Zwischenprüfung meistern

Aufstellung eines Lernplan; Problematiken der Zwischenprüfungsklausuren Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht; Hilfe bei der Erstellung durch Dritte

Datum
Rechtsgebiet Juristische Ausbildung
Ø Lesezeit 18 Minuten
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Die Zwischenprüfung wird ab dem ersten Semester durch Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende der höheren Semester thematisiert. Oft wird den Studierenden der unteren Semester regelrecht Angst vor diesen vier Prüfungen und deren Inhalt gemacht. Dass diese Klausuren ein gewisses Niveau aufweisen, sei unbestritten. Doch sind sie bei einer konstanten und konsequenten Vorbereitung gut zu meistern.

Daher soll dieser Artikel eine Hilfestellung geben, wie man sich bestmöglich auf die vier Zwischenprüfungsklausuren vorbereitet.

Lesen Sie zum Thema Lernplan auch: „Lernplan Jura – Das erstes Semester“ und „Lernplan Jura – Examensvorbereitung

I. Wie gestalte ich eine optimale Vorbereitung?

Eine optimale Vorbereitung auf Klausuren kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Dabei kommt es auch darauf an, welcher Lerntyp man ist und ob der Studierende Höchstleistungen erbringen will oder mit einer bestanden Klausur zufrieden ist.

Aber als motivierter Studierender sollte man gerade in den ersten Semestern nicht lediglich so lernen, dass es gerade so zum Bestehen reicht. Vielmehr sollte man sich intensiv mit den Problematiken auseinandersetzen und sie verinnerlichen.

Das Jura-Studium baut auf den Grundlagen der ersten Semester auf. Gerade am Anfang des Studiums werden die ganzen Techniken vermittelt, die zum erfolgreichen Abschluss einer Klausur Grundvoraussetzung sind. Auch ist es sehr unwahrscheinlich, dass mit einer minimalen Vorbereitung eine Klausur bestanden wird. Denn selbst bei vielen Studierenden, die sich sehr gut auf die Klausur vorbereitet haben, kommt es oftmals zum Nichtbestehen der Klausur.

Begrenzte Wiederholungsmöglichkeiten bei der Zwischenprüfung

Daher sollte man bereits mit Beginn des Studiums mit einer ordentlichen Lernarbeit beginnen. Denn was viele nicht wissen, die jeweilige Zwischenprüfungsklausur darf je nach Uni maximal ein oder zwei Mal wiederholt werden. Fällt man daher das zweite beziehungsweise das dritte Mal durch eine Zwischenprüfung, so führt dies zur Zwangsexmatrikulation.

Erstellen eines Lernplans

Vielen stellen sich nun die Frage: Wie bereite ich mich gut auf die Zwischenprüfungsklausuren vor, um diese beim ersten Versuch bestehen zu können? Aufgrund der Fülle des Stoffes, die jedes Rechtsgebiet mit sich bringt, ist eine Planung des Lernens sehr wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr in Zeitnot zu geraten und im schlimmsten Fall noch einen Crashkurs besuchen zu müssen. Dort werden dann alle klausurrelevanten Themen innerhalb kürzester Zeit vermittelt. Jeder Studierende sollte sich daher am Besten einen Lernplan erstellen beziehungsweise erstellen lassen.(Näheres zur Aufstellung eines Lernplanes sowie zur richtigen Anwendung unter Punkt II.)

Besuch der universitären Veranstaltungen

Weiterhin ist es gerade in den Anfangssemestern sehr wichtig die Vorlesungen, Propädeutischen Übungen, Seminare und Tutorien zu besuchen, um eine optimale Vorbereitung zu bekommen. Zwar ist das alleinige Eigenstudium sehr wichtig. Aber gerade die Anwendung des Rechts in Fällen und Klausuren kann man am besten verstehen, wenn man diese von einer dritten Person erläutert bekommt und gegebenenfalls Fragen stellen kann. Wenn man die juristischen Sachverhalte der einzelnen Veranstaltungen immer vorbereitet, kann man in der Propädeutischen Übung oder dem Tutorium auch gut sehen, ob man den Fall beziehungsweise die Klausur richtig gelöst hat und somit die Problematik verstanden hat. Man erhält so ein sehr gutes Feedback, welchen Wissen- und Kenntnisstand man selber bereits hat.

