Zivilrechtlicher Aktenvortrag

Übersicht: Vorbereitung bis zur Präsentation, über den Aufbau und Inhalt des zivilrechtlichen Aktenvortrags im 2. Examen: Einleitung, Schilderung, Würdigung

Datum
Rechtsgebiet Examen
Ø Lesezeit 10 Minuten
Foto: Nirat.pix/Shutterstock.com

Der Aktenvortrag ist im 2. Staatsexamen besonders unbeliebt. Man hat die schriftlichen Klausuren bereits hinter sich gebracht und ist in der Regel nur wenig motiviert, sich intensiv auf diese völlig neue Aufgabenart vorzubereiten. Dennoch lohnt es sich hier Zeit zu investieren. Denn man kann zum einen die bereits erzielte schriftliche Note noch erheblich verbessern und zum anderen Vieles vom bereits für die Klausuren Erlernten zu Nutze machen. Aber vor allem hinterlässt ein gelungener Aktenvortrag einen positiven ersten Eindruck bei den überwiegend noch unbekannten Prüfern und kann so der Auftakt für eine erfolgreiche mündliche Prüfung sein.

Die Vorbereitung

In einigen Bundesländern wird ein (teilweise obligatorischer) Aktenvortragslehrgang im Anschluss an die oder begleitend zur Wahlstation angeboten. Auch wenn die Qualität dieser Lehrgänge, wie auch bei den Arbeitsgemeinschaften, stark vom Unterrichtsleiter abhängt, sollte der Lehrgang unbedingt besucht und regelmäßig vor- und nachbereitet werden. Denn hier bietet sich eine gute Gelegenheit die Vorträge unter examensähnlichen Bedingungen vorbereiten und halten zu können und im Anschluss ehrliches Feedback von zumeist fremden Personen zu bekommen. So kann man bereits eine erste Einschätzung von noch vorhandenen Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vortragsweise erhalten. Zudem werden häufig Tipps zu relevanter Rechtsprechung und möglichen Themen gegeben.

Weiterhin sollten Vorträge mit einem Lernpartner bzw. in einer kleineren Gruppe geübt werden. Hier kann die Ausarbeitung des Falls in der knappen vorgegebenen Zeit sowie die möglichst freie und souveräne Präsentation der Lösung weiter perfektioniert werden.

Auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes NRW steht ein umfangreiches Archiv an Aktenvorträgen zur Verfügung, die sich gut zur Übung bzw. auch zum Selbststudium eignen. Diese sind unter

https://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/kurzvortraege/zivilrecht/index.php zu finden.

Wem genügend Zeit bleibt, der kann sich mit weiterführender Literatur beschäftigen. Hilfreich könnten z.B. „Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ von Holger Jäckel oder „Sicher durch das 2. Staatsexamen“ von Elzer/Lemmel/Schiller/Westphal/Zivier sein.

Letztlich bietet es sich an, sich darüber zu informieren, welche Themen derzeit „heiß“ sind bzw. was in den letzten Examenskampagnen lief. Denn häufig tauchen besonders beliebte Themenkomplexe oder Aufgabenstellungen auch in aufeinanderfolgenden Kampagnen immer wieder auf.

Die Bearbeitung der Akte

Lesen des Bearbeitervermerks

Zunächst sollte – wie gewohnt – der Bearbeitervermerk gelesen werden. Hierbei sollte genau darauf geachtet werden, ob es etwaige Besonderheiten zum „Standard-Bearbeitervermerk“ gibt; so könnte beispielsweise die Ausformulierung der Anträge erlassen sein oder es werden Zusatzfragen gestellt.

