Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den elektronischen Willenserklärungen. Er soll verdeutlichen, dass es sich hierbei nicht um ein neues Konstrukt handelt, sondern der allgemeine Teil des BGB lediglich modifiziert wird.
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Das Wissen rund um die Thematik des Rechtsgeschäftes ist für das Beherrschen juristischer Problemkreise essentiell. Ein solides Grundwissen und eine Arbeit mit dem Gesetz sind auf diesem Gebiet deshalb unverzichtbar.
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Das Beherrschen der Problemkreise rund um das Schuldverhältnis ist für eine gute Klausurlösung essentiell.
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Beim Verbrauchsgüterkauf ist es dem Verkäufer nach § 476 I 1 BGB nicht möglich, die Gewährleistung - abgesehen von Schadensersatz - vertraglich auszuschließen. Da der Unternehmer, der an den Verbraucher verkauft, das letzte Glied der Lieferantenkette ist, trägt dieser das volle Risiko, noch dazu, wenn in seinen eigenen Lieferantenverträgen ebenfalls Haftungsausschlüsse enthalten sind.
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Geht es in einer handelsrechtlichen Klausur um eine Kommanditgesellschaft (KG), so ist Gegenstand der Klausur meist die Haftung des Kommanditisten. Diese ist für den Klausursteller wesentlich interessanter als die des Komplementärs.
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Anspruchsgrundlagen aus dem Mietvertrag und dem Leasingvertrag
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Pflichtverletzung und Vertretenmüssen vor und nach Gefahrübergang beim Kaufvertrag
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Das kaufvertragliche Gewährleistungsrecht - vollständige Übersicht der Anspruchsgrundlagen und Gestaltungsrechte; Rechte des Käufers gem. § 437 BGB
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Überblick über den Aufbau des Produkthaftungsgesetz; Verhältnis zu § 823 BGB; Prüfungsaufbau
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