Klausuren schreiben

Klausuren schreiben: Tipps, Tricks und eine detaillierte Herangehensweise der Bearbeitung. Worauf man dringend achten sollte, inkl. vieler JI-Tipps!

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 12 Minuten
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Grundlage für ein erfolgreiches Examen und natürlich jeden kleinen oder großen Schein zu Studienzeiten sind ein fundiertes Wissen sowie Verständnis für den prüfungsrelevanten Stoff – so viel ist klar. Genauso wichtig neben einer intensiven Vorbereitung und ausreichend Wissen ist jedoch zu erlernen, die Klausuren RICHTIG zu schreiben. Dies ist mitunter der Schlüssel zum Erfolg und kann ebenfalls erlernt werden. Mit einer guten Klausurtaktik können leicht ein bis zwei Notenpunkte herausgeholt oder sogar so manche Note „gerettet“ werden.

A. Wie gehe ich richtig vor?

Zunächst gilt es, richtig an die Klausur heranzugehen. Folgt man dabei einer strukturierten Vorgehensweise, so lässt sich die Lösungsskizze gut erarbeiten und braucht dann „nur noch“ in die Reinschrift der Klausurlösung zu übertragen.

Vor der Reinschrift hat sich eine Herangehensweise in drei Schritten bewährt: Lesen des Bearbeitervermerks, Erfassen des Sachverhalts und zu guter Letzt: Gliedern, Gliedern, Gliedern.

I. Bearbeitervermerk

Der Bearbeitervermerk sollte stets als allererstes gelesen werden. Man beginnt mit dem Ende der Klausurangabe. Das hat den Vorteil, dass im Anschluss der Sachverhalt aus dem Blickwinkel des Bearbeitervermerks gelesen werden kann. Man sollte sich also gleich zu Beginn klarmachen, was vom Klausursteller gefordert wird und mit diesem Wissen an die Sachverhaltsanalyse herangehen. Diese Arbeitsweise ist sehr effektiv, da man in der Regel gleich „zielorientiert“ überlegt und Überlegungen, die durch den Bearbeitervermekt ausgeschlossen werden, gar nicht erst angestellt werden.

II. Erfassen des Sachverhalts

Im zweiten Schritt geht es darum, den Sachverhalt zu erfassen. Dafür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Gerade bei Sachverhalten, die mehrere Seiten umfassen, kann das unter Umständen sehr zeitintensiv sein.

1. Lesen und Markieren des Sachverhalts

Als Faustregel gilt: Den Sachverhalt grundsätzlich mindestens zweimal genau lesen und nicht vorschnell in die Klausurlösung einsteigen. Ein mehrmaligen Lesen des Sachverhalts sorgt dafür, dass nichts übersehen wird und alle wichtigen Punkte gedanklich präsent werden.

Was für einen persönlich die beste Taktik ist, um an die Sachverhaltsanalyse heranzugehen, muss jeder Prüfungskandidat für sich selbst herausfinden. Die einen lesen den Sachverhalt erst einmal quer, um sich einen groben Überblick zu verschaffen, und lesen ihn dann noch einmal ganz genau. Andere Bearbeiter bevorzugen es, den Sachverhalt lieber beide Male Wort für Wort zu lesen.

Empfehlenswert ist jedoch stets, beim ersten Lesen noch keine großartigen Markierungen oder Unterstreichungen zu machen, da man oft erst beim weiteren Durchlesen erkennt, was wirklich klausurrelevant ist. Beginnt man also von Anfang an, undifferenziert alles (zum Teil nur vermeintlich) Wichtige anzustreichen, droht die Gefahr, dass irgendwann nahezu der gesamte Sachverhalt bunt angeleuchtet ist und nicht mehr erkennbar ist, was wirklich relevant ist und was nicht. Dies kann dann wiederum mehr verwirrend wirken, als Klarheit zu verschafften. Besser ist es also, frühestens beim zweiten Lesen Markierungen an den wichtigen Stellen vorzunehmen und erst in diesem Stadium anzufangen, den Sachverhalt in seine einzelnen Bestandteile zu „zerpflücken“.

Jura-Individuell-Tipp: Wer dennoch bereits beim ersten Lesen etwas markieren möchte, sollte dazu einen Bleistift verwenden und erst im zweiten Durchgang zum Textmarker greifen!

