlichten Aufsätze.

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