Lerngruppe

Außerdem empfiehlt es sich neben dem Eigenstudium auf Basis eines Lernplans und dem Besuch der Veranstaltungen eine Lerngruppe mit anderen Studierenden zu gründen. In dieser Lerngruppe trifft man sich einmal die Woche und bespricht verschiedene juristische Problematiken. Da die Lerngruppe von der Mitarbeit der Teilnehmenden lebt und sich keiner blamieren will, schafft man durch die Lerngruppe eine zusätzliche Motivation, um sich gut vorzubereiten.

II. Wie erstelle ich einen Lernplan für die Zwischenprüfungsklausuren?

Bei der Aufstellung eines Lernplans sind drei Sachen zu beachten. Zuerst muss man herausbekommen, welche Zwischenprüfungen zu schreiben sind. Dann ist zu klären, welche Rechtsgebiete jeweils klausurrelevant sind für die entsprechende Zwischenprüfung. Und schließlich gilt es in Erfahrung zu bringen, wann die Zwischenprüfungen geschrieben werden. Wenn diese Punkte geklärt sind, kann man beginnen einen Lernplan aufzustellen.

1. Was für Zwischenprüfungsklausuren muss ich schreiben?

Die Zwischenprüfungen sind die wichtigste Hürde, die im Grundstudium genommen werden muss. Diese Klausuren sind Grundvoraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zum universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung, ferner auch für die Zulassung zu den Fortgeschrittenen Übungen. Deshalb muss auf diese Klausuren ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Die Zwischenprüfungsklausuren werden jeweils in den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie im Grundlagenfach geschrieben. Dabei ist das Grundlagenfach, welches meist in den Fächern Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie oder der Wirtschaftswissenschaften abgelegt werden kann, meist am Ende des ersten Semesters zu schreiben. Die Zwischenprüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden hingegen am Ende des zweiten Semesters geschrieben.

2. Welche Themengebiete kommen dran?

Wie gerade beschrieben, werden die Zwischenprüfungen im Strafrecht, Zivilrecht, Öffentlichen Recht und dem Grundlagenfach geschrieben.  Der Stoff für die Zwischenprüfungen der großen drei Rechtsgebiete ergibt sich aus den jeweiligen Fächern der ersten beiden Semester. Für die Zwischenprüfungsklausuren ergeben sich daher die folgenden prüfungsrelevanten Themengebiete:

a) Strafrechtszwischenprüfungsklausur

In der Strafrechtszwischenprüfungsklausur sind Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte prüfungsrelevant.

Es ergeben sich hierbei für den Allgemeinen Teil folgende klausurrelevante Themen:
Für die Straftaten gegen die Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte ergeben sich weiterhin folgende klausurrelevante Themen:
  • Tötungstatbestände: Totschlag, Mord, Tötung auf Verlangen, Fahrlässige Tötung (Bsp.: Die sogenannte Rechtsfolgenlösung des BGH beim „atypischen Mord“; Gekreuzte Mordmerkmale)
  • Aussetzung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt, Probleme der Heilbehandlung, Beteiligung an einer Schlägerei  (Bsp.: Die Lärmkanone von Hoffenheim)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Die Bedrohung
  • Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Geiselnahme
  • Straftaten gegen die Ehre: Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung
  • Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich und der privaten Geheimsphäre: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen und Abfangen von Daten, Verletzung und Verwertung fremder Privatgeheimnisse
  • Hausfriedensbruch
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt und öffentliche Ordnung: Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei, Siegelbruch, Verstrickungsbruch, Verwahrungsbruch
  • Straftaten gegen die Rechtspflege: Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, Strafvereitelung, Falschheit der Aussage, Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Fahrlässiger Meineid, Falsche Versicherung an Eides statt
  • Urkundenstraftaten: Fälschung von Urkunden, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenunterdrückung, Falschbeurkundung
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Brandstiftung
  • Straßenverkehrgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Straftaten im Amt: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Rechtsbeugung

b) Zivilrechtszwischenprüfungsklausur

In der Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht sind der Allgemeine Teil des BGB, der Allgemeine sowie Besondere Teil des Schuldrechts sowie der Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB aus dem Sachenrecht prüfungsrelevant.

