Jurajobs – Jura-Dozenten
Die unterschiedlichen juristischen Tätigkeiten auf einen Blick, inkl. Begriffserklärungen und Berufsprofilen: Professor, Dozent, wiss. Mitarbeiter, Tutor.
Der Artikel „Jurajobs – Stellenangebote“ bot bereits einen Überblick über die Vielzahl der juristischen Berufsbilder. Nun wollen wir weiter ins Detail gehen und die lehrenden Tätigkeiten des Professors, Repetitors, des Wissenschaftlichen Mitarbeiters, Tutors, Jura-Dozenten und des Leiters einer Arbeitsgemeinschaft näher betrachten.
Übrigens, zu den JuraIndividuell-Jobangeboten gehts hier lang.
Da die Ausbildung zum Juristen zwingend ein Studium der Rechtswissenschaften voraussetzt, konzentriert sich ein großer Teil der lehrenden Berufe notwendig an den Universitäten. Jedoch gibt es noch verwandte Tätigkeiten im privaten Sektor, welche die Universitätsausbildung seit Jahrhunderten begleiten, ergänzen und vertiefen: den der Repetitoren, Tutoren und Jura-Dozenten.
Teil I – Lehrende Tätigkeiten an Universitäten
A. Professoren
Die Stellung des Universitätsprofessors nimmt im akademischen Lehrbetrieb seit jeher eine zentrale Position ein. Denn die Professoren sind nicht nur für den Lehr- und Vorlesungsbetrieb verantwortlich, sondern leisten auch den größten Teil der Forschungsarbeit. Neben der mit dem Professorentitel verbundenen wirtschaftlichen Sicherheit bildet die damit einhergehende Respektabilität sicher einen erheblichen Anreiz. Allerdings sind selbstverständlich auch die Anforderungen für eine der wenigen Professorenstellen erheblich (siehe hier). Neben dem althergebrachten Regelfall des „ordentlichen“ Professors, der Inhaber eines Lehrstuhls mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten ist, haben sich in den vergangenen hundert Jahren mehrere weitere Abstufungen herausgebildet. Diese tragen ebenfalls den Namen „Professor“, stimmen jedoch nur teilweise mit dem Aufgabenprofil des Universitätsprofessors überein.
Obwohl die Tradition des Professorenamtes aus den mittelalterlichen Universitäten stammt und die Bezeichnung bis in die römische Kaiserzeit zurückreicht, orientiert sich das Idealbild eine deutschen Professors am Humboldtschen Bildungsideal aus der Zeit der Aufklärung. Dieses sah vor, dass ein Professor nicht lediglich Vorlesungen hält und Klausuren und Prüfungen organisiert, sondern eng mit seinen Studenten zusammenarbeitet. Allerdings dürfte es bereits im 19. Jahrhundert schwergefallen sein, diesem Ideal gerecht zu werden. Allerspätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde es mit den immer weiter wachsenden Studentenzahlen zur Makulatur.
Die Aufgaben eines ordentlichen Professors sind gleichermaßen anspruchsvoll und zahlreich. Sie umfassen sowohl den eigentlichen Lehr- und Forschungsbetrieb als auch die Organisation des Lehrstuhls und des dazugehörigen Personals. Vorlesungen, Klausuren und Hausarbeiten müssen organisiert werden, wissenschaftliche Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte und AG-Leiter eingeteilt, angeleitet und überwacht und Forschungsprojekte und Doktoranden betreut werden. Jeder Lehrstuhl erhält für seine Mitarbeiter und Aufgaben ein Budget zugeteilt, mit dem es auszukommen gilt. Dazu kommen Aufgaben der Universitätsverwaltung und -organisation und natürlich spielen Professoren bei Promotions- und Habilitationsverfahren eine wichtige Rolle. Dieses vielfältige Aufgabenprofil sorgt dafür, dass Professoren – gezwungenermaßen oder freiwillig – Schwerpunkte setzen müssen.
Den Ausbildungsbetrieb unterstützen die Lehrstühle der Professoren, zu denen die wissenschaftlichen Mitarbeiter gehören.
B. Jura-Dozenten
Dozent ist in der Regel kein Titel, sondern eine Funktionsbezeichnung einer Person, die an Hochschulen Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen abhält. Viele Akademiker können Dozenten sein, wie z.B. auch wissenschaftliche Mitarbeiter als Jura-Dozenten tätig sind. Auch Professoren fallen unter diesem Oberbegriff.
In der Wahrnehmung sticht der Sonderfall des Privatdozenten am stärksten heraus. Bei ihnen handelt es sich um Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, die keine Professur innehaben. Auch bei dieser Bezeichnung handelt es sich nicht um einen Titel, sondern um eine Funktionsbeschreibung. Je nach Bundesland können Privatdozenten zur Gruppe der Hochschullehrer gezählt werden, die an Promotions- und Habilitationsverfahren als Prüfer, Gutachter oder Betreuer beteiligt sein können. Die Beschäftigungsmöglichkeiten eines Privatdozenten sind vielfältig. Manche stehen in einem Dienst- oder Anstellungsverhältnis an einer Hochschule, andere arbeiten frei- oder nebenberuflich.
Ein weiterer Sonderfall ist der sogenannte Lehrbeauftragte. Dieser muss die Voraussetzungen zur Berufung in ein Professorenamt erfüllen, ist jedoch nicht an der Hochschule angestellt oder verbeamtet, sondern als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis tätig. Trotz der hohen Anforderungen gilt die Tätigkeit als schlecht bezahlt und Lehrbeauftragte genießen keine der Vorteile angestellter oder verbeamteter Hochschullehrer. Immerhin kann ein Lehrbeauftragter nach mehrjähriger Tätigkeit zum Honorarprofessor berufen werden.