Beim zweiten Lesen ist es zudem ratsam wie folgt vorzugehen:

a. Paragraphen und Schlagworte

Es sollten nun einschlägige Paragraphen, Schlagworte und rechtliche Probleme vermerkt werden. Dabei kann zur Übersichtlichkeit auch mit unterschiedlichen Farben gearbeitet werden. Im Strafrecht empfiehlt es sich z.B. nun die einzelnen Tatkomplexe herauszuarbeiten, im Zivilrecht kann zudem das Anfertigen einer Skizze oder einen Zeitstrahls hilfreich sein.

b.Problem-Skizzen

Zudem sollte nun gesondert auf dem Konzeptpapier damit begonnen werden, einzelne Problemfelder aufzubereiten. Hierbei kann auf bestimmte Passagen im Sachverhalt verwiesen werden oder – im Assessorexamen – die entsprechene Kommentarstelle vermerkt werden.

Jura Individuell-Tipp: „Geistesblitze“ oder Ideen, die einem beim ersten Lesen in den Sinn kommen, sollten auf alle Fälle gesondert notiert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade diese Gedanken oftmals die Richtigen sind. Allerdings droht die Gefahr, dass diese Eingebungen beim zweiten Lesen in Vergessenheit geraten. Probleme die beim ersten Lesen ins Auge stechen, sollten also gleich notiert werden, damit man diese später noch einmal mit in die Überlegungen zur Erarbeitung der Lösung mit einbeziehen kann.

2. Keine „Sachverhaltsquetsche“

In den Sachverhalt darf niemals zu viel hineininterpretiert werden, noch darf er auf die gefundene Lösung angepasst werden. Der Bearbeiter hat sich vielmehr strikt an die vom Klausurersteller vorgegeben Angaben zu orientieren. Man sollte sich als grundsätzlich vor Augen halten, dass alle zur Lösung der Klausur erforderlichen Angaben und Informationen im Sachverhalt enthalten sind. Jede Information hat seinen Grund und sollte abgearbeitet werden. Kommt man hingegen auf die Idee, für die Lösung mehr Informationen als die gegebenen zu benötigen, ist äußerste Vorsicht geboten. In der Regel ist dies ein Anzeichen, dass die gefundene Lösung an der korrekten Lösung vorbei geht. Man sollte sich dann lieber noch einmal gedanklich zurücklehnen und versuchen, neu und unvoreingenommen über die Lösung nachdenken. Der Sachverhalt ist immer so gestaltet, dass der Prüfling nichts weiter benötigt, um die Lösung zu erarbeiten.

Jura Individuell-Tipp: Hilfreich kann es sein, ein sog. „Problemblatt“ anzulegen, auf welchem alle relevanten Probleme und Schwerpunkte notiert (z.B. gekennzeichnet mit „Problem 1“, „Problem 2“ etc.) werden. Wurde eines abgearbeitet, so kann es gestrichen werden. Hat man nichts vergessen, so sollten am Ende der Klausurlösung alle Probleme abgehakt sein.

III. Die Gliederung

Zu guter Letzt sollte vor der Reinschrift eine Gliederung angefertigt werden. Am besten macht man dies auf einem separaten Blatt. Stichpunktartig sollte also die komplette Lösungsskizze wie in der nachfolgenden Reinschrift dargestellt werden. Dabei zeichnet sich eine gute Gliederung dadurch aus, dass sie übersichtlich gestaltet ist, alle klausurrelevanten Normen und Klausurschwerpunkte enthalten sind und die entsprechende Argumentation kurz und knapp niedergeschrieben ist. Mit einer guten Gliederung kann die Reinschrift der Klausur zügig erfolgen: Der Bearbeiter formuliert die Stichpunkte der Gliederung nunmehr lediglich aus und sollte in der Regel aufgrund dessen in der Lage sein, die Lösung flüssig „herunterzuschreiben“ ohne erneut im Sachverhalt oder im Gesetz blättern zu müssen. Im Grunde wird bei der Reinschrift nur noch ausformuliert, was man sich vorab gedanklich erarbeitet und in der Gliederung festgehalten hat.

Jura Indivuell-Tipp: Das Anfertigen einer guten Gliederung ist in der Praxis nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Allerdings ist es auch eine reine Übungssache: Man kann sich das Anfertigen einer guten Gliederung antrainieren, indem man es immer und immer wieder übt. Und dies wird sich auszahlen: Eine gute Gliederung führt in der Regel zu einer guten Klaususrlösung.

Wichtig beim Erstellen einer Gliederung ist grundsätzlich knapp und präzise zu formulieren. Ganze Sätze werden erst in der Reinschrift erforderlich. Juristisch richtig ist dabei folgende Unterteilung der einzelnen Gliederungspunkte: A., I., 1., a., aa., (1), (a), (aa), II., …, B. … usw.

Die naturwissenschaftliche Gliederungsweise – also 1., 1.1., 1.1.1, 1.1.2. – ist für Juristen unüblich und zu vermeiden.

