Jura Zwischenprüfung – Öffentliches Recht
Vorbereitung auf die Klausuren der Zwischenprüfung und Abschlussklausuren im Öffentlichen Recht, Themen: Grundrecht, Staatsorganisationsrecht, BVerfGG
Das Öffentliche Recht ist das Rechtsgebiet, mit welchem die meisten Studierenden die größten Probleme in den ersten Semester haben. Das Verfassungsrecht scheint viel zu lebensunnah und abstrakt. Vielen graut es daher schon am Anfang des zweiten Semesters vor der anstehenden Zwischenprüfungsklausur. Die Frage ist, wie bereite ich mich ordentlich auf das Themengebiet vor, dass die Zwischenprüfungsklausur auch wirklich bestanden wird. Das Problem, welches sich stellt, wie bereite ich mich sorgfältig auf alle drei Zwischenprüfungsklausuren vor. Ende des zweiten Semester steht nämlich nicht nur die Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht an, auch in den beiden anderen Rechtsgebieten dem Strafrecht und dem Zivilrecht finden Zwischenprüfungsklausuren statt.
Dieser Artikel soll helfen wie der einzelene Studierende sich optimal auf die Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht vorbereiten kann.
Welche Themengebiete werden geprüft?
Die Zwischenprüfungsklausur Öffentliches Recht wird meist am Ende des 2. Semesters geschrieben. In der Folge heißt dies, dass der Stoff der ersten beiden Semester geprüft wird. Deshalb sind die Themengebiete Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozessrecht klausurrelevant. Gerade in einer solchen Anfängerklausur, welche die Zwischenprüfung Öffentliches Recht darstellt, wird sehr auf die Einhaltung des Gutachtenstils geachtet.
Aus den Grundrechten ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete
- Systematische Stellung der Grundrechte
- Funktionen der Grundrechte und Grundrechtsinterpretation (Bsp.: praktische Konkordanz, Verfassungsimmanente Schranken)
- Grundrechte zum Schutz des Kerns der Persönlichkeit des Menschen
- Grundrechte zum erweiterten Schutz der Persönlichkeit
- Religions- und Gewissensfreiheit/ Kirche und Staat (Bsp.: Schächtungsfall – Eingriff in die Religionsfreiheit, Schulgebet)
- Kommunikationsgrundrechte
- Kultur und Erziehung (Bsp.: Eingriff in Art.5 GG)
- Grundrechte der Freiheit beruflicher und wirtschaftlicher Betätigung (Bsp.: Die Drei-Stufen-Theorie Art 12. GG, Prüfungsschema zu Art. 14 I 1 GG)
- Gleichheitsrechte
- Politische Beteiligungsrechte
Aus dem Staatsorganisationsrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevanten Themengebiete:
- Die Strukturprinzipen der Verfassung
- Staatzielbestimmungen
- Parteien
- Bundestag (Bsp.: Wahlgrundsätze)
- Bundesrat
- gemeinsamer Ausschuss
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Gesetzgebungsverfahren
- Die Ausführung der Bundesgesetze
- Die Rechtsprechung
- Finanzwesen
- völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Verwirklichung der Europäischen Union
Aus dem Verfassungsprozessrecht ergeben sich daher folgende klausurrelevant Themengebiete
- Das Organstreitverfahren Art. 93 I Nr. 1 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG
- Die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2a GG
- Die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG
- Der Bund-Länder-Streit Art. 93 I Nr. 3 GG
- Die Verfassungsbeschwerde Art. 93 I Nr. 4a GG
- Die einstweilige Anordnung § 32 BVerfGG
Wie bereite ich mich optimal vor?
Eine optimale Vorbereitung auf eine Zwischenprüfung kann man nur erreichen, wenn man regelmäßig die Vorlesung besucht, in die Übungen und Tutorien geht.
Nur diese Veranstaltungen zu besuchen, reicht aber meist nicht aus, um sich das Wissen für die Klausur anzueignen. Vielmehr muss zu jeder Veranstaltung eine Vor- und Nachbereitung vorgenommen werden. Daher sollte man mit Hilfe eines oder mehrerer Lehrbücher (nicht jedes Lehrbuch führt auch jedes Problem) und dem zur Vorlesung gehörigen Skript eine Vor- und Nachbereitung durchführen. In den Tutorien und Übungen wird mit Hilfe von Fälle eine Vorbereitung für die Klausuren durchgeführt. Auch hier sollte man sich den Fall vor dem Tutorium beziehungsweise der Übung anschauen und eine eigene Lösungsskizze erstellen und dann nach der Übung oder dem Tutorium den Fall nacharbeiten. Für die Übungen und Tutorien empfiehlt es sich auch ein Fallbuch zu besorgen.