Zu den von Jura-Dozenten erfüllten Aufgaben gehören z.B. auch die Abhaltung von Arbeitsgemeinschaften. Im Gegensatz zu den von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Hilfskräften betreuten Übungen und Tutorien sind Arbeitsgemeinschaften stärker praxisorientiert. Die Materie aus den Vorlesungen wird anhand von Fällen vertieft und zur Anwendung gebracht.
C. Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist ein Angestellter oder Beamter, der für eine Hochschule, ein Forschungsinstitut oder eine Bundesanstalt arbeitet und dort wissenschaftlichen Tätigkeiten nachgeht. Meistens sind wissenschaftliche Mitarbeiter für einen höher qualifizierten Wissenschaftler tätig.
An den Hochschulen sind wissenschaftliche Mitarbeiter oft Doktoranden oder Habilitanden, die auf die Promotion oder Lehrbefähigung hinarbeiten. Die meisten sind nur befristet angestellt. Es gibt jedoch auch fest angestellte und verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter gehört das Bearbeiten von Forschungsprojekten, aber auch die Betreuung oder Leitung von Lehrveranstaltungen wie Proseminaren, Übungen, Praktika und dergleichen.
Den wissenschaftlichen Mitarbeitern kommt im wissenschaftlichen und akademischen Betrieb erhebliche Bedeutung zu. Sie bilden den Hauptteil des sogenannten Akademischen Mittelbaus, der zwischen den Professoren und den nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern angesiedelt ist und einen erheblichen Teil der anfallenden Arbeiten leistet.
D. Wissenschaftliche Hilfskraft
Wissenschaftliche Hilfskräfte oder auch studentische Hilfskräfte sind Mitarbeiter, die an Hochschulen Verwaltungsarbeiten erledigen oder Forschung und Lehre unterstützen. Sie sind stets für einen Hochschullehrer tätig. Es wird unterschieden zwischen wissenschaftlichen Hilfskräften, die keine Studenten sind, und studentischen Hilfskräften.
Gemeinsam ist allen wissenschaftlichen Hilfskräften, dass sie in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche tätig sein dürfen, i.d.R. bis zu 19 Stunden, und nach Stunden bezahlt werden. Der Stundenlohn ist dabei mit ca. 10 € gering, wobei es je nach Bildungsabschluss der Hilfskraft (z.B. Inhaber eines Bachelor-/Masterabschlusses) und Bundesland gewisse Schwankungen (bis zu 50% Unterschied) geben kann. Das Tätigkeitsspektrum ist sehr breit und kann von einfachen Verwaltungstätigkeiten über wissenschaftliche Dienstleistungen bis hin zur Vermittlung von Fachwissen, wissenschaftlichen Methoden und praktischen Fertigkeiten reichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können wissenschaftliche Hilfskräfte auch als Tutoren tätig sein. Viele sind als Korrekturassistenten tätig.
Insbesondere die studentischen wissenschaftlichen Hilfskräfte spielen in den Universitäten eine ganz erhebliche Rolle. Sie stellen einen nicht unerheblichen Teil der Universitätsangestellten dar und erbringen bis zu einen Viertel der anfallenden Arbeitsstunden. Viele Professoren rekrutieren ihre studentischen Hilfskräfte aus den Besuchern ihrer Vorlesungen, andere Stellen werden ganz normal ausgeschrieben.
E. Tutor (akademisch)
Ein Tutor ist an den Hochschulen ein Sonderfall des wissenschaftlichen Mitarbeiters oder der studentischen wissenschaftlichen Hilfskraft. Zu seinen Aufgaben gehört das Abhalten von Lehrveranstaltungen. Diese Veranstaltungen dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen, die zu Vorlesungen und Übungen im Grundstudium gehören. Für sie gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für andere wissenschaftlichen Mitarbeiter oder studentische Hilfskräfte. Sie sollten jedoch auch über ein gewisses didaktisches Talent verfügen.
II. Teil – Privatwirtschaftliche lehrende Tätigkeiten
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Ein Repetitor ist ein Privatlehrer, der angehende Juristen auf Examina und Prüfungen vorbereitet. Der Beruf hat eine lange Tradition. Bereits seit dem Mittelalter tragen Repetitoren einen großen Teil – und zeitweise gar den Großteil – der juristischen Ausbildungsarbeit.
Der Beruf des Repetitors ist nicht geregelt, so dass sich grundsätzlich jeder so nennen darf. Da das Aufgabenprofil jedoch unter anderem die Vorbereitung von Studenten und Referendaren auf extrem anspruchsvolle und stressige Prüfungen umfasst, kann durchaus nicht jeder diese Aufgabe bewältigen. Für den Erfolg zählen hier nur Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre erfolgreiche Vermittlung, und der Maßstab sind sowohl die Noten der Probanden wie auch die Zahl der Kunden, welche die Dienste des Repetitors in Anspruch nehmen wollen.
Es gibt sehr viele verschiedene Repetitorien, die verschieden groß, verschieden teuer und verschieden erfolgreich sind. Manche Repetitorien bestehen nur aus einem einzigen Repetitor, der nebenberuflich tätig ist. Die bekannten Großrepetitorien haben dagegen Hunderte bis Tausende von Mitarbeitern, die in einer Art Franchisesystem tätig sind.
Zwar kann sich grundsätzlich selbst ein Nicht-Jurist Repetitor nennen. Wer jedoch eine Anstellung in einem großen Repetitorium anstrebt, sollte besser gute Examensnoten und entsprechende Referenzen mitbringen. Wer es allein versuchen möchte, sollte bedenken, dass der Wettbewerb hart und das Aufgabenprofil extrem anspruchsvoll ist und über den Erfolg entscheiden letztendlich die Kräfte des Marktes und die Zufriedenheit der Kunden.
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