Erfassen des Sachverhalts

Im Anschluss daran wird mit der Lektüre des Sachverhalts begonnen. Dieser sollte mindestens zweimal gelesen werden, um nichts Wichtiges zu übersehen. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Vorlieben. Man kann direkt damit beginnen den Sachverhalt in stichpunktartigen Notizen zusammenzufassen. Manche Bearbeiter bevorzugen es allerdings zuerst mit der Lösungsskizze für die rechtliche Würdigung anzufangen, um die Kernaufgabe schon erledigt zu haben. Hier sollte ausprobiert werden, mit welcher Bearbeitungsweise man am besten zu Recht kommt. Diese sollte dann aber auch konsequent beibehalten werden. Keinesfalls sollte man im Examen plötzlich von der gewohnten und erprobten Arbeitsweise abweichen. Die Gefahr sich zu verzetteln ist einfach zu groß, insbesondere weil die Zeit knapp bemessen ist.

Anfertigung der Lösungsskizze

Hat man sich für das erstgenannte Vorgehen entschieden, sollte nun die Lösungsskizze für die rechtliche Würdigung angefertigt werden. Hierbei stehen dem Bearbeiter die zugelassenen Kommentare als Hilfsmittel zur Verfügung. Obwohl der Einsatz verlockend ist, sollte auf eine allzu lange Recherche im Kommentar verzichtet werden. Diese kostet wertvolle Zeit. In der Regel können die in der Akte enthaltenen rechtlichen Probleme auch ohne Zuhilfenahme des Kommentars gelöst werden, oder es muss nur an ein oder zwei relevanten Punkten der Falllösung etwas nachgeschlagen werden.

Zeiteinteilung & Gestaltung der Notizen

Für die Zeiteinteilung sowie die Gestaltung der Notizen gibt es natürlich keine zwingenden Vorgaben. Hier hat jeder seine persönlichen Vorlieben. Allerdings kann man sich grob an folgender Zeiteinteilung orientieren:

1/4: Erfassen und Notieren des Sachverhalts

2/4: Ausarbeitung der Lösungsskizze für die rechtliche Würdigung

1/4: „Reservezeit“, abschließende Kontrolle der Lösung und der Notizen

Hinsichtlich der Gestaltung der Notizen ist besonders auf Übersichtlichkeit zu achten. Dies kann das Halten des Vortrags erheblich erleichtern. Die jeweiligen Stichpunkte sollten möglichst knapp gehalten werden. Lediglich die abschließenden Anträge sollten ausformuliert werden, da diese am Ende detailliert vorzutragen sind. Beim Aufschreiben sollte zudem  immer etwas Platz gelassen werden, damit notfalls noch etwas ergänzt werden kann. Wichtige Stellen können mit Textmarkern hervorgehoben werden, um eine sinnvolle Schwerpunktsetzung zu gewährleisten. Beabsichtigt man bestimmte Stellen aus der Akte selbst zu zitieren, wie z.B. längere Anträge oder relevante Klauseln in einem Vertrag, sollten diese deutlich mit Textmarkern oder Post-Its markiert werden, damit sie schnell wiederzufinden sind.

Der Vortrag

Vorweg: Dresscode, Sprechweise und Zeiteinteilung

Ein gepflegtes Äußeres verstärkt den positiven Eindruck der Prüfer, zudem zeigt die Wahl eines passenden, serösen Kostüms/Anzugs, dass der Prüfling die Sache ernst nimmt. Die Prüfungskommission sollte beim Eintritt in den Raum freundlich, aber sachlich, begrüßt werden. Dann ist es an der Zeit den vorgegebenen Platz einzunehmen. Dort können die Gesetzestexte, das Aktenstück und die angefertigten Notizen erst einmal sortiert werden. Meistens steht auch eine Karaffe Wasser bereit. Man sollte sich auf jeden Fall ein Glas Wasser einschenken, falls man während des Vortrags einen Schluck trinken möchte. Viele Vortragende legen sich auch gerne eine Digitaluhr oder ähnliches an den Platz, um die vorgegebene Zeit nicht zu überschreiten. Denn die Einhaltung der Vortragszeit ist von herausragender Bedeutung! Zwar sind in diesem Punkt manche Prüfer strenger als andere, aber im schlimmsten Fall gilt jedoch alles, was nach Ablauf der vorgegeben Zeit noch vorgetragen wird, als nicht gesagt oder die Prüfer brechen den Vortrag ab. Am Ende des Vortrags stehen aber die rechtliche Würdigung und der Entscheidungsvorschlag – also die Kernpunkte! Achten Sie daher unbedingt darauf innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu bleiben. Dies sollte immer wieder trainiert werden.