Eine optimale Vorbereitung ohne fremde Hilfe ist daher sehr umfangreich und auch aufwendig. Ohne den regelmäßigen Besuch der Vorlesung, Übung und Tutorien und der Vor- und Nacharbeit selbiger ist es sehr schwierig eine gute Leistung in der Klausur abzuliefern.
Brauche ich Hilfe?
Vielen Studierende sehen mit großer Sorge die Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren. Das Pensum von Vorlesung, Übung und Tutorium mit der jeweiligen Vor- und Nacharbeitung zu schaffen, ist sehr schwierig und nimmt dem Studierenden fast jede Zeit. Viele haben daher Angst an dem Vorbereitungsprogramm zu scheitern oder sogar krank (Burnout) zu werden.
Hat man bereits im ersten Semester gemerkt, dass einem die Vorbereitung über den Kopf steigt oder dass man keine Freizeit mehr hat, sollte man zu Beginn des zweiten Semester Hilfe in Anspruch nehmen. Die beste Art der Vorbereitung auf eine solche Klausur ist die Inanspruchnahme eines Repetitors.
Wie kann ich mir Helfen lassen?
Als Studierender fragt man sich dann, wie kann man sich ordentlich vorbereiten ohne Zeitdruck und ohne kurz vor der Klausur einen Crashkurs zu besuchen. Der beste Weg zum Erfolg ist der Besuch eines Individualrepetitoriums. Der Repetitor kommt zum Studierenden nach Hause und führt bevor es mit der Vorbereitung losgeht erstmal ein Gespräch und lotet aus, welche Probleme in der Klausur zu erwarten sind und stellt dann einen individuellen Lernplan für den Studierenden auf. Diese Art von Hilfestellung ist für den Einzelnen sehr erfolgversprechend, weil der Studierende durch den Lernplan eine Ablauf hat, wann er welches Thema lernen muss und zugleich hat er bei Problemen und Fragen jederzeit einen Ansprechpartner, den er täglich telefonisch kontaktieren kann.
Wie sieht eine Vorbereitung mit einem Repetitor aus?
Die Ausarbeitung eines Lernplanes
Die Vorbereitung mit einem Repetitor ist ganz individuell auf den Studierenden zugeschnitten. Wie bereits erläutert wurde, kommt es am Anfang jeder Vorbereitung auf eine Zwischenprüfungsklausur zu einem Vorgespräch mit dem Repetitor und es werden erstmal nur formelle Sache besprochen sowie die Vorstellungen über den Ablauf. Danach wird ein für die Zwischenprüfung Öffentliches Recht zugeschnittener Lernplan erstellt. Dieser berücksichtigt natürlich die Schwächen und Stärken des Studierenden.
Die Vorstellung des Lernplanes
Der Lernplan wird in der ersten gemeinsamen Sitzung nach dem Vorgespräch vorgestellt. Damit man die Systematik des Lernplans und folglich auch die Systematik des Öffentlichen Rechts verständlicher wird, wird zu Beginn dieser Sitzung eine Übersicht erstellt, die die Thematik dem Studierenden visuell darstellen soll um folglich die Zusammenhänge einfacher verstehen zu können. Diese Skizze ist für die Vorbereitung der Zwischenprüfungsklausur immens wichtig und sollte deshalb verinnerlicht werden.
Nachdem der Repetitor die Skizze vorgestellt hat, stellt der Repetitor den Lernplan vor. Dabei wird für jeden einzelnen Tag ein Tagesprogramm erstellt, welches der Studierende absolvieren muss. Das Tagesprogramm wird aber so ausgestaltet, dass der Einzelne nicht überfordert ist und jeden Tag 12 Stunden durchgängig arbeiten muss. Das Programm ist so konzipiert, dass es jeder ohne Probleme schaffen kann. Es werden auch sogenannte Freizeittage in den Ablauf integriert, damit es bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung zu keiner Erschöpfung oder Überarbeitung des Lernenden kommt. Auch sollen diese lernfreien Tage verhindern, dass der Studierende krank (Burnout) wird oder Beziehungsprobleme erleidet. Weiterhin enthält der Lernplan noch weitere Lernmaterialien sowie Skripte, die bei der Bearbeitung des Rechtsgebietes helfen und auch Buchempfehlungen, die beim Lernen nützlich sind.