Aus dem Allgemeinen Teil des BGB ergeben sich daher folgende klausurrelevanten Themengebiete:
Aus dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts ergeben sich die folgenden klausurrelevanten Themengebiete:
Folgende klausurrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts:
Aus dem Sachenrecht ergeben sich die folgenden klausurrelevanten Themengebiete:

c) Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht

In der Zwischenprüfungsklausur im öffentlichen Recht sind die Grundrechte sowie das Staatsorganisationsrecht und das Verfassungsprozessrecht prüfungsrelevant.

Aus den Grundrechten ergeben sich folgende klausurrelevanten Themengebiete:
Aus dem Staatsorganisationsrecht ergeben sich folgende klausurrelevanten Themengebiete:
  •  Die Strukturprinzipen der Verfassung
  • Staatzielbestimmungen
  • Parteien
  • Bundestag (Bsp.: Wahlgrundsätze)
  • Bundesrat
  • gemeinsamer Ausschuss
  • Bundespräsident
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebungsverfahren
  • Die Ausführung der Bundesgesetze
  • Die Rechtsprechung
  • Finanzwesen
  • völkerrechtliche Vertretung des Bundes
  • Verwirklichung der Europäischen Union
Daneben ergeben sich aus dem Verfassungsprozessrecht folgende klausurrelevant Themengebiete:

3. Der Lernplan

Ein Lernplan sollte bereits zu Beginn des ersten Semesters aufgestellt werden. So kann über die zwei Semester bis zur eigentlichen Klausur ein gleichmäßiges und konstantes Lernen der einzelnen Problematiken vorgenommen werden. Dies ist sehr wichtig. Denn wer zu spät anfängt, wird es nicht schaffen den Stoff ordentlich zu beherrschen. Gegebenenfalls muss man dann vor den Zwischenprüfungen Crashkurse besuchen, um die Klausur absolvieren zu können.

Wenn man die Themen hat und auch weiß, wie lange man mit der Bearbeitung eines Themas beschäftigt ist, kann man mit der Erstellung des Lernplanes beginnen.

Wieviel Zeit steht mir zur Verfügung?

Als Erstes muss man berechnen, wieviel Zeit man zur Vorbereitung auf die Klausur hat. Folglich muss man herausbekommen, wann die Klausuren ungefähr stattfinden werden. Meist ist im ersten Semester noch nicht genau klar, wann am Ende des zweiten Semesters die Zwischenprüfungsklausuren geschrieben werden, aber auf Grundlage der Klausurtermine des vorhergehenden Jahrganges wird eine ungefähre Einschätzung möglich sein.

Dann nimmt man sich einen Kalender und berechnet die Wochen. Da das erste Semester an den meisten Universitäten im Wintersemester beginnt, sollte man sich die Weihnachtszeit (20.12.-06.01.) und die Osterzeit freihalten und diese zur Entspannung und Erholung nutzen. Diese Zeit würde man wohl sowieso kaum zum Lernen nutzen, da jeder weiß, wie stressig die Weihnachts- und die Osterzeit ist. Daher braucht man sich hier nicht unnötig unter Druck setzen.

Weiterhin muss man sich auch die gesamte vorlesungsfreie Zeit nach dem ersten Semester freihalten. Denn in dieser Zeit ist die erste Hausarbeit anzufertigen, für welche man circa 3 bis 5 Wochen einplanen muss. Die verbleibenden Wochen der vorlesungsfreien Zeit sollte man dann zur Erholung nutzen. Die 2,5 Wochen Weihnachtsurlaub, eine Woche Osterurlaub sowie die vorlesungsfreie Zeit rechnet man also aus den verbleibenden Wochen bis zur Klausur heraus.

Wochenplanung

Dann nimmt man sich seinen wöchentlichen Stundenplan und den Vorlesungsplan der vier Vorlesungen des ersten Semesters. Dabei sollte man den Stoff des ersten Semesters so einplanen, dass man diesen vollständig bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters absolviert hat. Die Planung für den Stoff des zweiten Semesters nimmt man zu Beginn des zweiten Semesters vor.

Zuallererst schaut man, an welchen Tagen man viele Vorlesungen, Propädeutische Übungen und Tutorien hat, welche Tage weniger umfangreich sind und welche Tage man frei hat. Die Tage mit vielen Veranstaltungen (4-6 Veranstaltungen) fallen für den Lernplan schon mal raus. An den Tagen, an denen weniger Veranstaltungen (1-3 Veranstaltungen) sind, sollte man sich soviel Zeit für den Lernplan nehmen, wie man sich selber zutraut. Die freien Tage sollte man zum intensiven Lernen nutzen.

