Im fünften und letzten Teil zur Revision geht es um die Sachrüge. Mit der Sachrüge können Fehler bei der rechtlichen Würdigung, Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung und Rechtsfehler bei der Strafzumessung angegriffen werden. Dies eröffnet dem Klausurersteller in der Revisionsklausur die Möglichkeit das materielle Strafrecht abzuprüfen.
Im Folgenden werden wegen der theoretisch unbegrenzten Stoffmenge häufig wiederkehrende Thematiken dargestellt und der Versuch unternommen, diese Vielzahl zu strukturieren. Dabei werden wichtige Punkte aufgegriffen und Kommentarhinweise mitgeliefert.