Im Übrigen sollte auf eine freie und verständliche Sprechweise geachtet werden. Freie Rede bedeutet dabei, dass nicht von den angefertigten Notizen abgelesen wird. Der Vortrag wird frei anhand der vorliegenden Stichpunkte entwickelt. Dabei sollten alle Prüfer, nicht nur der Zivilrechtsprüfer, regelmäßig direkt angesprochen und angesehen werden. Verwenden Sie klare und einfache Sätze; Füllwörter und umgangssprachliche Redewendungen sollten vermieden werden. Sprechen Sie bestenfalls ruhig und betont in ausreichender Lautstärke. Etwaige Pausen oder Betonungen sollten dabei nicht künstlich wirken. Unterstützende Gesten sind – wenn überhaupt – nur sehr sparsam einzusetzen. Sofern Sie beabsichtigen eine Passage aus der Akte oder eine Norm zu zitieren, sollte diese bereits aufgeschlagen sein, um hektisches Blättern zu vermeiden.

 Der Aufbau

Der Aufbau des Vortrags untergliedert sich in folgende Punkte:

  • Einleitung
  • Sachverhaltsschilderung
  • Kurzvorschlag
  • Rechtliche Würdigung
  • Abschließender Entscheidungsvorschlag

Es bietet sich an sich für die jeweiligen Gliederungspunkte passende Einleitungs- bzw. Überleitungssätze zu überlegen und diese auswendig zu lernen. Dies trägt zum einen zur Verständlichkeit für die Zuhörer bei und erleichtert auch dem Vortragenden das „Abarbeiten“ der jeweiligen Gliederungspunkte. Der Vortrag könnte beispielsweise mit folgender Begrüßungsformel eingeleitet werden: „Sehr geehrte Prüfungskommission…“

Einleitung (max. 1 Minute)

In der Einleitung sollte zunächst kurz das Mandantenbegehren bzw. die vorhandene prozessuale Konstellation aufgezeigt werden. Zum Teil wird auch der bearbeitende Rechtsanwalt genannt, dies kann aber auch innerhalb der Sachverhaltsschilderung erfolgen.

Ein Einleitungssatz könnte wie folgt lauten: „Ich berichte über einen Rechtsstreit vor dem Langericht W in einer mietrechtlichen Angelegenheit. Mandant ist Herr X, dieser wird auf Räumung und Herausgabe der Wohnung Y in der Z-Straße 1 in Anspruch genommen. Er möchte sich gegen die Klage verteidigen.“

Oder: „Ich berichte über ein Mandatsverhältnis des Rechtsanwalts W aus dem Jahr 2014. Mandant ist Herr X, dieser begehrt Zahlung eines Kaufpreises. Er bittet um die Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Klage.“

Sachverhaltsschilderung (1/3 der restlichen Zeit)

Im Anschluss erfolgt die Schilderung des Sachverhalts. Hierzu kann mit folgendem Satz übergeleitet werden: „Dem Begehren liegt nach der Schilderung des Mandanten und den überreichten Unterlagen folgender Sachverhalt zugrunde:“

Am sinnvollsten ist meines Erachtens eine chronologische Schilderung der Ereignisse aus Sicht des Mandanten. Es kann aber auch der klassische Tatbestandsaufbau, Unstreitiges – Streitiger Vortrag des Mandanten und eventuelle Anträge – Streitiger Vortrag des Gegners und eventuelle Anträge, gewählt werden. Sinnvoll kann dieser Aufbau sein, wenn bereits Klage erhoben wurde oder wenn eine Berufungskonstellation mit bereits ergangenem erstinstanzlichem Urteil vorliegt.

Die Nennung von Daten sowie die Darstellung von Rechtsansichten sollte weitestgehend vermieden werden. Eine Darstellung erfolgt nur, wenn diese für die Entscheidung oder die Verständlichkeit wirklich relevant sind.