Begrenzte Aufnahmefähigkeit

Dabei ist wichtig, dass man an den freien Tagen maximal 8 h in den Lernplan einbaut. Denn irgendwann ist die Aufnahmekraft des Menschen erschöpft. 8 h sind daher das Maximale, was man an Lernzeit pro Tag aufwenden sollte. Auch sollte man den Samstag zum Lernen nutzen, aber 1-2 Samstage im Monat sollte man sich freihalten, um auch mal noch Hause fahren zu können oder einfach zu entspannen und sich zu erholen. Den Sonntag sollte man sich immer als Ruhetag freihalten, weil wer 7 Tage die Woche nur lernt, wird sehr schnell ausgelaugt sein, wenn nicht sogar krank (Burnout) werden. Wichtig ist, sich nicht zu isolieren und nur zu lernen. Das Studium soll die schönste Zeit des Lebens werden und daher sollte man sich viele Freiräume schaffen, viele Leute treffen, Feiern gehen und das  Leben genießen.

Hat man nun die Tage, in denen man Zeit zum Lernen hat, herausbekommen, nimmt man sich die Lernunterlagen (Lehr- und Fallbücher) und macht einen Plan, wann man am Besten welches Thema behandelt. Wichtig ist dabei, dass man nicht blockweise lernt, also eine Woche Strafrecht, eine Woche Zivilrecht und so weiter, sondern dass man alle vier Rechtsgebiete in einer Woche abhandelt. Man sollte sich auch den Vorlesungsplan der einzelnen Vorlesungen zur Hand nehmen, damit man immer mit der Vorlesung lernt. Dabei sollte man möglichst nicht zu weit hinter der Vorlesung herhinken, aber auch nicht zu weit voraus sein. Wenn man nämlich zu weit hinterherhinkt, besteht die Gefahr, nicht alle Themengebiete rechtzeitig bis zur Klausur lernen zu können. Und wenn man zu weit voraus ist, besteht die Möglichkeit, dass man einige Sachgebiete nicht richtig versteht. Denn in den ersten Semestern fehlt noch das Gesamtverständnis für die juristische Materie.

Bei der Aufstellung des Lernplans ist es auch immer wichtig, dass man sich nicht überschätzt und sich auch nicht zu viel zumutet. Weiterhin sollte man auch darauf achten, wirklich genügend Pausen einzulegen. Nur so bekommt man den Kopf frei, sodass er wieder aufnahmefähig ist.

III. Hilfe bei Problemen mit dem Lernplan

Viele Studierende stellt die Aufstellung und Einhaltung des Lernplans sowie die zeitliche Planung vor ein riesiges Problem.

Als Studierender der ersten Semester ist man noch einen geregelten Ablauf aus der Schulzeit gewöhnt. Kaum hat man sich an der Uni eingeschrieben, stehen so viele Probleme an. Man braucht eine Wohnung, ggf. müssen finanzielle Mittel beantragt werden und dann geht schon der ganz normale Wahnsinn des Studiums los. Meist ist man allein in einer neuen Stadt, muss sich an der Universität zurechtfinden, sich in den Vorlesungen und Übungen einschreiben und hat noch einen vollen Stundenplan zu absolvieren. Viele Studierende überfordert es daher obendrein einen solchen Lernplan aufzustellen und das Lernen zu organisieren.

Motivation

Andere stellen einen Lernplan auf, aber dann fehlt es ihnen an der Motivation, diesen in die Tat umzusetzen. Denn die Zwischenprüfungsklausuren erscheinen weit weg. Aber die meisten unterschätzen die Fülle an Stoff, die verinnerlicht werden muss und prüfungsrelevant ist.

Eine weitere Gruppe stellt zwar einen Lernplan auf und hält sich auch daran. Sie schätzt aber ihre eigene Aufnahmefähigkeit falsch ein und plant für manche Themengebiete zu wenig Zeit ein. Auch dies kann schwere Folgen für die Klausur haben.

