Jura Zwischenprüfung – Zivilrecht

Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren und Abschlussklausuren im Zivilrecht, Themen: Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Allgemeiner Teil des BGB

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 10 Minuten
Foto: Maridav/Shutterstock.com

Die Anforderungen an Studierende werden immer größer, dafür werden auf Grund klammer Staatskassen die Bedingungen zur Vorbereitung auf Zwischenprüfungsklausuren immer schwieriger. Gerade, wenn man frisch von der Schule kommt und noch das geregelte Leben inne hat, ist es schwierig, sich auf den Universitätsalltag, der viele Spielräume mit sich bringt, einzustellen. Viele stellen am Ende des ersten Semester fest, dass sie ihre Zeit vollkommen falsch geplant haben und sich viel zu viel anderen Sachen gewidmet haben als dem Studium. Oftmals hilft dann auf Grund der geringen Vorbereitungszeit nur noch ein Crashkurs, um die Klausuren am Ende des ersten Semester zu bestehen. Viele Studierende nehmen sich dann für das zweite Semester, in dem die wichtigen Zwischenprüfungsklausuren stattfinden, vor, etwas anders zu machen, besser zu planen und sich besser vorzubereiten. Den meisten fehlt dabei ein System mit dem man sich optimal vorbereitet.

Der folgende Artikel soll sich daher mit einer Vorbereitung auf eine Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht beschäftigen.

Die Planung

Das erste Semester ist vorbei und man hat die Klausuren gerade so bestanden und nimmt sich jetzt eine ordentliche Planung für das neue Semester vor. Die Frage, die sich stellt, wie Plane ich so, dass ich alle Themengebiete beherrsche, aber trotzdem noch genügend Freizeit habe, nach Hause fahren und meine Freunde treffen kann. Viele stellt die Planung vor ein riesiges Problem, weil man noch von der Schule kennt, dass man an die Hand genommen und durch die Materie geführt wird. Den meisten Studierenden stellt das alleinige Dastehen ohne Hilfe vor große Schwierigkeiten. Einige scheitern deswegen auch am Studium. Es ist sicherlich schwierig dies alleine hinzubekommen. Aber man kann sein Studium einfach in den Griff bekommen, wenn man die Hilfe eines Repetitors in Anspruch nimmt, welcher für den Einzelnen einen Lernplan erstellt und gemeinsam die Themengebiete durchspricht.

Die Frage ist, wo finde ich einen solchen Repetitor. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Angeboten und man wird auch den Richtigen für sich finden.

Hat man Kontakt zu dem Repetitor aufgenommen, so kommt es am Anfang jeder Zusammenarbeit zu einem Vorgespräch. Dabei sollte der Studierende genauestens erläutern, welche Anforderungen die Universität beziehungsweise der Professor an die Klausur stellen. Auf Grund dieses Wissens erstellt der Repetitor dann individuell für den Studierenden einen Lernplan.

Die Themen der Klausur

Die Zwischenprüfungsklausuren im Zivilrecht werden in den aller meisten Fällen nach dem zweiten Semester geschrieben und umfassen daher den Allgemeinen Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner Teil und Schuldrecht Besonderer Teil. Auch werden Grundzüge des Sachenrechts (z.B. Herausgabeanspruch gemäß § 985) verlangt. Das Hauptaugenmerk dieser  Klausuren liegt meist auf dem Verständnis des Abstraktions- und Trennungsprinzips und des Gutachtenstils.

Aus dem Allgemeinen Teil des BGB ergeben sich daher folgende klausurrelvanten Themengebiete

Aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrealvanten Themengebiete

Aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete

Aus dem Sachenrecht ergeben sich die folgenden klausurrelvanten Themengebiete

Die Vorbereitung

Die Vorbereitung einer Zivilrechtszwischenprüfungsklausur wird mit Hilfe eines Repetitors deutlich erleichtert, denn dieser erstellt einen individuellen Lernplan, bereitet den Studierenden in gemeinsamen Terminen vor und ist jederzeit zwischen den Terminen für den Einzelnen erreichbar, falls Fragen und Probleme auftreten.

Der Lernplan

Nachdem der Studierende mit dem Repetitor eine Eingrenzung des Stoffes vorgenommen hat, erstellt der Repetitor auf Grundlage dieses Wissens einen Lernplan. Dieser Lernplan wird dann in der ersten gemeinsamen Sitzung nach dem Vorgespräch vorgestellt. Damit man die Systematik des Lernplans und folglich auch die Systematik des Zivilrechtes versteht, wird zu Beginn dieser Sitzung eine Übersicht erstellt, die die Thematik dem Studierenden visuell darstellen soll, um folglich die Zusammenhänge einfacher verstehen zu können. Diese Skizze ist für die Vorbereitung der Zwischenprüfungsklausur immens wichtig und sollte deshalb verinnerlicht werden.

