Der gutgläubige Erwerb im Handelsrecht, § 366 I HGB
Bevor man sich dem gutgläubigen Erwerb im Handelsrecht widmet, sollte man sich bereits mit dem gutgläubigen Eigentumserwerb nach den §§ 929 S.1, 932 I 1 BGB beschäftigt haben und die sachenrechtlichen Grundlagen beherrschen. Auf diese Weise können bestehende Parallelen sowie Unterschiede am besten verinnerlicht werden.
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