Hilfe eine Repetitors

Um die aufgezeigten Probleme zu vermeiden, kann ein Repetitor helfen. Der Repetitor stellt individuell für den einzelnen Studierenden einen Lernplan auf. Dabei werden die persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen berücksichtigt. Auch kann man nach dem Aufstellen des Lernplanes mit dem Repetitor alle 2-4 Wochen Termine vereinbaren, bei welchen die im vorigen Zeitraum gelernten Problematiken durchgesprochen werden. Anhand von Fällen können zudem die Anwendung und das Verständnis geprüft werden. Dies hat den Vorteil, dass man beim Lernen motiviert ist. Denn niemand will sich unvorbereitet vor dem Repetitor blamieren. Des weiteren bekommt man ein Feedback, welchen Wissenstand man hat. Und durch die regelmäßige Kontrolle kann es auch nicht passieren, dass die Zeiteinteilung bis zur Klausur falsch eingeschätzt wird. Denn der Repetitor gestaltet den Lernplan so, dass der Einzelne ihn auch bewältigen kann.

IV. Ist ein Repetitorium schon zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren nötig?

Die Studierenden der unteren Semester hören von den höheren Semester, dass diese ein Repetitorium zur Vorbereitung auf das Examen nutzen. Viele fragen sich aufgrund von Prüfungsangst und schlechter Selbsteinschätzung des Kenntnis- und Wissensstands, ob dies auch für die niedrigeren Semester möglich ist.

Viele Repetitorien bieten aufgrund der großen Nachfrage auch schon für die ersten Semester Repetitorien an. Dabei können verschiedene Arten von Repetitorien besucht werden. Zum Einen die langfristigen Repetitorien, die einen Lernplan aufstellen und den Einzelnen bis zur Klausur begleiten. Dann gibt es aber noch die Repetitorien in Form von Crashkursen, die den Studierenden vor der Klausur mit mehreren kompakten Veranstaltungen vorbereiten.

Welches Repetitorium eignet sich am besten?

Die erste der Vorbereitungsmöglichkeiten ist die Bessere. Denn dabei wird konstant Baustein auf Baustein an Wissen aufgebaut und ohne großen Stress eine gute Grundlage zur Absolvierung der einzelnen Zwischenprüfungsklausuren gegeben. Die Crashkurse sollten wirklich nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden. Besser ist wirklich eine ausdauernde Vorbereitungsphase.

Näheres zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren mit einem Repetitor siehe: „Zwischenprüfung Zivilrecht„; „Zwischenprüfung Öffentliches Recht„; „Zwischenprüfung Strafrecht

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V. Anmerkungen

siehe auch: Der Lernplan-Baukasten für die Examensvorbereitung

Jura Individuell informiert Sie über das juristische Studium vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Lesen Sie daher unsere nützlichen Artikel zur Motivation im Studium, über die Organisation und Struktur im Jura-Studium, über die Überwindung von Prüfungsangst, warum man sich für ein Jura Studium entscheiden sollte und was man gegen Lernprobleme machen kann. Außerdem beschäftigen sich unsere Artikel mit den Themen  des richtigen Lernens im Studium, dem Schutz gegen Überarbeitung  (Burnout) und wie man sich verhalten sollte, wenn man durch eine Prüfung durchgefallen ist. Weiterhin geben wir nützliche Tipps zur Anfertigung einer Klausur oder Hausarbeit sowie Vorbereitungshilfestellungen für die mündliche Prüfung.

Hilfestellungen

Des weiteren erhalten Sie Hilfestellungen bei der Ausarbeitung eines Lernplans sowie der Vorbereitung und Anfertigung der Abschluss-, Schein-, Zwischenprüfungsklausuren (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) und des  Staatexamen (Ablauf, mündliche Prüfung, Die Klausuren, Die Vorbereitung, Examen im Zivilrecht, Examensplan).

Wir informieren Sie ebenfalls über Crashkurse zur Vorbereitung auf Klausuren und das Referendariat (Der erste Tag, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz).

Nützliches Hintergrundwissen

Erfahren Sie mehr über die Tradition der Repetitorien, die Geschichte der modernen Universität, das Beamtentum, die Notwendigkeit der Repetitorien bei der Klausur- und Examensvorbereitung, die verschiedenen Formen von Repetitorien, den Ablauf des Individualunterrichtes sowie den Nutzen von ergänzenden juristischen Privatunterricht.

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