Zitate sollten im Rahmen der Sachverhaltsschilderung möglichst nicht erfolgen. D.h. das Vorhandensein einer entscheidenden Klausel sollte zwar bereits erwähnt, diese aber erst im Rahmen der rechtlichen Würdigung genau zitiert werden. Auch längere Anträge sollten nicht wörtlich, sondern nur sinngemäß wiedergegeben werden.

Teilweise enthalten die ausgegebenen Aufgaben zusätzliche konkrete Fragen des Mandanten, diese können sich auch erst aus der Lektüre des Sachverhalts ergeben. Diese sollten am Ende der Sachverhaltsschilderung dargestellt werden, da ihre Beantwortung vom Aufgabensteller in der darauffolgenden rechtlichen Würdigung erwartet wird.

Auch kann hier der bearbeitende Rechtsanwalt und gegebenenfalls der Zeitpunkt der Bearbeitung genannt werden.

Kurzvorschlag

Nun folgt der Kurzvorschlag. Dieser soll den Zuhörern bereits im Vorfeld der rechtlichen Würdigung zeigen in welche Richtung diese gehen wird, darf sie aber keinesfalls vorweg nehmen. Der Vorschlag sollte daher möglichst allgemein gehalten werden. Er darf noch keine konkreten Normen oder Anträge enthalten. Hier ein Beispiel: „Ich schlage vor Einspruch gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts W vom 1.1.2014 zu erheben und Klageabweisung zu beantragen.“

Oder: „Ich schlage vor gegen den X Klage auf Zahlung des Kaufpreises zu erheben“

Rechtliche Würdigung (2/3 der restlichen Zeit)

Zur rechtlichen Würdigung kann mit folgendem Satz übergeleitet werden: „Dieser Vorschlag beruht im Wesentlichen auf folgenden rechtlichen Erwägungen: “ Die rechtliche Würdigung ist das Herzstück des Aktenvortrags, hier sind die meisten Punkte zu erzielen. Sie besteht aus der materiell-rechtlichen Prüfung des Mandantenbegehrens bzw. aus der Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage/des Rechtsbehelfs sowie den entsprechenden Zweckmäßigkeitserwägungen. Inhalt und Aufbau richten sich nach der jeweilige Aufgabenkonstellation. Folgende Konstellationen sind dabei zu unterscheiden:

  • Beratung
  • Klage (aus Sicht des Klägers oder des Beklagten, ggf. in Kombination mit einem zu erhebenden Gegenangriff)
  • Rechtsbehelf / Rechtsmittel (Einspruch gegen VU, Widerspruch bzw. sofortige Beschwerde, Berufung)
  • Sonderfälle (Prozessvergleich, Vorgehen nach einer Erledigungserklärung des Kläger, Einstweiliger Rechtsschutz, Zwangsvollstreckung)

Aufbau, Inhalt und Zweckmäßigkeitserwägungen der jeweiligen Aufgabenkonstellationen sind in dem Artikel Die rechtliche Würdigung im zivilrechtlichen Aktenvortrag nachzulesen. Die rechtliche Würdigung sollte zum Zwecke der Übersichtlichkeit mit dem Gesamtergebnis abgeschlossen werden.

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 Abschließender Entscheidungsvorschlag

Der Vortrag endet mit dem abschließenden Entscheidungsvorschlag. Dieser kann mit dem Satz „Abschließend schlage ich daher vor…“ eingeleitet werden. Dann erfolgt die konkrete Schilderung des empfohlenen Vorgehens einschließlich der ausformulierten Anträge. Ein solcher könnte beispielsweise lauten: „Es wird beantragt…

  1. Den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1.000 € nebst Zinsen iHv 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  2. Im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen Versäumnisurteil gegen den Beklagten zu erlassen.“

Oder Ankündigung der Verteidigungsanzeige im Fall des schriftlichen Vorverfahrens sowie folgender Anträge:

  1. „Die Klage wird abgewiesen.
  2. Dem Beklagten wird gestattet die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.“

Der Vortrag schließt mit dem Satz: „Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!“

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