Außerdem sollte jeder Gliederungspunkt mit einer knappen Überschrift (z.B. „Zulässigkeit“, „Begründetheit“, „Anspruchs aus § XY“ oder „Vertragliche Ansprüche“ etc.) versehen werden. Diese Überschriften können dann auch mit in die Reinschrift übertragen werden. Dadurch gewinnt auch diese an Übersichtlichkeit.

B. Zeitmanagement

Viele Studenten und Referendare stellen sich die Frage, wie viel Zeit man für die Vorarbeit einplanen kann und wann spätestens mit der Reinschrift begonnen werden sollte. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es verschiedene Klausurtypen gibt und die Zeiteinteilung dementsprechen angepasst werden muss.

Grob lassen sich jedoch zwei Klausurtypen unterscheiden:

I. Umfangreiche Klausuren

Zum einen gibt es umfangreiche Klausuren, die sehr lang sind und viele Standardproblem aufweisen. Diese sind in der Regel darauf angelegt, dass die Prüflinge die aufgeworfenen Probleme relativ rasch abarbeiten, um überhaupt in der Prüfungszeit fertig zu werden. In solchen Klausuren sollte also relativ frühzeitig mit dem Schreiben angefangen werden, damit zum Ende der Bearbeitungszeit auch alle Prüfungspunkte sauber abgearbeitet sind.

Jura Individuell-Tipp: Leider sieht nicht jede Prüfungsordnung vor, dass auch das Konzeptpapier (sprich die Gliederung und eventuelle Skizzen) mit abgegeben werden darf. Es ist also darauf zu achten und hinzuarbeiten, dass die Klausurlösung vollständig in der Reinschrift vorliegt. Nur das wird im Endeffekt gewertet. Hat man zwar die komplette Lösung richtig durchgegliedert, bringt aber aufgrund Zeitmangels nur einen Teil davon in Reinschrift, so wird bei der Benotung nur die Reinschrift bewertet. Es empfiehlt sich deshalb zwar sorgfältig zu gliedern, gleichzeitig aber darauf zu achten, dass genügend Zeit bleibt, auch die komplette Gliederung in die Reinschrift zu übertragen.

II. Komplexe Klausuren

Zum Anderen gibt es komplexe Klausurtypen, die logisches und strukuriertes Denken erfordern. Diese Klausuren weisen in der Regel wenige, aber dabei schwierigere und tiefer gehende Probleme auf. Hier gilt es, mehr Zeit in die gedankliche Vorarbeit zu investieren und erst wenn das komplette Gerüst der Lösung steht, mit der Reinschrift zu beginnen. Wer hier zu früh mit dem Schreiben beginnt, läuft in die Gefahr den Faden zu verlieren, sich zu verzetteln und wird im schlimmsten Fall keine wirklich zufriedenstellende Lösung zu Papier bringen.

Grob kann man sich allerdings für die fünfstündigen Examensklausuren an folgendem Zeitschema orientieren: Man sollte sich mindestens 1 ½ Stunden für das Lesen des Sachverhalts, der Analyse und die Gliederung Zeit nehmen, bei kompexeren Klausurtypen sollten dafür maximal 2 ½ Stunden gerechnet werden. Dann spätestens sollte mit der Reinschrift begonnen werden. Auch wenn es einfach klingt, die Gliederung lediglich ausformulieren zu müssen, so gestaltet sich dies in der Praxis oft schwieriger als gedacht.

Jura Individuell-Tipp: Das Klausurenschreiben ist reine Übungssache, je mehr Übungsklausuren geschrieben werden, desto leichter geht einem das Formulieren von der Hand. Es sollte also gerade im Rahmen der Examensvorbereitung über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig in allen Rechtsgebieten Klausuren zur Übung geschrieben werden. Hierzu bieten die Repetitorien oder die Universitäten spezielle Klausurenkurse an, deren Besuch sich lohnt.

C. Äußere Form und richtige Schwerpunktsetzung

Last but not least sind darüber hinaus noch einige Formalia zu beachten.

I. Die äußere Form der Klausur

Wichtig ist natürlich auch die äußere Form der abgegebenen Klausur. Um bei dem Korrektor einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen, sollte unbedingt auf folgenden Punkte geachtet werden:

1. Ordentliches Schriftbild

Man sollte sich stets um ein ordentliches und vor allem lesbares Schriftbild bemühen. Dies ist gerade auf den ersten Seiten der Reinschrift besonders wichtig. Hier liest sich der Korrektor nämlich in die jeweilige Handschrift ein. Erfahrungsgemäß verschlechtert sich bei dem meisten Prüflingen die Schrift im Laufe der Klausurbearbeitung aus Zeit- und Ermüdungsgründen immer mehr und es fällt dem Korrektor so leichter, auch auf den letzten Seiten das Geschriebene zu entziffern.