Nachdem der Repetitor die Skizze vorgestellt hat, stellt der Repetitor den Lernplan vor. Dabei  wird für jeden einzelnen Tag ein Tagesprogramm erstellt, welches der Studierende absolvieren muss.  Das Tagesprogramm wird aber so ausgestaltet, dass der Einzelne nicht überfordert wird und jeden Tag 12 Stunden durchgängig arbeiten muss. Das Programm ist so konzipiert, dass es jeder ohne Probleme schaffen kann. Es werden auch sogenannte Freizeittage in den Ablauf integriert, damit es bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur zu keiner Erschöpfung oder Überarbeitung des Lernenden kommt. Auch sollen diese lernfreien Tage verhindern, dass der Studierende krank (Burnout) wird oder Beziehungsprobleme erleidet. Weiterhin enthält der Lernplan noch weitere Lernmaterialien sowie Skripte, die  bei der Bearbeitung des Rechtsgebietes helfen und auch Buchempfehlungen, die beim Lernen nützlich sind.

Am Ende dieses ersten Arbeitstages werden dann mit dem Repetitor noch kleine Übungsfälle zum Einstieg in die Thematik vorgenommen und es wird der Lernplan bis zum nächsten Termin mit dem Repetitor durchgesprochen. Die Abstände zwischen den Besprechungen mit dem Repetitor betragen je nach Studierenden zwei bis vier Wochen.

Das Eigenstudium

Nachdem man den Lernplan erhalten hat und die erste Besprechung beendet worden ist , muss man nun die einzelnen Themengebiete, die der Lernplan für die Vorbereitung der Zwischenprüfungsklausur aufzeigt, im Eigenstudium erarbeiten. Bei dieser Bearbeitung steht der Studieren aber nicht alleine da. Sollte er Fragen oder Probleme haben, so steht der Repetitor immer telefonisch zur Verfügung und hilft dem Einzelnen noch am selben Tag das Problem zu lösen.

Die Vorbereitung mit dem Repetitor

Wenn es dann zu den Besprechungsterminen mit dem Repetitor kommt, sollte man immer ehrlich zu sich selber sein und dem Repetitor erläutern, welche Themengebiete sehr gut verstanden worden sind und bei welchen Gebieten noch Schwierigkeiten bestehen. Auf dieser Grundlage richtet der Repetitor dann den Plan der Besprechung aus. Die Termine mit dem Repetitor sind dazu da, um zu prüfen, ob der Studierende die Materie anwenden kann, dass heißt, dass das Lernen des Rechtsgebietes Grundvoraussetzung für das Arbeiten an diesen Sitzungstagen ist. Der Repetitor gestaltet diese Arbeitstage so, dass gemeinsam mit ihm Fälle gelöst werden. Am Anfang stellt er zu dem jeweiligen Gebiet einfache Fragen, welche dann im Laufe des Tages immer anspruchsvoller werden. Am Ende jeden Rechtsgebietes wird ein Klausurfall gestellt, der alle Problematiken des Rechtsgebietes umfasst.

Sollte man sich immer gut an den Lernplan halten und auch bei der Vorbereitung immer ordentlich mitdenken und mitarbeiten, so wird man sehr schnell merken, dass man immer sicherer auf dem zivilrechtlichen Rechtsgebiet wird. Ebenso wird sich in der Zwischenprüfungsklausur eine guter Abschluss zeigen.

Die Klausur

Um in der Klausur eine gute Punktzahl zu erreichen, braucht man Erfahrung im Schreiben von Klausuren. Wichtig ist es, vor der Zwischenprüfungsklausur einige Übungsklausuren zu schreiben, um ein Gefühl für die Zeit und den Umgang mit einem Prüfungssachverhalt zu bekommen. Meist werden von Universitäten einen Monat vor der Zwischenprüfungsklausur solche Übungsklausuren angeboten, bei welchen man dann eine hilfreiche Korrektur erhält, die aufzeigt, wo die Probleme liegen. Diese Klausuren werden nicht nur an größeren Universitäten wie München, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Heidelberg, Düsseldorf, Tübingen, Köln und Münster angeboten, sondern auch an kleineren Universitäten wie Passau, Würzburg, Marburg, Bayreuth, Halle/Saale, Jena, Bremen, Bielefeld, Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Osnabrück, Bonn, Greifswald, Mainz, Mannheim, Gießen, Augsburg, Konstanz, Bochum, Göttingen, Kiel, Frankfurt/Oder, Hannover, Potsdam, Regensburg, Saarbrücken, Trier, Wiesbaden und Leipzig.

Aber auch der Repetitor stellt Klausuren und diese werden dann von ihm korrigiert. Die Besprechung dieser Übungsklausuren findet dann meist telefonisch oder am Anfang jeder Sitzung statt.

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Anmerkungen

Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht und Strafrecht sind die Artikel „Zwischenprüfung Strafrecht“ und „Zwischenprüfung Öffentliches Recht“ sehr hilfreich.

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Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Vorbereitung und Anfertigung der  Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan). Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

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