Kurzschema der Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB
Schnelle Übersicht der Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB.
Die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Täuschung -> Tatsachen
b. Irrtum
- ignorantia facti – sachgedankliches Mitbewusstsein
c. Vermögensverfügung
d. Vermögensschaden
- Vermögensminderung durch das Ausbleiben einer Kompensation
c. Kausalität
- Kausalzusammenhang zwischen den 4 Tb-.Merkmalen: siehe oben (Täuschung, Irrtum = Verfügung: „dadurch“ kommt es zur Verfügung).
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz
- jede Vorsatzart
b. Bereicherungsabsicht
- Die Absicht sich oder Drittem einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
- beachte: nicht bei fälligem, einredefreien Anspruch
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Bei Amazon kaufenII. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Privilegierung (Strafantrag, § 263 IV iVm. §§ 247, 248a)
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