2. Sprache

Ein sprachlich guter Stil zeichnet ebenfalls eine gute Klausur aus. Das Verwenden von Fachbegriffen und typischen juristischen Formulierungen (z.B. „Zu prüfen ist…“, „Fraglich ist…“, „Dies ist vorliegend strittig. Die herrschende Meinung besagt …, nach anderer Ansicht jedoch…“) ist dabei neben den allgmeinen Regeln der deutschen Rechtschreibung unerlässlich. Besonders wichtig ist dabei, den Gutachten-, bzw. den Urteilsstil konsequent einzuhalten! Generell sollten keine langen Schachtelsätze gebildet werden. Besser ist es in kurzen, einfachen Sätzen zu formulieren.

3. Struktur

Die Lösung sollte gut strukturiert sein, was heisst: Schwerpunkte richtig setzen und übersichtlich arbeiten.

a. Schwerpunktsetzung

Inhaltlich ist das A und O einer guten bis sehr guten Klausur die Kunst, die Schwerpunkte richtig zu setzen. Als Bearbeiter sollte man sich darüber im Klaren sein, dass jeder Klausursteller ein paar größere Probleme in den Sachverhalt eingarbeitet hat. Diese gilt es zu erkennen und groß und breit in die Lösung einzuarbeiten. Das bedeutet, dass an diesen Stellen tiefergehend gearbeitet werden muss, Meinungsstreitigkeiten herausgearbeitet und aussagekräftige Argumente gefunden werden müssen. Für die restliche Bearbeitung gilt es eher knapp zu arbeiten und dabei sauber und präzise alle erforderlichen Punkte abzuarbeiten.

Jura Individuell-Tipp: Detailwissen ist daher nur bei den Schwerpunkten in seiner vollen Breite gefordert. Unproblematisches gilt es zwar darzustellen, dies sollte jedoch kurz und knapp gehalten werden. Eine gute Arbeit zeichnet folglich nicht durch reine Wissensabladung ab. Die Kunst des juristischen Arbeitens ist, an den richtigen Stellen, also an den Knackpunkten der Klausur, das angeeignete Wissen ausreichend zu Papier zu bringen.

b. Übersichtlichkeit

Es sollte z.B. wie bereits angesprochen jeder Gliederungspunkt mit einer Überschrift versehen werden. Zudem empfiehlt es sich Obersätze zu bilden. In Gutachterklausuren können diese beispielsweise wie folgt lauten: „A könnte gegen B eine Anspruch auf Herausgabe von XY aus § 985 BGB haben“ oder „A könne gegen B eine Anpruch auf Zahlung der Kaufpreises aus § 433 II BGB haben“. In den Urteilsklausuren der Assessorklausuren ist wegen des einzuhaltenden Urteilsstils ohnehin ein das Ergebnis zusammenfassender Obersatz zu bilden, z.B. „Es bestehen vorliegend keine Ansprüche auf Schadensersatz“. Außderdem sollte die Klausur insgesamt durch Bilden von Absätzen übersichtlich gestaltet werden.

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D. Nachbereitung

Übungsklausuren machen nur Sinn, wenn sämtliche Klausuren auch nachbearbeitet werden. Sofern angeboten, empfiehlt es sich an einer mündlichen Besprechung der Klausuren teilzunehmen. Dies hat den Vorteil, dass Verständnis- oder Aufbauprobleme mit Kommilitonen und Dozenten besprochen werden können. In der häuslichen Nacharbeit sollten die Anmerkungen des Korrektors gelesen und auch zu Herzen genommen werden. Die Musterlösung ist durchzuarbeiten und zum Verständnis der Korrekturanmerkungen heranzuziehen. Auch wenn es zeitaufwenig ist und deshalb leider in der Praxis oft stiefmütterlich behandelt wird, so sollte im Rahmen der Examensvorbereitung auch zur Nacharbeit genügend Zeit eingeplant werden: Eine Kombination aus Klausur schreiben und Nacharbeit erzielt den größten Lerneffekt!

Jura Individuell-Tipp: Von anfänglichen Misserfolgen sollte man sich nicht geschlagen geben. Auch wenn die Ergebnisse mal nicht so wie erwartet ausfallen, sollte man nicht aufgeben. Mit der Zeit werden sich die Ergebnisse konstant verbessern, denn auch für Juristen gilt: Übung macht den Meister.

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