Die Ausführung des Lernplanes
Nachdem man den Lernplan erhalten hat, beginnt man mit dem im Lernplan vorgegeben Inhalten. Der große Vorteil dieses Lernplan ist, dass man jeden Tag ein Gebiet hat, welches man Abarbeiten muss. Vielen Studierenden, die es noch aus der Schule gewöhnt sind, einen struktierten Ablauf zu haben und eine Vorgabe, welches Gebiet bearbeiten werden soll, hilft dieser Plan sehr, weil sie sich nicht mehr so auf sich alleine gestellt fühlen.
Die Ausführung des Lernplanes erfolgt in einem Eigenstudium, aber dabei ist man nicht auf sich alleine gestellt, sollten Probleme oder Fragen auftreten, so steht der Repetitor immer telefonisch zur Verfügung und hilft dem Einzelnen noch am selben Tag das Problem oder die Fragen zu lösen.
Die Arbeit mit dem Repetitor
Wenn es dann zu den Besprechungsterminen mit dem Repetitor kommt, sollte man immer ehrlich zu sich selbst sein und dem Repetitor erläutern, welche Themengebiete sehr gut verstanden worden sind und bei welchen Gebieten noch Schwierigkeiten bestehen. Auf dieser Grundlage richtet der Repetitor dann den Plan der Besprechnung aus. Die Termine mit dem Repetitor sind dazu da, um zu prüfen, ob der Studierende die Materie anwenden kann, dass heißt, dass das Lernen des Rechtsgebietes Grundvoraussetzung für das Arbeiten an diesen Sitzungstagen ist. Der Repetitor gestaltet diese Arbeitstage so, dass gemeinsam mit ihm Fälle gelöst werden. Am Anfang stellt er zu dem jeweiligen Gebiet einfache Fragen, welche dann im Laufe des Tages immer schwieriger werden. Am Ende jeden Rechtsgebietes wird, dann ein Klausurfall gestellt, der alle Problematiken des Rechtsgebietes umfasst.
Sollte man sich immer gut an den Lernplan halten und auch bei der Vorbreitung immer ordentlich mitdenken und mitarbeiten, so wird man sehr schnell merken, dass man immer sicherer auf dem öffentlich-rechtlichen Rechtsgebiet wird. Ebenso wird sich in der Zwischenprüfungsklausur eine guter Abschluss zeigen.
Sollte ich Übungsklausuren schreiben und mit Fällen lernen?
Um in der Klausur eine gute Punktzahl zu erreichen, braucht man Erfahrung im Schreiben von Klausuren. Wichtig ist es, vor der Zwischenprüfungsklausur einige Übungsklausuren zu schreiben, um ein Gefühl für die Zeit und den Umgang mit einem Prüfungssachverhalt zu bekommen. Meist werden von Universitäten einen Monat vor der Zwischenprüfungsklausur solche Übungsklausuren angeboten, bei welchen man dann eine hilfreiche Korrektur erhält, die aufzeigt, wo die Probleme liegen. Diese Klausuren werden nicht nur an größeren Universitäten wie München, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Heidelberg, Düsseldorf, Tübingen, Köln und Münster angeboten, sondern auch an kleineren Universitäten wie Passau, Würzburg, Marburg, Bayreuth, Halle/Saale, Jena, Bremen, Bielefeld, Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Osnabrück, Bonn, Greifswald, Mainz, Mannheim, Gießen, Augsburg, Konstanz, Bochum, Göttingen, Kiel, Frankfurt/Oder, Hannover, Potsdam, Regensburg, Saarbrücken, Trier, Wiesbaden und Leipzig.
Aber auch der Repetitor stellt Klausuren und diese werden dann von ihm korrigiert. Die Besprechung dieser Übungsklausuren findet dann meist telefonisch oder am Anfang jeder Sitzung statt.
Ebenso wichtig ist es, dass man zum besseren Verständis des Themengebietes, das der Einzelne lernt, kleine Fälle durchgeht. Denn durch diese Fälle bekommt der Studierende ein besser Gefühl für die Materie. Diese Fälle werden auch vom Repetitorium zur Verfügung gestellt.
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